5014/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.02.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Sanktionierung von Jacques Baud, Debanking und existenzielle Folgen
Am 15. Dezember 2025 beschloss der Rat der Europäischen Union neuerlich personenbezogene Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg.[1] Auf dieser Sanktionsliste befindet sich auch der Schweizer Staatsbürger Jacques Baud, ehemaliger Offizier, langjähriger Mitarbeiter internationaler Organisationen wie UNO und NATO sowie Autor geopolitischer Fachliteratur mit ständigem Wohnsitz in Brüssel.
Jacques Baud wurde nicht wegen einer strafbaren Handlung sanktioniert, sondern aufgrund politischer Zuschreibungen. Ihm wird vorgeworfen, prorussische Propaganda zu verbreiten.[2] Baud weist diese Vorwürfe entschieden zurück und erklärt, ausschließlich mit überprüfbaren westlichen und ukrainischen Quellen zu arbeiten.
Der Sanktionsbericht unterstellt Baud, die „Verschwörungstheorie“ zu verbreiten, die Ukraine hätte ihre eigene Invasion herbeigeführt, um der NATO beizutreten.1 Selbst heimische Medien wie die Kronen Zeitung[3] hatten über die nachgewiesene Interviewaussage des Beraters von Selenskyj, Olexij Arestowitsch, im ukrainischen Fernsehen berichtet. Und nur das habe er zitiert, sagt Baud.
Eine solche Sanktionierung hat die gravierende Folge eines totalen Debankings. Jacques Baud hat keinen Zugriff mehr auf Bankkonten, kann keine Lebensmittel kaufen, keine Rechnungen, Miete oder Versicherungen bezahlen und ist faktisch von der Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben ausgeschlossen. Personen, die ihm helfen, könnten sich strafbar machen. Und da er keine Grenzen überschreiten darf, sitzt Baud in Brüssel fest. Dieses Debanking einer Privatperson stellt keinen symbolischen Akt dar, sondern bedeutet eine unmittelbare existentielle Bedrohung. Eine solche Maßnahme kommt in ihrer Wirkung einer zivilen Existenzvernichtung gleich. Dies wirft schwerste Fragen nach Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Meinungsfreiheit auf.
Die Maßnahme erfolgte nicht aufgrund eines richterlichen Urteils, aufgrund einer strafbaren Handlung, sondern allein durch einen politischen Beschluss. Damit bewegt sich diese Sanktionierung außerhalb rechtsstaatlicher Verfahren. Ein fairer Prozess kommt folglich nicht zur Anwendung.
Außenministerin Meinl Reisinger trägt für das Auftreten Österreichs im Rat der Europäischen Union unmittelbare politische Verantwortung. Ohne österreichische Zustimmung oder zumindest Duldung durch Enthaltung wäre ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht möglich gewesen.
Damit stellt sich zwingend die Frage, warum die Außenministerin diesen Schritt mitgetragen hat, auf welcher Faktenbasis dies geschah und wie die Ministerin es rechtfertigt, dass eine in der EU lebende Privatperson wirtschaftlich ruiniert und an den existenziellen Abgrund gedrängt wird, obwohl ihm kein strafbares Verhalten nachgewiesen wurde. Die EU, aber besonders Österreich, beruft sich regelmäßig auf Neutralität, Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz individueller Grundrechte.
Sollte diese Sanktionierung auf fehlerhaften, unvollständigen oder ideologisch gefärbten Informationen beruhen, trägt die österreichische Außenministerin eine besondere Verantwortung, auf eine sofortige Korrektur hinzuwirken.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1. Haben Sie im Rat der Europäischen Union der Aufnahme von Jacques Baud in die Sanktionsliste vom 15. Dezember 2025 zugestimmt oder sich enthalten?
2. Welche konkreten Tatsachenvorwürfe gegen Jacques Baud lagen Ihnen vor der Abstimmung vor?
3. Welche schriftlichen Unterlagen, Dossiers oder Lageberichte der EU-Organe bildeten für Sie die Entscheidungsgrundlage?
4. Welche überprüfbaren Beweise wurden Ihnen vorgelegt, wonach Baud russische Propaganda betreiben oder Verschwörungstheorien verbreiten soll?
5. Welche Stellen innerhalb der EU haben diese Vorwürfe erhoben?
6. Wurde von Ihrer Seite geprüft, ob gegen Baud in einem Mitgliedstaat ein Strafverfahren anhängig war oder ist?
a. Wenn nein, warum nicht?
7. Haben Sie im Entscheidungsprozess ausdrücklich die Frage der Meinungs-freiheit und der wissenschaftlichen Publikationstätigkeit thematisiert?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wie wurde diese Bewertet?
8. War Ihnen bekannt, dass Baud seinen Wohnsitz in Brüssel hat und daher unmittelbar von Reiseverboten und Kontensperren betroffen ist?
9. Haben Sie die faktischen Folgen eines vollständigen Debankings für eine Privatperson in Ihre Abwägung einbezogen?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, warum hielten Sie die Maßnahmen dennoch für verhältnis-mäßig und gerechtfertigt?
10. Halten Sie das Instrument des Debankings generell für ein angemessenes Mittel in einer freiheitlichen, liberalen und demokratischen Gesellschaft?
11. Auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt sich aus Sicht Ihres Ressorts die Annahme, dass ein vollständiges Debanking einer nicht strafrechtlich verurteilten Privatperson verhältnismäßig ist?
12. Halten Sie eine Maßnahme, die laut öffentlicher Darstellung zur wirtschaftlichen Existenzvernichtung führt, für verhältnismäßig?
13. Welche Prüfungsschritte wurden seitens Ihres Ressorts gesetzt, um sicherzustellen, dass die Sanktionierung von Jacques Baud mit rechts-staatlichen Mindeststandards vereinbar ist?
14. Haben Sie nach der Beschlussfassung zusätzliche Informationen zu diesem Fall eingeholt?
a. Wenn nein, warum nicht?
15. Haben Sie auf EU-Ebene eine Neubewertung oder Überprüfung der Listung von Jacques Baud verlangt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
16. Welche konkreten Schritte haben Sie seit Bekanntwerden der massiven persönlichen Folgen dieser Sanktion gesetzt?
17. In welchem zeitlichen Rahmen halten Sie eine Korrektur dieser Maßnahme für möglich?
18. Welche Mechanismen auf EU-Ebene stehen aus Ihrer Sicht zur Verfügung, um Fehlentscheidungen rasch zu revidieren?
19. Haben Sie mit anderen Mitgliedstaaten Gespräche geführt, um Unterstützung für eine Neubewertung dieses Falles zu gewinnen?
a. Wenn nein, warum nicht?
20. Wie viele weitere in der EU lebende Privatpersonen sind nach Ihrem Wissens-stand derzeit von vergleichbaren personenbezogenen Sanktionen betroffen?
21. Wie beurteilen Sie die Praxis des Debankings im Rahmen von EU-Sanktionen aus grundrechtlicher Sicht?
22. Welche rechtliche Beurteilung wurde in Ihrem Ressort hinsichtlich der Vereinbarkeit von Debanking-Maßnahmen mit Grundrechten vorgenommen?
23. Werden Sie dem Nationalrat sämtliche Unterlagen zum österreichischen Abstimmungsverhalten in diesem konkreten Fall vorlegen?
a. Wenn nein, warum nicht?
24. Welche Konsequenzen ziehen Sie persönlich für zukünftige österreichische Positionierungen bei EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen?
25. Wurde im Vorfeld der Zustimmung geprüft, ob die Sanktionierung mit Artikel 10 EMRK vereinbar ist, und mit welchem Ergebnis?
[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502572 (aufgerufen am 20.02.2026)
[2] https://www.nzz.ch/meinung/die-eu-sanktion-gegen-den-schweizer-jacques-baud-ist-willkuerlich-und-ausdruck-von-doppelmoral-ld.1917671 (aufgerufen am 20.02.2026)
[3] https://www.krone.at/2656450 (aufgerufen am 20.02.2026)