4990/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.02.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend NGO-Business: Steuergelder für das DÖW

 

 

Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW), organisiert sowohl als Stiftung als auch als privatrechtlicher Verein, wird seit Jahrzehnten mit erheblichen öffentlichen Mitteln, somit Steuergeldern, finanziert. Gleichzeitig tritt das DÖW stetig als politischer Akteur in Erscheinung, insbesondere durch die Erstellung und Veröffentlichung sogenannter „Rechtsextremismusberichte“, die mittlerweile 10 Prozent der Bevölkerung eine „rechtsextreme Einstellung“ attestieren.

 

Die vom DÖW veröffentlichten Berichte stehen seit Kurzem in der Kritik eines renommierten und unabhängigen wissenschaftlichen Gutachtens von Priv. Doz. Mag. Dr. Stefan Weber, einem ausgewiesenen Experten für wissenschaftliche Integrität. Laut diesem Gutachten weisen der Bericht „Rechtsextremismus in Österreich 2023“ sowie das „Rechtsextremismus Barometer 2024“ „massive Indizien für eine bewusste Manipulation der Statistik“ auf und verletzt grundlegende wissenschaftliche Standards, insbesondere im Hinblick auf die sogenannte Konstruktvalidität. Es werde nicht das gemessen, was vorgegeben werde zu messen. Wesentliche Kriterien wie Gewaltbereitschaft oder die Ablehnung demokratischer Grundprinzipien würden unberücksichtigt bleiben, während andere Kriterien selektiv erweitert würden, sodass eine künstliche Erhöhung des Anteils „ausgeprägt rechtsextremer“ Personen suggeriert werde.[1]

 

Darüber hinaus wird kritisiert, dass auf Basis solcher Berichte politisch missliebige Positionen delegitimiert und Teile der österreichischen Bevölkerung pauschal als „rechtsextrem“ etikettiert würden. Viele dieser Bürger sehen sich dadurch diffamiert und stigmatisiert. Es stellt sich daher die Frage, inwiefern staatliche Mittel dazu verwendet werden, politische Meinungen öffentlich zu klassifizieren und indirekt zu kriminalisieren.

 

Besonders problematisch ist, dass es sich beim DÖW um einen privatrechtlich organisierten Verein beziehungsweise eine Stiftung handelt, die jedoch mit öffentlichen Geldern beauftragt wird, Berichte mit erheblicher politischer Tragweite zu erstellen und dafür überdies Zugang zu hochsensiblen Daten der Österreicher erhält. Damit entsteht der Eindruck, dass mit Steuermitteln ein Akteur finanziert wird, der aktiv in den politischen Diskurs eingreift und die Opposition, aber auch alle patriotischen Kräfte im Land delegitimiert.

 

Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an vollständiger Transparenz über sämtliche Zahlungen, Förderungen, Aufträge, Projekte und sonstige Zuwendungen aus Ministerien sowie gegebenenfalls nachgeordneten Dienststellen an:

 

1.    die Stiftung „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes“ sowie

2.    den Verein „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW)“ (ZVR-Zahl 816120810)

 

Die österreichische Bevölkerung – insbesondere jene Bürger, die sich durch die Tätigkeit des DÖW in ihren politischen Überzeugungen pauschal diffamiert sehen – hat ein Recht darauf zu erfahren, in welchem Umfang diese Einrichtungen für ihre Denunziationstätigkeiten mit Steuergeld finanziert werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Zahlungen, Förderungen oder sonstigen finanziellen Zuwendungen wurden in den Jahren 2024 und 2025 durch Ihr Ressort an die „Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes“ und den Verein „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW)“ geleistet? (Bitte um jährliche Aufschlüsselung nach Empfänger, Höhe, Rechtsgrundlage und Zweck)

2.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des DÖW (Stiftung und Verein) in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde die Förderung beantragt?

c.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

d.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

e.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

f.     Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

g.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

h.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

i.      Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

j.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch das DÖW erbracht?

3.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des DÖW (Stiftung und Verein) in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) durch Ihr Ressort gefördert?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde die Förderung beantragt?

c.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

d.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

e.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

f.     Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

g.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

h.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

i.      Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

j.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch die genannten Rechtsträger erbracht?

4.    Wurde mit dem DÖW (Stiftung und Verein) in der zurückliegenden Gesetz-gebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?

a.    Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde der jeweilige Vertrag geschlossen?

c.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

d.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrags?

e.    Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

f.     Wurde die Vertragserfüllung durch die genannten Rechtsträger durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wurde mit dem DÖW (Stiftung und Verein) in der laufenden Gesetzgebungs-periode (ab 24.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk bzw. Dienstleistungs-vertrag abgeschlossen?

a.    Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?

a.    Wann wurde der Vertrag geschlossen?

b.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

c.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrags?

d.    Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

e.    Wurde die Vertragserfüllung durch die genannten Rechtsträger durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wurden durch Ihr Ressort in den Jahren 2024 und 2025 Studien, Berichte oder sonstige „wissenschaftliche“ Arbeiten beim DÖW (Stiftung und Verein) in Auftrag gegeben oder kofinanziert?

a.    Wenn ja, welche konkret?

b.    Wie hoch war jeweils die finanzielle Beteiligung des Ressorts?

7.    Welche sonstigen Projekte oder Kooperationen (z.B. Veranstaltungen, Workshops, Schulungsmaßnahmen, Publikationen) wurden in den Jahren 2024 und 2025 in Zusammenarbeit mit dem DÖW (Stiftung und Verein) durchgeführt oder finanziell unterstützt?

8.    Welche personellen oder sachlichen Ressourcen (z.B. Zurverfügungstellung von Infrastruktur, Daten, Expertise, IT-Ressourcen) wurden dem DÖW (Stiftung und Verein) in den Jahren 2024 und 2025 durch Ihr Ressort zur Verfügung gestellt?

9.    Welche Mechanismen der Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Kontrolle bestehen seitens Ihres Ressorts bei der Beauftragung von Studien oder Berichten durch privatrechtliche Organisationen wie das DÖW?

10. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des DÖW (Stiftung und Verein) seit dem 24.10.2024 teil?

11. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen des DÖW (Stiftung und Verein) in offizieller Funktion teil?

a.    Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?

b.    Wenn ja, an welchen Veranstaltungen?

c.    Wenn ja, welche Kosten entstanden für Ihr Ressort durch die Teilnahme?

12. Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch das DÖW (Stiftung und Verein) eingeworben?

a.    Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?

b.    Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundes-mitteln?

c.    Wenn ja, in welcher Höhe?

13. Wie hoch ist die Gesamtsumme aller seit 2019 aus Ihrem Ressort an das DÖW (Stiftung und Verein) geflossenen Mittel?



[1]   https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260128_OTS0089/fpoe-hafenecker-doew-bericht-ist-politisch-motivierte-manipulation-und-wissenschaftlicher-schwindel (aufgerufen am 19.02.2026)