4975/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.02.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Lehrgang „Halal-Zertifizierung“ der Islamischen Glaubensgemein-schaft (IGGÖ) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

 

Die islamische Bevölkerung in Österreich wächst stetig und somit auch die Nachfrage nach Halal-Lebensmittel – besonders Fleisch. Besonders zu Zeiten der muslimischen Opferfeste, steigt die Zahl an Anträgen auf sogenannte „Halal-Ermächtigungen“ an die islamische Glaubensgemeinschaft Österreich. Diese sind erforderlich, um entgegen unserer christlichen Kultur und unseren hohen Tierschutzstandards – legal das grausame und tierquälerische Schächten behördlich genehmigen zu lassen.

 

Während unseren Landwirten immer höhere Standards in Bezug auf Tierwohl und Tierschutz auferlegt werden, wird unter dem Deckmantel religiöser Riten Tierquälerei legal aufrechterhalten.

 

Die Presseaussendung der IGGÖ vom 06.07.2022 bestätigt die Zusammenarbeit Ihres Ministeriums mit der islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) in Bezug auf Halal-Schlachtungen:

 

„Zu diesem Zweck hat die IGGÖ in den vergangenen Monaten im Austausch mit dem zuständigen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) und Tierschutz-organisationen intensiv an der Etablierung eines maßgeschneiderten Lehrgangs für Unternehmen und Personen, die bei der IGGÖ um eine Halal-Zertifizierung ihrer Produkte bzw. um eine Halal-Ermächtigung ansuchen, gearbeitet. Zu den Inhalten der Fortbildung zählen unter anderem islamisch-theologische Grundlagen und die Anforderungen an Halal-Lebensmittel, Erläuterungen zu den Abläufen des Zertifizierungs-prozesses, die Vermittlung von Kenntnissen aus dem Bereich des Tierschutzgesetzes und der Tierhaltung sowie Grundlagen der Hygiene.

 

Diese Fortbildung wurde nun erstmals im Juni 2022 von Fachexpert*innen im Bildungshaus der IGGÖ angeboten. Eine positive Absolvierung gilt ab sofort als Voraussetzung für jede zukünftige Verleihung einer Halal-Ermächtigung oder Zertifizierung durch die IGGÖ und war daher auch verpflichtend für all jene, die um eine Genehmigung für Schächtungen anlässlich des diesjährigen Opferfestes angesucht haben. Verstöße gegen die im Lehrgang vermittelten Richtlinien führen ab sofort zu einem sofortigen Entzug der Berechtigung.“[1]

 

Auf die in der parlamentarischen Anfrage betreffend „Rituelle Schlachtungen ohne vorausgegangene Betäubung“ (4063/J)[2] gestellte Frage bezüglich des Lehrgangs für „Halal-Zertifizierung“ haben Sie geantwortet, dass Ihrem Ministerium keine näheren Informationen zu diesem Lehrgang vorliegen, dies obwohl dieser in Kooperation mit Ihrem Ministerium erstellt wurde.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Aus welchem Grund liegen Ihrem Ministerium keine näheren Informationen zum Lehrgang für „Halal-Zertifizierung“ vor (siehe Anfragebeantwortung 3572/AB vom 28.01.2026 zu Frage 6), obwohl dieser Lehrgang offensichtlich von der IGGÖ unter Einbindung Ihres Ressorts erarbeitet wurde?

2.    Wie viele Anträge auf sogenannte Hala- Ermächtigungen gingen in den letzten 5 Jahren bei der IGGÖ ein?

a.    Wie viele davon von Personen?

b.    Wie viel davon von Unternehmen?

3.    Welche österreichischen Tierschutzorganisationen waren am Prozess der Erarbeitung des „maßgeschneiderten“ Lehrgangs für eine Halal-Zertifizierung beteiligt?

4.    Welche Maßnahmen wurden seitens der Tierschutzorganisationen eingebracht bzw. gefordert?

a.    Wurden diese Forderungen bei der Erstellung des Lehrplans berücksichtigt?

5.    Welche genauen Inhalte für diese Ausbildung wurden gemeinsam mit Ihrem Ressort erarbeitet?

6.    In welchem Zeitraum wurde dieser Lehrgang gemeinsam mit Ihrem Ressort und der IGGÖ erarbeitet?

a.    Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts waren damit involviert?

b.    Wie viele Monate hat dieser Arbeitsprozess gedauert?

c.    Wie oft fand ein Austausch mit der IGGÖ für dieses Projekt statt?

7.    Wie viele Personen besuchten zum Start im Juni 2022 diesen Lehrgang?

8.    Wie viele Personen absolvierten in den folgenden Jahren diesen Lehrgang? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für 2022 bis 2025)

9.    Welche Voraussetzungen wurden von den sogenannten „Fachexperten“ erarbeitet?

10. Aus welchen Personengruppen bzw. Fachgruppen setzten sich diese „Fachexperten“ zusammen?

a.    Wie viele Personen waren insgesamt daran beteiligt?

b.    Wie viele Personen waren davon von der IGGÖ beteiligt?

c.    Wie viele Personen waren davon von Ihrem Ressort beteiligt?

d.    Wie viele Personen waren davon vom Tierschutz beteiligt?

11. Wurde die österreichische Tierärztekammer mit ihrer Fachexpertise von Ihrem Ressort zu diesem Thema befragt bzw. eingebunden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Werden Sie die österreichische Tierärztekammer zum Thema Verbot des tierquälerischen, betäubungslosen Schächtens in Ihr Ressort einladen?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Mit wie vielen Kurseinheiten bzw. Stunden wird dieser Lehrgang angeboten?

13. Werden Mitarbeiter Ihres Ressorts für diesen Lehrgang für Vorträge bereitgestellt?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wie oft waren diese in den letzten 4 Jahren zu Vorträgen im Bildungshaus der IGGÖ vor Ort?

14. Wird das Bildungshaus der IGGÖ mit finanziellen Mitteln aus Ihrem Ressort unterstützt?

a.    Wenn ja, mit wie viel Geld in den letzten 5 Jahren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

15. Wird dieser Lehrgang mit finanziellen Mitteln aus Ihrem Ressort unterstützt?

a.    Wenn ja, mit viel Geld wurde dieser Lehrgang seit 2022 mitfanziert?

16. Wie oft wurde dieser Lehrgang seit Juni 2022 angeboten?

17. Wie viele Berechtigungen mussten aufgrund von Verstößen gegen die im Lehrgang vermittelten Richtlinien entzogen werden?

18. Werden Sie Maßnahmen setzen um das tierquälerische, betäubungslose Schächten zu verbieten?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

19. Werden Sie einen Lehrgang zum Thema „Fleischbeschau für Landwirte“ erarbeiten, um Direktvermarkter von Rind- und Schweinefleisch bezüglich Bürokratie und Kosten zu entlasten?

a.    Wenn ja, in welchem Zeitrahmen wird dieser erarbeitet werden?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1]   https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220706_OTS0080/iggoe-fuehrt-verpflichtenden-lehrgang-fuer-halal-ermaechtigungen-ein (aufgerufen am 20.02.2026)

[2]   Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/4063

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/3572 (aufgerufen am 20.02.2026)