5044/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.02.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Harald Thau
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend NGO-Business: Förderungen für den Verein „Frauen*solidarität“
Der Verein „Frauen*solidarität – feministisch-entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit“ (ZVR-Zahl 624081934) tritt laut eigenem Selbstverständnis als Organisation auf, die „Informations-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit“ zu globalen Machtverhältnissen „aus feministischer Sicht“ leistet. Dabei ist festzuhalten, dass der Verein eine klar normative und weltanschaulich geprägte Interpretation gesell-schaftlicher Fragen verfolgt und diese aktiv in die öffentliche Meinungsbildung trägt. Damit stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß hier mit öffentlichen Mitteln nicht bloß sachliche Bildungsarbeit, sondern auch politisch-ideologische Positionierung und Interessenvertretung finanziert wird.
Besonders relevant ist, dass der Verein in seinen Tätigkeitsberichten für 2023 und 2024 ausdrücklich Fördergeber anführt, darunter auch Bundesstellen: genannt wird jeweils das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz; darüber hinaus wird u. a. die ADA – Austrian Development Agency (OEZA) als Fördergeberin genannt, ebenso weitere Stellen (z. B. Stadt Wien, ÖH-Strukturen, kirchliche Träger). Der Tätigkeitsbericht 2024 weist dabei Gesamteinnahmen von rund EUR 239.746,89 (bei nahezu ausgeglichenem Ergebnis) aus.[1] Der Tätigkeitsbericht 2023 nennt Gesamteinnahmen von EUR 241.215,76.[2]
Auch aus parlamentarisch dokumentierten Förderlisten geht hervor, dass Bundesmittel an den Verein „Frauen*solidarität“ geflossen sind.[3]
Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, in welchem Umfang der Verein in den vergangenen Jahren aus Bundesmitteln gefördert wurde, für welche konkreten Projekte diese Mittel bestimmt waren, welche Auswahl- und Förderkriterien angewendet wurden und ob bzw. inwiefern Fördermittel für Aktivitäten verwendet wurden, die über reine Sacharbeit hinausgehen und in den Bereich politischer Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit fallen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Frauen*solidarität“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Frauen*solidarität“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Frauen*solidarität“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Frauen*solidarität“ erbracht?
3. Wurde mit dem Verein „Frauen*solidarität“ in der zurückliegenden Gesetz-gebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung durch die NGO „Frauen*solidarität“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde mit dem Verein „Frauen*solidarität“ in der laufenden Gesetzgebungs-periode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „Frauen*solidarität“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „Frauen*solidarität“ seit dem 24.10.2024 teil?
6. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen des Vereins „Frauen*solidarität“ in offizieller Funktion teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, an welchen Veranstaltungen?
c. Wenn ja, welche Kosten entstanden für Ihr Ressort durch die Teilnahme?
7. Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch den Verein „Frauen*solidarität“ eingeworben?
a. Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?
b. Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundes-mitteln?
i. Wenn ja, in welcher Höhe?
[1] https://frauensolidaritaet.org/wp-content/uploads/2025/05/Jahresbericht-2024.pdf (aufgerufen am 09.02.2026)
[2] https://frauensolidaritaet.org/wp-content/uploads/2024/05/Jahresbericht_2023.pdf (aufgerufen am 09.02.2026)
[3] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXV/AB/13145/imfname_671424.pdf (aufgerufen am 09.02.2026)