5055/J XXVIII. GP
Eingelangt am 02.03.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Strukturelle Mängel im Pflegegeldsystem
Die aktuellen Daten der Statistik Austria zeigen, dass das österreichische Pflegegeld-system vor zunehmend strukturellen und sozialpolitischen Herausforderungen steht: Im Jahresdurchschnitt 2025 bezogen rund 501.000 Menschen Pflegegeld, was einem Anstieg um 2,3% bei den Beziehern gegenüber dem Vorjahr und um 8,1% seit 2019 entspricht. Dies spiegelt die demografische Alterung der Bevölkerung und den steigenden Pflegebedarf wider. Gleichzeitig sind die Gesamtausgaben für das Pflegegeld auf rund 3,63 Mrd. Euro gestiegen und die durchschnittliche monatliche Leistung beträgt etwa 604 Euro pro Bezieher.[1]
Trotz dieser finanziellen Aufwendungen wird zunehmend Kritik an der Struktur und Praxis der Pflegegeldeinstufungen laut. So zeigen sich deutliche Hinweise darauf, dass immer mehr Menschen in niedrigere Pflegestufen eingestuft werden[2], während die Zahl der Höchst-Einstufungen in Pflegestufe 7 rückläufig ist, obwohl der tatsächliche Pflegebedarf nicht abgenommen hat. Betroffene berichten vielfach, dass ihr tatsächlicher Pflegebedarf bei der Einstufung nicht ausreichend anerkannt wird und viele Fälle erst über den Rechtsweg korrigiert werden können. Diese Entwicklung wird von der Bevölkerung und politischen Vertretern als Alarmsignal gesehen, da sie die Treffsicherheit, Versorgungsleistung und Nachvollziehbarkeit des Pflegegeldsystems in Frage stellt.[3]
Die derzeitigen Pflegegeldbeträge reichen angesichts der explodierenden Energie- und Lebenshaltungskosten und des wachsenden Pflegeaufwands vielfach nicht aus, um die tatsächlichen Mehrkosten von Pflege und Betreuung abzudecken. Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf, das Pflegegeldsystem einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Es muss sichergestellt sein, dass die Pflegegeldeinstufungen richtig, transparent und nachvollziehbar durchgeführt werden.
Gerade in Anbetracht wirtschaftlicher Not ist es absolut unverantwortlich, dass aufgrund falscher Einstufungen die Betroffenen finanzielle Nachteile haben und erst durch den Rechtsweg zu ihren Ansprüchen gelangen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Personen bezogen in den Jahren 2015 bis 2025 Pflegegeld? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Pflegestufen)
2. Wie hat sich in diesem Zeitraum die Anzahl der Bezieher in der Pflegestufe 7 entwickelt und welche Gründe liegen für den Rückgang der Höchst-einstufungen trotz steigenden Pflegebedarfs vor?
3. Wie hat sich in diesem Zeitraum die Anzahl der Bezieher in der Pflegestufe 1 entwickelt, und welche Gründe liegen für die Zunahme der Niedrigst-einstufungen trotz steigenden Pflegebedarfs vor?
4. Welche Erkenntnisse liegen dem Ressort über Unter- oder Fehleinstufungen von Pflegegeldbeziehern vor?
a. Wie viele Unter- oder Fehleinstufungen hat es in den Jahren 2015-2025 gegeben und wie hoch ist die Fehlerquote (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Pflegestufen)
b. Aus welchen Gründen kommt es zu diesen Unter- oder Fehleinstufungen?
c. Welche Maßnahmen ergreift das Ressort, damit es zu keinen Unter- oder Fehleinstufungen kommt?
5. Nach welchen Weisungen, Richtlinien und Charakteristiken werden diese Einstufung vorgenommen?
a. Wer gibt diese vor?
b. Begünstigen diese eine möglichst niedrige Einstufung?
i. Wenn ja, inwiefern?
ii. Wenn nein, warum nicht?
6. Wie viele Einsprüche, Beschwerden und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Pflegegeldeinstufungen wurden in den Jahren 2015 bis 2025 eingebracht, und in wie vielen Fällen kam es zu einer nachträglichen Höherstufung? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
7. Welche Qualitäts- und Kontrollmechanismen bestehen derzeit, um die Objektivität, Nachvollziehbarkeit und Einheitlichkeit der Pflegegeldeinstufungen sicherzustellen?
8. Welche Qualitäts- und Kontrollmechanismen bestehen derzeit, um Pflegegeldeinstufungen anhand des tatsächlichen, individuellen Pflegebedarfs vorzunehmen?
9. Plant das Ressort die Einführung eines unabhängigen Kontroll- oder Qualitäts-sicherungssystems zur Überprüfung von Pflegegeldeinstufungen?
a. Wenn ja, in welcher Form und bis wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
10. Wie beurteilt das Ressort die Angemessenheit der durchschnittlichen Pflegegeldhöhe von rund 604 Euro im Hinblick auf die realen Pflege-, Energie- und Lebenshaltungskosten?
11. Warum bildet die Erhöhung der Pflegegeldes 2026 nicht die tatsächliche Inflation ab, was eine Verschlechterung für die Betroffenen darstellt?
12. Welche Maßnahmen setzt das Ressort, um sicherzustellen, dass Pflegegeld künftig regelmäßig und bedarfsgerecht valorisiert wird?
13. Welche konkreten Schritte plant das Ressort, um sicherzustellen, dass der tatsächliche individuelle Pflegebedarf bei der Einstufung vollständig und nachvollziehbar berücksichtigt wird?
14. Sieht das Ressort angesichts der dargestellten Entwicklungen gesetzlichen Anpassungsbedarf im Bundespflegegeldgesetz, um Fehl- oder Unter-einstufungen zu verhindern?
a. Wenn ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen?
b. Wenn nein, warum nicht?
[1] https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/bundespflegegeld (aufgerufen am 17.02.2026)
[2] https://www.tips.at/nachrichten/ooe/wirtschaft-politik/711682-falsche-pflegegeld-einstufungen-beschaeftigen-arbeiterkammer-ooe (aufgerufen am 17.02.2026)
[3] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260209_OTS0080/fpoe-ragger-sinkende-hoechsteinstufungen-beim-pflegegeld-sind-ein-alarmsignal (aufgerufen am 17.02.2026)