5116/J XXVIII. GP

Eingelangt am 05.03.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Vollmitgliedschaft Österreichs im Network For Rememberance and Solidarity (ENRS)

BEGRÜNDUNG

 

Das Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität fördert seit 2005 den Dialog über die Geschichte Europas im 20. Jahrhundert, indem Konferenzen, Bildungs-angebote, Exkursionen, Wettbewerbe und Ausstellungen zur Auseinandersetzung mit der Geschichte des 20. Jahrhunderts veranstaltet werden. Das Angebot wird durch einschlägige Publikationen abgerundet.

 

Sitz des ENRS ist Warschau, die Organisationsstruktur basiert auf drei Ebenen:

Der Lenkungsausschuss (Steering Committee) ist das höchste Entscheidungs-gremium und setzt sich zusammen aus Koordinatorinnen und Koordinatoren, die durch die jeweiligen Kulturministerien oder entsprechenden staatlichen Institutionen der Mitgliedsländer nominiert wurden.

 

Im Akademischen Rat (Academic Council) sitzen ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Vorschläge zu Forschungsrichtungen und Formen der wissenschaftlichen Aktivitäten ausarbeiten.

 

Zentral für unsere Anfrage bezüglich der Nominierung von Vertreterinnen und Vertretern ist das dritte Gremium, der Beirat (Advisory Board). Dieses Gremium setzt sich aus Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur und Politik zusammen – sowohl aus den Mitgliedsländern als auch den Teilmitgliedsländern.

 

Österreich ist eines der Länder, für das eine Vollmitgliedschaft im ENRS erklärtes Ziel war und ist.

 

Österreich soll in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedsländern zur Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Erinnerungskultur beitragen. In Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen und Experten konnte das Netzwerk bereits zahlreiche Forschungs-, Kultur- und Bildungsprojekte weltweit umsetzen. Die Auseinandersetzungen mit Totalitarismus, Gewalt, aber auch Widerstand im Nationalsozialismus und in totalitären Regimes sind aufgrund der historischen Erfahrungen des Nationalsozialismus, von Krieg, Verfolgung und Kollaboration zentraler Bestandteil von gedenk- und erinnerungspolitischen Diskursen in vielen europäischen Ländern.

 

Obwohl Österreich seit Beginn an der Entstehung des Netzwerks beteiligt war, ist es nach über 20 Jahren weiterhin nicht Vollmitglied, sondern wird nur als Beobachter geführt. Hier stellt sich die Frage, warum dem so ist.

 

Seit nunmehr 10 Jahren vertritt Österreich Josef Höchtl im Beirat des Netzwerks. Zu den wesentlichen Aufgaben des Beirats gehören die Beratung des Netzwerks bei dessen mittel- und langfristiger Entwicklung sowie seine Repräsentation nach außen, auch in ausgewählten Ländern sowie bei internationalen Foren. Warum es Herrn Höchtl trotz jahrelanger Teilnahme am Kuratorium und entgegen protokollarisch festgehaltenen Äußerungen im Beirat nicht gelungen ist, Österreich als vollwertiges Mitglied in das Netzwerk Erinnerung und Solidarität zu führen, ist mehr als erklärungsbedürftig.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann findet die nächste Bestellung/Entsendung des österreichischen Mitglieds des Beirats für das Netzwerk Erinnerung und Solidarität statt?

2)    Auf welcher Grundlage wird diese Entscheidung getroffen und wer ist darin eingebunden?

3)    Wann wird die Vollmitgliedschaft Österreichs im Netzwerk Erinnerung und Solidarität umgesetzt?

4)    Warum ist Österreich bis heute nicht volles Mitglied im Netzwerk Erinnerung und Solidarität?

5)    Aus welchem Grund wurde Josef Höchtl in den Beirat des ENRS entsendet? Welche Qualifikationen sprechen für ihn?

6)    Seit wann ist Herr Höchtl Mitglied im Beirat des Netzwerks Erinnerung und Solidarität?

7)    Gab es andere Personen, die als Mitglied des Beirats des Netzwerk Erinnerung und Solidarität in Frage gekommen sind? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

8)    An wie vielen Sitzungen, Treffen und Konferenzen nahm Herr Höchtl in seiner Funktion als Mitglied des Beirats des Netzwerk Erinnerung und Solidarität teil?

9)    Welche Kosten (Anfahrtskosten, Unterkunft, sonstige Spesen und Unkosten) fielen für die Teilnahme Höchtls an Treffen, Sitzungen und Konferenzen des Netzwerks Erinnerung und Solidarität an?

10) Erfüllt Herr Höchtl die Funktion als Mitglied des Beirats im Netzwerk Erinnerung und Solidarität insofern, als er Österreich sowohl im Netzwerk als auch nach außen hin repräsentiert zur vollen Zufriedenheit des Bundeskanzleramtes? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

11) Erfüllt es den Anspruch des Bundeskanzleramts, dass Österreich vollwertiges Mitglied im Netzwerk Erinnerung und Solidarität wird? Wenn ja, warum ist das noch nicht geschehen? Wenn nein, warum nicht?

12) Wie begründet das Kanzleramt die Tatsache, dass Herr Höchtl weiterhin als Mitglied im Beirat des Netzwerks Erinnerung und Solidarität von Österreich entsendet wird und im Mai die Republik Österreich in Bratislava vertreten wird?