5046/J XXVIII. GP
Eingelangt am 02.03.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Polizei-Großeinsatz in Vorchdorf
Am 11. Oktober 2025 kam es auf einer landwirtschaftlichen Liegenschaft in Vorchdorf (Bezirk Gmunden) zu einem umfangreichen Polizeieinsatz unter Beteiligung zahlreicher Polizeikräfte, Sonderdienste und technischer Einsatzmittel.[1] Dieser Großeinsatz der Exekutive erinnerte dabei an den ebenso umstrittenen und überzogenen Einsatz in Vorarlberg, ebenfalls aus dem vergangenen Jahr, bei dem 17 Polizeistreifen, 48 Beamte und ein Hubschrauber über 1 Stunde wegen einer Fahne und einer angeblichen Drohung im Einsatz waren.[2]
Nach übereinstimmenden Aussagen von Betroffenen handelte es sich vor Ort in Vorchdorf um eine Vereinsveranstaltung mit einem Trockentraining, bei dem keine Munition verwendet und keine Magazine angesteckt waren. Die Liegenschaft war eingefriedet und zusätzlich durch personelle und technische Maßnahmen gesichert.
Diese Umstände werfen Fragen nach der rechtlichen Grundlage der Einsatz-entscheidung und der Verhältnismäßigkeit der Einsatzführung sowie der Zulässigkeit einer Kostenüberwälzung auf.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Welche konkrete Meldung (Wortlaut, Einstufung, Priorität) ging am 11.10.2025 bei welcher Polizeidienststelle im Zusammenhang mit der Liegenschaft Point 11 in Vorchdorf ein?
a. Wie wurde diese Meldung behördlich qualifiziert (z.B. Notruf, Gefahren-meldung, Auskunftsanfrage)?
b. Welche organisatorische Einheit traf auf Basis dieser Meldung die Entscheidung zur Entsendung eines erweiterten Polizeiaufgebots?
c. Welche rechtlichen und fachlichen Kriterien wurden bei dieser Entscheidung herangezogen?
2. Wer war formell und tatsächlich als Einsatzleiter vor Ort eingesetzt?
a. Welche Weisungen wurden durch diese Einsatzleitung zu Beginn des Einsatzes erteilt?
b. Wurde nach dem Eintreffen der ersten Polizeikräfte eine Lagebeurteilung durchgeführt?
i. Wenn ja: mit welchem Ergebnis?
c. Wurden auf Basis dieser Lagebeurteilung Anpassungen (Reduktion, Beendigung oder Umstrukturierung) des Einsatzes vorgenommen?
i. Wenn nein: warum nicht?
3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte der Freiheitsentzug einzelner Personen?
a. Kam es zu Festnahmen oder einstweiligen Anhaltungen?
i. Wenn ja, wie viele Personen waren betroffen?
b. Wurden diesen Personen die jeweiligen Festnahmegründe mitgeteilt?
c. Wurden die Betroffenen über ihre Rechte gemäß StPO und SPG informiert?
i. Wenn ja, durch wen und zu welchem Zeitpunkt?
4. Wie viele Polizeikräfte, Fahrzeuge und Sonderdienste waren am Einsatz beteiligt?
5. Welche Gesamtkosten sind durch diesen Einsatz entstanden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kostenarten)
6. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird eine Kostenersatzpflicht einzelner Personen geprüft oder geltend gemacht?
a. Welche Kriterien werden dabei zur Beurteilung herangezogen, insbesondere im Hinblick darauf, ob diese Personen den Einsatz ausgelöst haben oder nicht?
7. Wurde der Einsatz einer internen rechtlichen oder dienstfachlichen Überprüfung unterzogen?
a. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Überprüfung?
b. Wenn nein, warum wurde auf eine solche Überprüfung verzichtet?
8. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um künftig sicherzustellen, dass vergleichbare Einsätze unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und der Grundrechte erfolgen?
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.