4972/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.02.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Barbara Kolm

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend Umsetzung des „ersten Entbürokratisierungspakets“ im Zuständigkeitsbereich des BMWET

 

 

Im Ministerratsvortrag 33/13 „Bürokratie abbauen, Wirtschaft ankurbeln“[1] bekennt sich die Bundesregierung ausdrücklich dazu, nicht notwendige bürokratische Regelungen auszulichten, Verfahren zu beschleunigen und den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken. Bürokratie verursache demnach jährlich Kosten von rund 15 Milliarden Euro bzw. 3,8% des BIP, belaste Unternehmen, Verwaltung sowie Bürger gleichermaßen und hemme Innovation, Investitionen und Wertschöpfung.

 

Der Ministerratsvortrag enthält ein umfassendes „erstes Entbürokratisierungspaket“ mit über 100 Einzelmaßnahmen, davon zahlreiche im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET). Gleichzeitig wird ausdrücklich festgehalten, dass dieses Paket nur einen ersten Schritt darstellt und weitere Pakete sowie ein antizipierter Entbürokratisierungsbericht folgen sollen.

 

Diese Anfrage dient der parlamentarischen Kontrolle der Umsetzung eines von der Bundesregierung selbst formulierten Kernversprechens und soll Transparenz darüber schaffen, ob und in welchem Ausmaß der angekündigte Bürokratieabbau tatsächlich zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich beiträgt.

 

Vor diesem Hintergrund ist es aus parlamentarischer Kontrollsicht geboten, den konkreten Umsetzungsstand, die zeitliche Planung, die wirtschaftlichen Effekte sowie die erwarteten Entlastungen und Einsparungen transparent darzulegen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende

 

 

 

 

Anfrage

 

1.    Welche konkreten Maßnahmen aus dem Ministerratsvortrag 33/13 fallen in die Zuständigkeit Ihres Ressorts?

2.    Welche dieser Maßnahmen wurden

a.    bereits vollständig umgesetzt,

b.    teilweise umgesetzt oder

c.    bislang nicht umgesetzt?

(Bitte um Angabe zu jeder Maßnahme seit wann sie umgesetzt wird, in welcher rechtlichen Form (Gesetz, Verordnung, Erlass, Vollzugshinweis) und mit welchem personellen und finanziellen Aufwand im Ressort)

3.    Gibt es im Ressort eine zentrale Steuerungs- oder Controlling-Struktur zur Umsetzung des Entbürokratisierungspakets?

a.    Wenn ja, welche Kennzahlen (z. B. Verfahrensdauer, Anzahl Verfahren, Verwaltungskosten) werden herangezogen, um den Erfolg der Maßnahmen zu messen?

4.    Für welche Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich Ihres Ressorts existieren konkrete Zeitpläne?

5.    Bei welchen Maßnahmen kam oder kommt es zu Verzögerungen?

a.    Was sind die jeweiligen Gründe für diese Verzögerungen?

6.    Welche Maßnahmen erfordern

a.    Abstimmungen mit anderen Bundesministerien,

b.    Beschlüsse der Bundesländer oder

c.    Änderungen auf EU-Ebene?

7.    Mit welchen Ressorts bzw. Ländern finden diese Abstimmungen statt und wie ist der jeweilige Sach- und Zeitstand?

8.    Welche konkreten Auswirkungen erwartet Ihr Ressort durch die umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen auf

a.    Unternehmen insgesamt,

b.    kleine und mittlere Unternehmen (KMU),

c.    Arbeitnehmer,

d.    Konsumenten?

9.    Wurden oder werden für einzelne Maßnahmen quantitative Entlastungseffekte (z. B. Kostenersparnis, Zeitersparnis, Reduktion von Meldepflichten) erhoben?

a.    Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahme.

b.    Wenn nein, warum wurde auf eine solche Erhebung verzichtet, obwohl im Ministerratsvortrag ausdrücklich auf die wirtschaftliche Belastung durch Bürokratie hingewiesen wird?

10. Welche weiteren Maßnahmen sind in weiteren Entbürokratisierungspaketen laut Planung der Bundesregierung vorgesehen?

a.    Wann ist mit deren Vorlage im Ministerrat zu rechnen?

11. Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollen diese weiteren Pakete haben?

12. Wird es – wie im Ministerratsvortrag angekündigt – einen antizipierten Entbürokratisierungsbericht geben?

a.    Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und in welcher Form (Bericht, Monitoring, Kennzahlensystem)?

13. Im Ministerratsvortrag ist unter anderem vorgesehen, die zeitlichen Intervalle der § 57a‑Begutachtung von Kraftfahrzeugen („Pickerl“) von derzeit 3:2:1 Jahren auf 4:2:2:2:1 Jahre auszuweiten. Wann wurde diese Maßnahme beschlossen bzw. rechtlich umgesetzt?

a.    Wenn noch nicht umgesetzt, warum nicht?

b.    Wann wird die Maßnahme umgesetzt?

14. Wie stellt Ihr Ressort konkret sicher, dass der im Ministerratsvortrag formulierte Anspruch, der Staat solle nicht als „Verhinderer, sondern als Ermöglicher“ auftreten, auch im täglichen Vollzug tatsächlich eingelöst wird?

15. Welche weiteren konkreten Entbürokratisierungsmaßnahmen plant Ihr Ressort über den Ministerratsvortrag 33/13 hinaus, um die Wirtschaft nachhaltig zu entlasten und anzukurbeln?



[1]   https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:6bdd5063-129f-435f-b49d-c6eb0adabebe/33_13_mrv.pdf (aufgerufen am 20.02.2026)