497/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.02.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend Kosten der Website www.kinderrechte.gv.at
Auf Initiative der Sektion VI - Familie und Jugend des Bundeskanzleramts wird die Website www.kinderrechte.gv.at bereitgestellt, um übersichtlich und leicht Zugang zu den jeweils geltenden Rechten von Kindern und Jugendlichen zu finden.
Die Tatsache, dass Bürger überwiegend die Möglichkeit online Informationen und Hilfe zu suchen, auch von öffentlichen Stellen in Anspruch nehmen und dies auch dem heutigen Zeitgeist entspricht, kommt der Darbietung der Homepage in Hinblick auf Benutzerfreundlichkeit, Lesbarkeit und Übersichtlichkeit größere Bedeutung als je zuvor zu.
Gleichzeitig muss allerdings besonders in Bezugnahme auf den Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit hinsichtlich der Erstellung und Betreuung der Homepage im Auftrag der öffentlichen Hand Rechnung getragen werden.
In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien nachstehende
Anfrage
1. Wer ist für die Wartung der gegenständlichen Website zuständig bzw. bringt sie auf den neuesten Stand der Technik (Stichwort Sicherheit)?
a. Sind die zuständigen Personen interne oder externe Mitarbeiter?
b. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für diese Mitarbeiter?
2. Wie viele Mitarbeiter (aufgeschlüsselt auf intern bzw. extern) sind für die Instandhaltung der gegenständlichen Website zuständig?
a. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Beschäftigung der (internen bzw. externen) Mitarbeiter (Bitte um Aufschlüsselung von 2021 bis 2024)?
3. Wie hoch sind die jährlichen Kosten (aufgeschlüsselt von 2021 bis 2024) für die Betreuung der gegenständlichen Website?
4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten (aufgeschlüsselt von 2021 bis 2024) für die Weiterentwicklung der gegenständlichen Website?
5. Wie hoch sind die jährlichen Kosten (aufgeschlüsselt von 2021 bis 2024) für die Wartung/Instandhaltung der gegenständlichen Website?
6. Wenn externe Unternehmen für die Instandhaltung der gegenständlichen Website eingesetzt werden, werden die erbrachten Tätigkeiten einer jährlichen Evaluierung unterzogen, inwieweit diese auch den marktüblichen Tarif verrechnen?
a. Wenn nein, warum nicht?
7. Stehen die auf der gegenständlichen Website veröffentlichten Bilder im bildrechtlichen Eigentum Ihres Ministeriums?
a. Wie hoch sind die jährlichen Kosten (aufgeschlüsselt von 2021 bis 2024) für allfällige Bildrechte?
8. Kam es in den Jahren 2021 bis 2024 zu Urheberrechtsverletzungen im Zuge der Betreibung der gegenständlichen Website?
a. Wenn ja, welche Folgen hatten diese?