5091/J XXVIII. GP

Eingelangt am 03.03.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Thomas Spalt, Mag. Christian Ragger

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Einweg-Pfandsystem in der Kritik: Berücksichtigung der Barriere-freiheit unzureichend

 

 

Die als ökologischer Fortschritt eingeführte Einweg-Pfandverordnung weist nach dem ersten Betriebsjahr erhebliche Defizite in der praktischen Umsetzung auf. Besonders kritisch ist die Situation für Menschen mit Behinderungen. Denn was als inklusives System geplant war, stellt sich in der Realität oft als unzugänglich dar. Berichte von Betroffenen und Behindertenverbänden[1] verdeutlichen, dass bei der Planung des Systems wesentliche Aspekte der Barrierefreiheit nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

 

Die neu installierten Rücknahmeautomaten sind für Rollstuhlfahrer alleine nicht bedienbar. Einwurfschlitze und Touchscreens befinden sich oft außerhalb der erreichbaren Zone, außerdem fehlen vielerorts taktile Leitsysteme oder Sprachausgaben für sehbehinderte Menschen. Da eine eigenständige Rückgabe somit oft unmöglich ist, verbleibt das Pfandgeld unfreiwillig im System. Dies führt zu einer finanziellen Mehrbelastung für eine Personengruppe, die ohnehin oft mit täglichen Hürden konfrontiert ist. Dass ein staatlich reguliertes System diese Form der Benachteiligung zulässt, widerspricht den Grundsätzen der sozialen Inklusion.

 

Besonders besorgniserregend ist der Umgang des zuständigen Ministeriums mit der Kritik der Experten. Bereits am 25. Juni 2025 übermittelte der Österreichische Behindertenrat auf Ersuchen des Ministeriums eine detaillierte Mängelliste sowie konkrete Handlungsempfehlungen. Dass auf diese Expertise bis heute – über ein halbes Jahr später – keine schriftliche Reaktion vonseiten des Bundesministers erfolgt ist, lässt auf eine besorgniserregende Prioritätensetzung schließen. Es ist dringend geboten, dass das Ministerium die vorliegenden Warnungen ernst nimmt, die Barrierefreiheit des Pfandsystems umgehend sicherstellt und den Dialog mit den Behindertenverbänden auf Augenhöhe wieder aufnimmt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie rechtfertigt Ihr Ministerium, dass im Jahr 2025 tausende Rücknahme-automaten in Betrieb gingen, die für Rollstuhlfahrer aufgrund der Bauhöhe physisch nicht zugänglich sind?
  2. Warum wurde bei der Zertifizierung der Automaten durch die EWP (Recycling Pfand Österreich) die Barrierefreiheit nicht als zwingendes Kriterium verankert?
  3. Wie hoch beziffert Ihr Ministerium den sogenannten „Pfandschlupf“ im Jahr 2025?
  4. Wie viel dieser einbehaltenen Gelder entfallen schätzungsweise auf Menschen, denen die Rückgabe aufgrund körperlicher Gebrechen oder mangelnder Barrierefreiheit unmöglich war?
  5. Wie viele Beschwerden bezüglich mangelnder Barrierefreiheit (physische Höhe, fehlende taktile Elemente, unlesbare Touchscreens) sind 2025 in Ihrem Ministerium oder bei der nachgelagerten EWP eingegangen?
  6. Welche sofortigen Maßnahmen planen Sie, um den Handel zur Nachrüstung barrierefreier Automaten zu bewegen, oder nehmen Sie die Diskriminierung behinderter Mitbürger weiterhin als „Kollateralschaden“ Ihrer Politik hin?
  7. In wie vielen Fällen wurde 2025 die gesetzlich verpflichtende manuelle Rücknahme verweigert, wenn der Automat für einen behinderten Menschen nicht bedienbar war?

a.    Welche Strafen wurden hierfür verhängt?

  1. Wurden die Behindertenorganisationen in die Planung des Pfandsystems eingebunden?
    1. Wenn ja, warum wurden deren Warnungen ignoriert?
    2. Wenn nein, warum wurde über deren Köpfe hinweg entschieden?
  2. Warum blieb das Schreiben des Österreichischen Behindertenrates vom 25. Juni 2025 mit der detaillierten Mängelliste bis zum heutigen Tag unbeantwortet?
  3. Wer trägt in Ihrem Ministerium die Verantwortung für dieses monatelange Schweigen gegenüber einer offiziellen Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung?
  4. Welche der im Schreiben des Österreichischen Behindertenrates angeführten Mängel wurden bis dato behoben, und welche Empfehlungen wurden bereits in die Tat umgesetzt? (Bitte um detaillierte Auflistung)
  5. Wie rechtfertigt Ihr Ministerium, dass im Jahr 2025 tausende Rücknahmeautomaten in Betrieb gingen, die für Rollstuhlfahrer aufgrund der Bauhöhe physisch nicht zugänglich sind und damit gegen das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verstoßen?
  6. Wird Ihr Ministerium die Zertifizierung von Automaten Modellen, die nicht barrierefrei sind, mit sofortiger Wirkung stoppen?
    1. Wenn nein, warum nicht?
  7. Ist Ihnen bewusst, dass die mangelnde Barrierefreiheit zu einem unrechtmäßigen “Pfandschlupf” führt, bei dem sich das System an jenen bereichert, die physisch an der Rückgabe gehindert werden?


[1]    https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260128_OTS0082/bilanz-einweg-pfandsystem-rueckgabe-fuer-viele-menschen-mit-behinderungen-nicht-barrierefrei-moeglich (aufgerufen am 30.01.2026)