4981/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.02.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Angstindustrie mit Steuergeld – Wie das DÖW im Auftrag des Innenministeriums manipuliert

 

 

Die Veröffentlichung sowie die mediale Begleitung zum jüngsten „Rechtsextremismus-bericht“ des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) gleicht einem innenpolitischen Skandal und einer wissenschaftlichen Bankrott-erklärung. Die Causa ist jedoch auch ein Lehrstück in Sachen Propaganda und Irreführung der Öffentlichkeit.

 

Dass ein privater Denunziationsverein, der mit Millionen Euro an Steuermitteln finanziert wird, jedoch keiner demokratischen Kontrolle, keiner staatlichen Weisungs-kette und keiner parlamentarischen Verantwortung unterliegt, staatliche Aufgaben übernimmt und Zugang zu hochsensiblen Daten aller Österreicher durch das Innenministerium erhält, ist für sich alleine schon Grund genug, diesem Treiben ein Ende zu setzen.

 

Besonders perfide ist der Umstand, dass das DÖW regelmäßig politische Akteure, Parteien, Privatpersonen und gesellschaftliche Gruppen – insbesondere im Umfeld der FPÖ, aber zunehmend auch allgemein patriotische oder konservative Positionen – pauschal stigmatisiert, kriminalisiert oder über sogenannte Kontaktschuldketten in einen rechtsextremen Zusammenhang stellt. Damit wird nicht nur die politische Opposition in diesem Land gezielt delegitimiert, sondern ein wachsender Teil der Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt, etwa wenn traditionelle gesellschaftliche Positionen und biologische Fakten (z. B. das Bekenntnis zu zwei biologischen Geschlechtern) als „extremistisch“ geframed werden.

 

Ein vom Freiheitlichen Bildungsinstitut beauftragtes unabhängiges Gutachten des renommierten Wissenschaftlers Priv. Doz. Mag. Dr. Stefan Weber kommt zu dem Schluss, dass sowohl der Bericht „Rechtsextremismus in Österreich 2023“ sowie das „Rechtsextremismus Barometer 2024“ des DÖW massive wissenschaftliche Mängel, Konstruktionsfehler und statistische Manipulationen aufweisen.[1] Insbesondere wird bemängelt, dass der Rechtsextremismusbegriff bewusst ausgeweitet und die Kriterien verengt angewendet werden, um möglichst hohe Fallzahlen zu generieren, obwohl die tatsächlichen Verurteilungen wegen rechtsextremer Straftaten rückläufig sind.

 

 

So wurde medial – unter maßgeblicher Beteiligung des ORF – ein Anstieg der „rechtsextremen Anzeigen“ kolportiert, während verschwiegen wurde, dass nur 10 Prozent dieser Anzeigen tatsächlich zu Verurteilungen oder Diversionen führen, während die durchschnittliche Verurteilungsquote bei Anzeigen in Österreich insgesamt bei etwa 25 Prozent liegt. Diese Diskrepanz wirft gravierende Fragen zur Qualität der Anzeigen, zur Kategorisierungspraxis, zur Rolle anzeigenerstattender Organisationen sowie zur politischen Motivation hinter dieser Statistik auf.

 

Besonders alarmierend ist zudem, dass das DÖW selbst eingeräumt hat, dass der Bericht vor Veröffentlichung noch mehrere „Schleifen“ durch das Innenministerium durchlaufen habe. Gleichzeitig fällt auf, dass im aktuellen Bericht – anders als noch 2023 – keine ÖVP-Abgeordneten mehr namentlich genannt werden, was den Verdacht politischer Einflussnahme oder zumindest Duldung einer selektiven Darstellung nahelegt.

 

Vor dem Hintergrund zunehmender Möglichkeiten zur Fälschung, Manipulation und Vervielfältigung von Bild-, Video- und Textmaterial durch KI-Programme und Deep-Fake-Technologien stellt sich außerdem die Frage, inwieweit angeblich „rechtsextreme“ Vorfälle überhaupt authentisch sind oder gezielt erzeugt werden, um Anzeigenstatistiken künstlich zu erhöhen oder Ermittlungsbehörden lahmzulegen. In diesem Kontext muss auch kritisch hinterfragt werden, wer überhaupt für die Flut an Anzeigen wegen „Rechtsextremismus“ hierzulande verantwortlich ist und ob sich hier nicht eine Art Geschäftsmodell etabliert hat, um die Grundlage für weitere hanebüchene Berichte durch das DÖW zu liefern.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Anzeigen im Bereich „Rechtsextremismus“ wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 erfasst? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

a.    Wie viele dieser Anzeigen führten zu strafrechtlichen Verurteilungen, zu Diversionen, zu Einstellungen, zu Verwaltungsstrafverfahren?

b.    Wie viele dieser Anzeigen betrafen Verwaltungsübertretungen, wie viele strafrechtlich Relevantes?

c.    Wie viele der Anzeigen wurden von Privatpersonen, anonym, von Vereinen, NGOs oder Institutionen und/oder durch das DÖW selbst eingebracht?

d.    Warum wird im Innenministerium und seiner Kommunikation nach außen nicht klar zwischen Anzeigen, eingeleiteten Ermittlungen und rechts-kräftigen Verurteilungen unterschieden?

2.    Welche konkreten Tatbestände (z. B. Verbotsgesetz, Sachbeschädigung, Verhetzung, Verwaltungsübertretungen etc.) fallen unter die als „rechtsextrem“ klassifizierten Anzeigen?

3.    Wer entscheidet über die Kategorisierung, ob eine Anzeige oder ein Delikt als „rechtsextrem“ in die Kriminalstatistik aufgenommen wird und nach welchen Kriterien geschieht dies?

a.    Welche konkrete Definition von „Rechtsextremismus“ wird dabei seitens des Innenministeriums angewandt?

b.    Erfolgt diese Kategorisierung vor oder nach einer ersten inhaltlichen Prüfung durch Sicherheitsbehörden?

c.    Werden Anzeigen, die sich später als haltlos erweisen, nachträglich aus der Statistik entfernt oder korrigiert?

d.    Gibt es eine systematische Erfassung, welche Anzeigen ausschließlich auf Meinungsäußerungen und nicht auf Gewalt- oder Strafdelikte zurückgehen?

4.    Ab welchem Stadium fließt ein Vorgang in die Rechtsextremismus-Anzeigenstatistik ein?

a.    Reicht eine bloße Anzeige ohne Tatverdacht aus?

5.    Welcher hinreichende Tatverdacht muss vorliegen, damit ein Fall statistisch als „rechtsextrem“ erfasst wird?

6.    Wie viele der Anzeigen, auf die sich der Bericht „Rechtsextremismus in Österreich 2024“ bezieht, wurden von Privatpersonen, anonym, von Vereinen, NGOs oder Institutionen und/oder durch das DÖW selbst eingebracht?

7.    Werden Anzeigen von Organisationen oder Vereinen systematisch gesammelt oder gebündelt an Behörden übermittelt?

8.    Welche Qualitätskontrollen nimmt das Innenministerium bei der Übernahme externer Daten oder Bewertungen (z. B. durch das DÖW) vor?

9.    Warum toleriert das Innenministerium eine offensichtliche Diskrepanz zwischen Anzeigenzahlen und Verurteilungen in der Kommunikation zum Rechtsextremismusbericht, ohne dies öffentlich klarzustellen?

a.    Bestätigt das Innenministerium die im DÖW-Bericht selbst ausgewiesenen Zahlen, wonach die Verurteilungen und Diversionen wegen rechtsextremer Tathandlungen von 2023 auf 2024 deutlich gesunken sind?

b.    Warum wurde trotz dieser sinkenden Fallzahlen öffentlich von einem „Anstieg des Rechtsextremismus“ gesprochen?

c.    Hat das Innenministerium gegenüber Medien – insbesondere dem ORF – eine Richtigstellung oder Klarstellung dieser Zahlen vorgenommen?

10. Ist dem Innenministerium bekannt, dass das DÖW im „Rechtsextremismus-Barometer 2024“ behauptet, rund eine Million Österreicher hätten „ausgeprägt rechtsextreme Einstellungen“?

a.    Ist dem Innenministerium bekannt, dass laut Gutachten von Dr. Weber diese Zahl das Ergebnis einer mehrstufigen Reduktion und Ausdünnung von Kriterien ist und nicht einer konsistenten Extremismusdefinition?

11. Haben Sie im Zusammenhang mit dem aktuellen Rechtsextremismusbericht inhaltlich oder redaktionell beim DÖW und/oder den Verantwortlichen interveniert?

a.    Haben Sie und/oder das Innenministerium Einfluss auf die Auswahl der dargestellten Zahlen, die namentliche Nennung politischer Akteure und/oder die Schwerpunktsetzung des Berichts genommen?

12. Warum werden im aktuellen Bericht keine ÖVP-Politiker mehr namentlich genannt, obwohl dies im Bericht 2023 noch der Fall war?

13. Welche Rolle spielt das Innenministerium bei der Endredaktion oder Freigabe des DÖW-Rechtsextremismusberichts und des Rechtsextremismus-barometers?

14. Welche wissenschaftlichen Mindeststandards verlangt das Innenministerium von extern beauftragten Einrichtungen bei der Erstellung politisch relevanter Berichte?

15. Hat das Innenministerium überprüft, ob die vom DÖW verwendete Definition von „Rechtsextremismus“ mit den sicherheitsbehördlichen Definitionen des Ressorts übereinstimmt?

16. Was unternimmt das Innenministerium gegen die nachgewiesene Unwissenschaftlichkeit des Berichts „Rechtsextremismus in Österreich 2023“ sowie des „Rechtsextremismus Barometer 2024“ des DÖW?

a.    Wird das DÖW aufgefordert, diese Berichte zu korrigieren?

17. Ist dem Innenministerium bekannt, dass durch KI-Programme und Deep-Fake-Technologien realistisch wirkende Bild-, Video- und Textinhalte erzeugt werden können, die extremistische Handlungen suggerieren?

18. Welche Maßnahmen setzt das Innenministerium gegen die Manipulation von Anzeigen durch KI-generierte Inhalte, Deep-Fake-Bilder oder -Videos?

a.    Wie kann das Innenministerium sicherstellen, dass es sich bei Anzeigen aufgrund eines „Rechtsextremismusverdachts“ nicht um Manipulationen handelt und somit die Statistiken verfälscht werden?

b.    Wie wird verhindert, dass Ermittlungs- und Statistiksysteme durch massenhaft erzeugte KI-Fake-Meldungen missbraucht oder lahmgelegt werden?

c.    Wie stellt das Innenministerium sicher, dass solche Inhalte nicht ungeprüft in Ermittlungen oder Statistiken einfließen?

19. Gibt es bereits bekannte Fälle, in denen künstlich erzeugte Inhalte als Grundlage für rechtsextreme Anzeigen dienten?

20. Planen Sie, dem DÖW künftig den Auftrag zur Erstellung des Rechtsextremismusberichts zu entziehen oder diesen Bericht staatlich, transparent und wissenschaftlich kontrolliert neu aufzustellen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

21. Wie viel Geld erhielt das DÖW in den Jahren 2023, 2024 und 2025 aus Ihrem Ressort und wofür konkret? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)



[1]   https://plagiatsgutachten.com/blog/fake-news-zu-rechtsextremismus-in-osterreich/ (aufgerufen am 18.02.2026)