5097/J XXVIII. GP

Eingelangt am 04.03.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Fürtbauer

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend Sonderregulierung additiver Fertigung

 

 

Die additive Fertigung, umgangssprachlich 3D-Druck genannt, stellt ein wesentliches Zukunftsfeld der industriellen und digitalen Wertschöpfung dar. In zahlreichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird diese Tätigkeit als gewöhnliche gewerbliche bzw. industrielle Produktion behandelt. In Österreich erfolgt hingegen eine gewerberechtliche Zuordnung additiver Fertigungstechnologien zu reglementierten Handwerks- bzw. Gewerbeberechtigungen, wodurch zusätzliche Befähigungs-nachweise erforderlich werden.[1]

 

Diese Sonderregulierung kann zu erheblichen Marktzutrittshemmnissen und Wettbewerbsnachteilen für österreichische Betriebe im EU-Binnenmarkt führen. Die maßgeblichen Wertschöpfungsprozesse der additiven Fertigung erfolgen heute überwiegend Software-, Daten- und CAD-basiert und unterscheiden sich strukturell von klassischen analogen Handwerksberufen, weshalb der Mehrwert eines solchen Befähigungsnachweises zu hinterfragen ist.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage erfolgt die Zuordnung von Tätigkeiten der additiven Fertigung zu reglementierten Gewerben nach der Gewerbeordnung?

2.    Welche fachlichen oder sicherheitsrelevanten Risiken rechtfertigen die Verpflichtung zu zusätzlichen Befähigungsnachweisen im Bereich der additiven Fertigung?

3.    Welchen Mehrwert stellt dieser Befähigungsnachweis für Konsumentenschutz oder Produktsicherheit dar?

4.    Wie viele Gewerbeberechtigungen im Bereich der additiven Fertigung wurden in den letzten fünf Jahren beantragt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

a.    Wie viele davon wurden genehmigt?

b.    Wie viele davon wurden abgelehnt?

                                          i.    Was waren die häufigsten Gründe für diese Ablehnungen?

5.    Welche Unterschiede bestehen zwischen der österreichischen Regulierungs-praxis im Bereich 3D-Druck und jener anderer EU-Mitgliedstaaten?

6.    In welcher Weise berücksichtigt die geltende Gewerbeordnung den Umstand, dass additive Fertigung überwiegend digital-, software- und datenbasiert erfolgt und sich technologisch deutlich von klassischen Handwerksprozessen unterscheidet?

7.    Plant das Ministerium eine Überprüfung oder Anpassung der gewerbe-rechtlichen Einordnung additiver Fertigungstechnologien im Hinblick auf technologische Entwicklungen, Digitalisierung und unionsrechtliche Vorgaben?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, welche Änderungen sind zu erwarten?

c.    Wenn nein, warum nicht?



[1]    https://www.wko.at/veranstaltungen/c50e4a48-f0e9-4a5b-b322-1f534b778118

https://www.wifi.at/kategorie/k-technik-technische-gewerbe/kk-kunststofftechnik/kka-kunststoff-3d-druck (aufgerufen am 09.02.2026)