51/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.10.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Erasmus-Entzug für Modul University Vienna auf Betreiben der OeAD?

 

 

Wie uns aus diversen Quellen zugetragen wurde, ist der Modul University Vienna ihre Erasmus-Akkreditierung von Seiten der EU-Kommission entzogen worden. Jedenfalls dürfte es der Universität und in weiterer Folge ihren Studenten nicht mehr möglich sein, am Förderprogramm Erasmus („Erasmus+“) teilzunehmen. Dem Entzug des Erasmus-Programms für die Modul University Vienna dürfte wiederum eine Intervention der Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD) zugrunde liegen. Die OeAD ressortiert bekanntlich in das Bildungsministerium und ist laut Webseite des BMBWF für „Umsetzung und Verwaltung von Erasmus+“ sowie die Beratung diesbezüglicher Projektträger verantwortlich.[1] 

 

Wie berichtet wird, soll die OeAD eigenmächtig und ohne konkreten Anlass einen Brief an die EU-Kommission gerichtet haben, in welchem die Teilnahme der Modul University Vienna am Erasmusprogramm hinterfragt wurde, offenbar begründet mit einem vor einiger Zeit erfolgten Eigentümerwechsel der Privatuniversität. Die EU-Kommission entschied in weiterer Folge offenbar, die Modul University Vienna aus dem Erasmusprogramm zu streichen, was nicht nur einen schweren Anschlag auf die Freiheit der Wissenschaft darstellt, sondern hunderte Studenten aus aller Welt um die Möglichkeit einer Aus-, und Weiterbildungsmöglichkeit bringt, ganz abgesehen vom finanziellen Schaden und dem Schaden an der Reputation.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1.    Sind Ihnen die oben geschilderten Vorwürfe bekannt und wenn ja, seit wann?

2.    Wann und mit welcher Begründung wurde die Modul University Vienna aus dem Erasmusprogramm gestrichen?

3.    Wann wurde Ihr Ressort von diesem Vorgang in Kenntnis gesetzt?

4.    Hat sich Ihr Ressort aktiv dafür eingesetzt, dass die Modul University Vienna aus dem Erasmusprogramm gestrichen wird?

5.    Stand Ihr Ressort diesbezüglich in Austausch mit der EU-Kommission, der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) und/oder der OeAD?

6.    Stand Ihr Ressort diesbezüglich in Austausch mit den Verantwortlichen der Modul University Vienna?

7.    Wer war letztlich für den Ausschluss besagter Universität aus dem Erasmusprogramm verantwortlich?

8.    Ist Ihrem Ressort bekannt, dass die OeAD bei der EU-Kommission bezüglich der Erasmus-Teilnahme der Modul University Vienna intervenierte?

a.    Wenn ja, handelte die OeAD im Auftrag Ihres Ressorts bzw. des Bildungsministers oder eigenständig?

9.    Welche konkrete Anfrage richtete die OeAD an die EU-Kommission in dieser Causa?

10. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese Anfrage an die EU-Kommission gerichtet?

11. Setzt sich Ihr Ressort dafür ein, dass die Modul University Vienna wieder in das Erasmusprogramm aufgenommen wird?

12. Gab es andere nationale Bildungseinrichtungen, die in ähnlicher Weise von Ihrem Ressort bzw. der OeAD hinsichtlich ihrer Teilnahme am Erasmusprogramm geprüft und an die EU-Kommission gemeldet wurden?

a.    Wenn ja, welche, wann und mit welcher Begründung?



[1] https://www.bmbwf.gv.at/Themen/euint/erasmusplus.html