5023/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.02.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Manuel Litzke, BSc

an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

betreffend Diskriminierende Veranstaltungsformate an der Universität Wien, veranstaltet durch die ÖH Uni Wien

 

 

Die „Hochschüler:innenschaft an der Universität Wien/ ÖH Uni Wien“ bewirbt auf ihrer Internetseite Veranstaltungen, die explizit nur für bestimmte Personengruppen auf Basis von Hautfarbe oder ethnischer Zuschreibung zugänglich sind.

 

Konkret handelt es sich unter anderem um einen „Workshop zum Thema rassistische Polizeigewalt“[1] am 05.02.2026, der als „BIPoC-only“ ausgeschrieben ist und somit ausschließlich nicht-weißen Personen offensteht. Darüber hinaus werden zur Aufführung „ANTI-MUSE – to those yet to come“ am 27.02.2026 ausschließlich schwarze Studenten eingeladen.[2]

 

Dieses Vorgehen scheint problematisch, da hierin eine Diskriminierung von weißen Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe sowie ein möglicher Widerspruch zu den eigenen Grundsätzen der ÖH Uni Wien gesehen werden kann. Diese halten fest, dass Projekte „im Grundkonsens liegen“ und „frei von jeder Form von Diskriminierung“ sein sollen.

 

Nach dem österreichischen Gleichbehandlungsgesetz ist eine Benachteiligung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder Hautfarbe grundsätzlich unzulässig. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob derartige Ausschreibungen mit geltendem Recht, mit den Grundsätzen staatlich finanzierter Hochschulen sowie mit dem öffentlichen Bildungsauftrag vereinbar sind.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende


Anfrage

 

1.    Ist dem Ministerium bekannt, dass an der Universität Wien Veranstaltungen beworben werden, die ausschließlich für „nicht-weiße“ bzw. „schwarze“ Studenten zugänglich sind?

2.    Wie beurteilt das Ministerium derartige Ausschreibungen im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz?

3.    Sieht das Ministerium in der expliziten Ausgrenzung von Studenten aufgrund von Hautfarbe oder ethnischer Zuschreibung eine Form der Diskriminierung?

4.    Sind nach Ansicht des Ministeriums derartige Veranstaltungsformate mit dem österreichischen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar?

5.    Welche rechtlichen Maßstäbe gelten für von der ÖH Uni Wien organisierte bzw. beworbene Veranstaltungen an öffentlichen Universitäten?

6.    Erhält die ÖH Uni Wien oder die Universität Wien für derartige Veranstaltungen direkte oder indirekte öffentliche Fördermittel?

a.    Falls ja, wie stellt das Ministerium sicher, dass mit öffentlichen Mitteln keine diskriminierenden Projekte unterstützt werden?

7.    Hat das Ministerium in der Vergangenheit vergleichbare Fälle geprüft oder beanstandet?

8.    Plant das Ministerium, Richtlinien oder Klarstellungen zu erlassen, um sicherzustellen, dass universitäre Veranstaltungen allen Studenten unabhängig von Hautfarbe oder Herkunft offenstehen?

9.    Wie gedenkt das Ministerium grundsätzlich sicherzustellen, dass Universitäten Orte der Bildung für alle bleiben und nicht zu Räumen selektiver Ausgrenzung werden?



[1]   https://www.instagram.com/p/DT_KF1qDWyK/ (aufgerufen am 11.02.2026)

[2]   https://oeh.univie.ac.at/projekte/black-history-month-2026 (aufgerufen am 11.02.2026)