5092/J XXVIII. GP
Eingelangt am 03.03.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Postenschacher bei Gewessler-Besetzung
Die Besetzung eines Abteilungsleiterpostens im Klimaschutzministerium während der Amtszeit von Bundesministerin Leonore Gewessler löste in der Öffentlichkeit heftige Diskussionen aus. Da eine Person aus dem Kabinett der Bundesministerin kommend bestellt wurde, die im Vergleich geeigneter Kandidaten im Bereich der Führung weniger ausgebildet war, liegt der Verdacht nahe, dass hier ein Günstling aus dem Umfeld der Bundesministerin bevorzugt wurde. Da diesbezüglich schwerwiegende Vorwürfe im Raum stehen, ist eine Aufklärung, auch im Interesse der Bevölkerung dringend notwendig.
Die Tageszeitung „Die Presse“ hat in diesem Zusammenhang am 23. Februar 2026 einen Artikel veröffentlicht:
„Strafrecht: Wohl keine Gefahr für Gewessler
Jobvergabe. Grünen-Chefin weist Vorwurf des Postenschachers zurück. Experte Birklbauer erklärt, warum ihr strafrechtlich eher keine Gefahr droht.
Wien. ‚Ich bin überzeugt, die richtige Entscheidung getroffen zu haben, weil ich die beste und kompetenteste Bewerberin für diesen Posten gewählt habe.‘ Grünen-Chefin Leonore Gewessler bestritt am Rande einer Pressekonferenz am Montag, in ihrer Amtszeit als Umweltministerin Postenschacher betrieben zu haben. Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hatte festgehalten, dass während Gewesslers Amtszeit ‚sachfremde Motive‘ bei einer Postenbesetzung „in hohem Maß ausschlaggebend“ gewesen seien. Statt einer langjährigen Führungskraft aus dem Ministerium hatte eine Kabinettsmitarbeiterin Gewesslers, die keine Führungs-erfahrung besaß, einen Abteilungsleiterposten bekommen. Laut Kommission wurde die Führungskraft aufgrund ihrer Weltanschauung diskriminiert.
‚Die Besetzungskommission hat mir zwei Bewerberinnen als im höchsten Ausmaß kompetent und gleichwertig empfohlen‘, sagte Gewessler: ‚Ich musste eine auswählen, das ist meine Aufgabe als Ministerin.‘ Vergleiche mit der Postenschacher-Affäre um ÖVP-Klubobmann August Wöginger lehne sie ‚auf das Schärfste ab‘.
Kommission hatte Zweifel
Die beiden Bewerberinnen waren von der Besetzungskommission als „im höchsten Ausmaß geeignet“ bewertet worden. Allerdings hatte die Kommission in ihrer Bewertung Zweifel an der Kabinettsmitarbeiterin anklingen lassen: Diese verfüge über keine praktische Führungserfahrung und habe sowohl bei ihrer Führungskompetenz als auch im fachlichen Bereich Weiterbildungsbedarf. Bei der unterlegenen Führungs-kraft fand sich solche Kritik nicht. Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hielt es daher für unverständlich, warum beide Frauen gleich bewertet wurden. Zu diesen Aspekten befragt, verwies Gewessler darauf, dass ‚Qualifikation viele Facetten hat‘. Sie habe mit voller Überzeugung die Entscheidung für die beste Kandidatin getroffen.
Dass bei dieser Besetzung ‚sachfremde Motive‘ ausschlaggebend gewesen seien, sei ‚einfach nicht wegzuleugnen‘, meinte Neos-Generalsekretär Douglas Hoyos in einer Aussendung: ‚Mit diesem unsäglichen Postenschacher in Österreich muss endlich Schluss sein.‘ SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim meinte, Gewesslers Aussagen würden ‚von null Einsicht und null Bereitschaft, die nötigen Konsequenzen zu ziehen‘, zeugen.
Hoheitsbereich entscheidend
Während die Vorwürfe in der Causa Wöginger strafrechtliche Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch nach sich gezogen haben, ist fraglich, ob das auch bei Gewessler der Fall sein könnte. Ein mutmaßlicher Postenschacher müsse im Bereich der Hoheits-verwaltung vorgenommen werden, damit der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt sei, sagt der Strafrechtler Alois Birklbauer von der Johannes Kepler Universität Linz, zur ‚Presse‘. Und hier müsse genau aufgepasst werden, was unter diesen ‚hoheitlichen Bereich‘ zu subsumieren sei.
Darunter fallen etwa Bestellungen, bei denen die Ernennung auf hoheitlichem Akt beruht. Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis werden etwa durch einen Bescheid auf ihren Posten berufen. Üblich sind solche Bestellungen beispiel[s]-weise noch in manchen Bereichen der Justiz oder Polizei. Auch die Postenbestellung in der Causa Wöginger sei darunter gefallen, sagt Birklbauer. Bei diesen Vorwürfen geht es um die Bestellung des Vorstands des Finanzamts Braunau, bei der Wöginger für einen ÖVP-Gefolgsmann rechtswidrigerweise interveniert haben soll.
Bei Vertragsbediensteten ist das nicht der Fall: Sie haben ein vertragliches Dienst-verhältnis zum Bund und werden nicht durch hoheitlichen Akt ernannt. Auf Nachfrage heißt es aus dem Umweltressort, dass es sich bei beiden Frauen rund um die Postenschacher-Vorwürfe gegen Gewessler um Vertragsbedienstete handle. Ein Amtsmissbrauch dürfte daher eher wegfallen. Geprüft werden könne gegebenenfalls noch Untreue, sagt Birklbauer: ‚Dazu bräuchte es aber einen Vermögensschaden, der wohl nur bei völliger Inkompetenz der bestellen Person vorliegen würde.‘ Generell sei Postenschacher aufgrund der Beweis- und Rechtsfragen selten nachzuweisen, so Birklbauer: „‘Meistens bleibt strafrechtlich nicht viel übrig.‘“[1]
Zudem hat der „Express“ am 27. Februar 2026 auf seinem Online-Medium folgenden Artikel veröffentlicht:
„Postenschacher bei Gewessler-Besetzung: Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen
Seit fast zwei Wochen sorgt eine umstrittene Postenbesetzung aus der Ministerzeit von Grünen-Chefin Leonore Gewessler für heftigen Streit. Gewessler weist alle Postenschacher-Vorwürfe zurück. Nun hat der exxpress exklusiv erfahren: Bei der Staatsanwaltschaft Wien liegt bereits eine Anzeige vor – sie wird derzeit geprüft. Die Bundes-Gleichbehandlungskommission kam zu einem brisanten Befund: Bei der Vergabe eines Abteilungsleiterpostens im Klimaschutzministerium während der Amtszeit der damaligen Grünen-Ministerin Leonore Gewessler seien „sachfremde Motive in hohem Maß ausschlaggebend“ gewesen. Statt einer langjährigen Führungskraft erhielt eine Kabinettsmitarbeiterin Gewesslers den Zuschlag. Die Affäre löste breite Kritik aus. ÖVP, FPÖ und NEOS forderten Aufklärung, Gewessler wies sämtliche Postenschacher-Vorwürfe zurück. Ihr seien zwei gleichwertige Bewerberinnen vorgeschlagen worden, erklärte sie.
Strafrechtlich angeblich kaum Risiko
Noch Anfang der Woche schien der Fall juristisch weitgehend entschärft. Strafrechts-experten erklärten gegenüber der Presse, ein Amtsmissbrauch sei eher unwahrscheinlich, da es sich um Vertragsbedienstete handle und kein klassischer hoheitlicher Akt vorliege. Bei Postenschacher-Vorwürfen bleibe strafrechtlich oft ‚nicht viel übrig‘.
Doch nun ist die Staatsanwaltschaft am Zug
Wie der exxpress exklusiv erfuhr, liegt bei der Staatsanwaltschaft Wien bereits eine Anzeige im Zusammenhang mit der umstrittenen Postenbesetzung vor. Auf Anfrage bestätigte die Medienstelle: ‚Es liegt eine Anzeige vor, die derzeit geprüft wird.‘
Damit ist die Causa für die Justiz nicht vom Tisch: Die Staatsanwaltschaft Wien prüft nun, ob ein strafrechtlicher Anfangsverdacht vorliegt. Danach fällt die Entscheidung – Ermittlungen oder Einstellung. Je nach Ergebnis kann der Akt später auch bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) landen.
Politische Affäre erreicht Justizebene
Während sich ÖVP und Grüne zuletzt gegenseitig Postenschacher vorwarfen und die Causa Teil des innenpolitischen Schlagabtauschs rund um den Wöginger-Prozess wurde, erreicht der Fall damit nun eine neue Ebene.
Ob tatsächlich Ermittlungen folgen, ist offen. Klar ist jedoch: Die Affäre um die Postenvergabe ist juristisch noch nicht abgeschlossen."[2]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Seit wann liegt der Staatsanwaltschaft Wien eine Anzeige im Zusammenhang mit dieser Postenbesetzung vor?
2. Wurde im Zusammenhang mit dieser Anzeige ein strafrechtlicher Anfangs-verdacht geprüft?
a. Wenn ja, wegen welcher konkreten strafrechtlichen Tatbestände?
b. Wenn nein, warum nicht?
i. Wurde die Anzeige formell zurückgelegt oder eingestellt?
ii. Wenn ja, mit welcher rechtlichen Begründung?
3. Wurde bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
a. Wenn ja, wann und wegen welcher strafrechtlichen Delikte?
b. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
4. Wurde oder wird geprüft, ob der Tatbestand des Amtsmissbrauchs (§ 302 StGB) oder ein sonstiger Korruptionstatbestand erfüllt sein könnte?
5. Wurde der Akt oder Teile desselben an die Wirtschafts- und Korruptions-staatsanwaltschaft (WKStA) abgetreten oder eine solche Abtretung geprüft?
a. Wenn ja, wann erfolgte die Abtretung bzw. aus welchen Gründen wurde sie vorgenommen?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Wurden im Zuge der Prüfung bereits Ermittlungsschritte gesetzt (z.B. Einvernahmen, Aktenanforderungen, Sicherstellungen)?
a. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden bislang gesetzt?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Wurde die Bundesministerin für Justiz oder ihr Kabinett im Vorfeld oder während der Prüfung über die Anzeige informiert?
a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form?
b. Welche konkreten Informationen wurden dabei übermittelt?
8. Gab es Weisungen oder sonstige Einflussnahmen im Zusammenhang mit der Behandlung dieser Anzeige?
a. Wenn ja, durch wen und mit welchem Inhalt?
b. Wurden allfällige Weisungen schriftlich erteilt?
9. Wie viele Anzeigen wegen des Verdachts des Postenschachers oder vergleichbarer Vorwürfe gegen Mitglieder der Bundesregierung bzw. Bedienstete der Bundesministerien sind seit 2020 bei österreichischen Staatsanwaltschaften eingelangt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und betroffener Institution)
10. In wie vielen dieser Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in wie vielen Fällen erfolgte eine Einstellung und in wie vielen Fällen kam es zu einer Anklage? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
11. Sieht die Bundesministerin für Justiz aufgrund des vorliegenden Falls gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich des Korruptionsstrafrechts oder im Bereich der Kontrolle von Postenbesetzungen in Ministerien?
a. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden geprüft?
b. Wenn nein, warum nicht?
12. Hat die Staatsanwaltschaft von sich aus Ermittlungen wegen § 302 StGB – Missbrauch der Amtsgewalt aufgenommen (Offizialdelikt)?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum nicht?