5018/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.02.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Schnedlitz

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend 93.600 Euro für das „Medienhaus Wien“: Transparenz und Nutzen der Studie zur Medienförderungsreform

 

 

Der verantwortungsvolle Umgang mit öffentlichen Geldern ist ein zentrales Anliegen in einer funktionierenden Demokratie. Insbesondere bei der Vergabe von teuren Studien an externe Institute ist Transparenz ein Gebot der Stunde. Aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend „Externe Verträge Ihres Ressorts im 4. Quartal 2025“ (4251/J)[1] geht hervor, dass das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport im 4. Quartal 2025 einen Auftrag über 93.600 Euro an die „Medienhaus Wien, Forschung und Weiterbildung GmbH“ (FN 260280s) vergeben hat.

 

Gegenstand des Auftrags ist die „Erstellung einer Studie zur Reform der Medienförderung in Österreich“. Bemerkenswert ist dabei, dass das Auftragsvolumen mit 93.600 Euro auffallend knapp unter der relevanten Grenze für eine verpflichtende öffentliche Ausschreibung liegt.

 

Zudem stellt sich die Frage nach der politischen Unabhängigkeit, da das beauftragte Institut in der medialen Berichterstattung wiederholt mit einer gewissen Nähe zur SPÖ in Verbindung gebracht wurde. Es muss daher sichergestellt werden, dass hier nicht unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit politische Gefälligkeitsgutachten mit Steuergeld finanziert werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 


 

Anfrage

 

1.    Wie genau gestaltete sich der Vergabeprozess für die gegenständliche Studie?

2.    Wurde für diesen Auftrag eine (interne oder externe) Ausschreibung durchgeführt?

a.    Wenn ja, in welcher Form und auf welcher Plattform wurde diese veröffentlicht?

b.    Wer war inhaltlich und formell für die Bewertung der Angebote zuständig (Organisationseinheit, Funktionsträger, etc.)?

c.    Wenn nein, warum wurde von einer Ausschreibung abgesehen?

d.    Welche konkreten Leistungsbestandteile wurden beauftragt?

3.    Wie viele Bieter wurden zur Angebotslegung eingeladen?

4.    Wie viele Angebote sind letztlich im Ressort eingegangen?

5.    Nach welchen konkreten Kriterien wurde der Zuschlag an das „Medienhaus Wien“ erteilt?

6.    Welche anderen Unternehmen oder Institute haben sich um diesen Auftrag beworben? (Bitte um namentliche Nennung und jeweilige Angebotssumme)

7.    Welchen konkreten Nutzen verspricht sich das Ressort von dieser Studie?

8.    Liegen bereits erste Zwischenergebnisse oder Teillieferungen der Studie vor?

a.    Wenn ja, wie sehen diese konkret aus?

9.    Sind im Zusammenhang mit dieser Studie bereits Folgeaufträge an das „Medienhaus Wien“ oder Partnerinstitute geplant oder bereits in Aussicht gestellt?



[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/4251

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/3745 (aufgerufen am 16.02.2026)