5050/J XXVIII. GP
Eingelangt am 02.03.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wendelin Mölzer
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend Kosten für den Steuerzahler durch die Teilnahme an der Berlinale 2026
Die österreichische Filmbranche befindet sich laut aktueller Berichterstattung in einer angespannten Lage, die von massiven Kürzungen öffentlicher Fördermittel und großer wirtschaftlicher Unsicherheit geprägt ist. Während Filmschaffende vor ausbleibenden Drehtagen, Projektstopps und einem drohenden Strukturverlust warnen, wird im Kurier-Artikel zur Berlinale deutlich, dass 2026 für den heimischen Film zu einem Schicksalsjahr werden könnte. Gerade vor diesem Hintergrund wirft das öffentliche Auftreten hochrangigen Regierungsvertretern auf internationalen Filmfestivals wie der Berlinale zentrale Fragen nach Prioritätensetzung, Verantwortung und Kosten-bewusstsein auf.[1]
Besonders die Anwesenheit des Vizekanzlers sowie weiterer Minister und Mitarbeiter bei der Berlinale steht in einem auffälligen Spannungsverhältnis zur aktuellen Budget- und Förderkrise. Während Vertretern der Branche um das Überleben zentraler Finanzierungsinstrumente kämpfen und Kürzungen beim Österreichischen Filminstitut sowie beim Förderprogramm FISAplus[2] konkrete Auswirkungen auf Beschäftigung und Produktion haben, entstehen durch Delegationsreisen, Repräsentationsauftritte und Begleitprogramme zusätzliche öffentliche Ausgaben. Diese Ausgaben erfolgen zu einem Zeitpunkt, an dem gleichzeitig Mittel fehlen, um Filmprojekte, Arbeitsplätze und Nachwuchsförderung nachhaltig abzusichern.
Der Kurier-Artikel macht deutlich, dass internationale Sichtbarkeit und kulturelle Präsenz zwar von hoher Bedeutung für den österreichischen Film sind, jedoch allein keine strukturellen Probleme lösen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit politische Repräsentation auf der Berlinale tatsächlich zur Lösung der bestehenden Förder- und Budgetproblematik beiträgt oder ob sie vielmehr symbolischen Charakter hat, dessen Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis zu den entstandenen Kosten steht. Gerade angesichts der angespannten Budgetsituation ist eine transparente Darstellung und sachliche Rechtfertigung dieser Ausgaben gegenüber der Öffentlichkeit erforderlich.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende
Anfrage
1. Haben Sie oder ein anderes Mitglied Ihres Ressorts an der Berlinale 2026 teilgenommen?
2. Wie viele Stunden Dienst- bzw. Arbeitszeit entfallen auf Vorbereitungs-, Anwesenheits- und Nachbereitungszeiten im Zusammenhang mit der Berlinale 2026, die als Dienstzeit oder dienstlicher Repräsentationsaufwand abzurechnen sind?
3. Wie hoch waren die Gesamtkosten, die in Ihrem Ressort im Zusammenhang mit der Berlinale 2026 angefallen sind?
4. Aus welchem konkreten Budgetansatz bzw. aus welchem Repräsentationsetat Ihres Ressorts wurden diese Kosten gedeckt?
5. Inwiefern stehen diese durch Ihr Ressort getätigten Ausgaben im Zusammenhang mit allfälligen Sparvorgaben oder Budgetkonsolidierungs-maßnahmen für das Jahr 2026?
6. Wie hoch ist die Gesamtsumme aller aus Bundesmitteln getragenen Kosten im Zusammenhang mit der Berlinale 2026?
7. Wurden im Zusammenhang mit der Berlinale 2026 Eintrittskarten, Logenplätze oder sonstige Zugänge aus Mitteln Ihres Ressorts finanziert?
8. Welche konkreten Kosten sind im Zusammenhang mit Begleitpersonen, externen Gästen oder sonstigen eingeladenen Personen entstanden?
9. Welche Aufwendungen sind für Bewirtung, Sicherheit, Personenschutz, organisatorische Unterstützung oder sonstige Nebenkosten angefallen?
10. Welche dienstlichen Zwecke wurden mit der Teilnahme an der Berlinale 2026 verfolgt?
11. Welche konkreten Gespräche, Kontakte oder Vereinbarungen mit politischer, wirtschaftlicher oder diplomatischer Relevanz haben im Rahmen der Berlinale 2026 stattgefunden?
12. Welche konkreten bilateralen Gespräche wurden im Rahmen der Berlinale 2026 geführt?
13. Welche messbaren oder dokumentierten Ergebnisse sind aus diesen Kontakten hervorgegangen?
14. Welche dokumentierten Ergebnisse oder Vereinbarungen sind aus diesen Gesprächen hervorgegangen?
15. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Kosten für derartige Repräsentationsanlässe aus dem Bundesbudget getragen?
16. Welche Bestimmungen regeln die Höhe und den Umfang solcher Ausgaben?
17. Wie rechtfertigen Sie die Höhe dieser Repräsentationsausgaben gegenüber den österreichischen Steuerzahlern vor dem Hintergrund der aktuellen budgetären Lage?