5122/J XXVIII. GP

Eingelangt am 05.03.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzung und Entwicklung der "Arbeitsfähigkeit bis 25"

BEGRÜNDUNG

 

Junge Menschen mit Behinderungen brauchen häufig mehr Zeit, ihre Talente und Fähigkeiten zu entwickeln. Gleich nach Ende der Schulzeit verpflichtend amtlich festzustellen, ob junge Menschen mit Behinderung als rechtlich „arbeitsfähig“ oder „arbeitsunfähig“ eingestuft werden, hat sich in der Vergangenheit als kontraproduktiv erwiesen. Denn die Entscheidung des Amtes hat für die betroffenen Personen große Auswirkungen. Wer einmal als „arbeitsunfähig“ nach ASVG kategorisiert wurde, kann keine Vermittlungs- und Unterstützungsleistungen des AMS und des Sozialminis-teriumsservice (SMS) mehr in Anspruch nehmen, da sich diese prinzipiell nur an Personen richten, die nach dem ASVG als „arbeitsfähig“ gelten. Die so eingestuften Menschen können dann nur noch Leistungen der Bundesländer beanspruchen, welche schwerpunktmäßig Betreuung und Beschäftigung in „Werkstätten“ oder Tageseinrichtungen anbieten. Selbst wenn sich die Fähigkeiten der Menschen im Laufe der Zeit verbessern, gibt es keine Möglichkeit mehr, den Status als „arbeitsunfähig“ zu ändern und Leistungen von AMS und SMS zu erhalten. Ohne diese Unterstützung ist der Weg auf den ersten Arbeitsmarkt jedoch ungleich schwieriger.

Um die Chancen von jungen Menschen mit Behinderungen auf einen Job am ersten Arbeitsmarkt zu verbessern, wurde deswegen in der letzten Legislaturperiode beschlossen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres von der Verpflichtung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit durch das AMS abzusehen und sie bis zu diesem Zeitpunkt allenfalls nur auf Wunsch der Betroffenen vorzunehmen.

Junge Menschen mit Behinderungen, bei denen unklar ist, ob sie die rechtliche Kategorie der „Arbeitsfähigkeit“ erreichen, können nach dem Gesetz nun bis zum 25. Geburtstag jedenfalls Leistungen des AMS und SMS in Anspruch nehmen. Ein vom jungen Menschen mit Behinderungen mit dem Jugendcoaching auszuarbeitender „Perspektivenplan“, soll Wünsche, Talente und Fähigkeiten aufzeigen und passende Maßnahmen des AMS, SMS und der Bundesländer vermitteln.

Die gesetzlichen und administrativen Änderungen traten mit 1. Jänner 2024 in Kraft, weshalb nun erste Ergebnisse vorliegen und Entwicklungen erkennbar sein sollten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

Ist in den folgenden Fragen von „jungen Menschen mit Behinderungen“ die Rede, geht es immer um Personen mit Behinderungen bis 25 Jahre, an deren rechtlicher Arbeitsfähigkeit sich nach ASVG bzw gemäß § 8 Abs. 2 AlVG „Zweifel ergeben“. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde darauf verzichtet, diese Definition in jede der Fragen aufzunehmen.

1)    Wie viele junge Menschen mit Behinderungen haben sich seit 1.1.2024 beim AMS gemeldet? Bitte um separate Auflistung der Zahlen für 2024 und 2025 sowie um Geschlechterverteilung.

2)    Bei wie vielen jungen Menschen mit Behinderungen wurde von der verpflichteten Beurteilung der „Arbeitsfähigkeit“ nach ASVG durch die PV abgesehen? Bitte um separate Auflistung der Zahlen für 2024 und 2025 sowie der Geschlechterverteilung.

3)    Bei wie vielen Personen mit Behinderungen kam in den Jahren 2024 und 2025 die Härtefallregel zur Anwendung, wonach im Jahr 2023 angeordnete Gutachten zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit auf Wunsch außer Betracht bleiben. Bitte um Angabe der Geschlechterverteilung.

4)    Bei wie vielen jungen Menschen mit Behinderungen wurde eine freiwillige Feststellung der „Arbeits(un)fähigkeit“ durch die PV vorgenommen. Bitte um separate Auflistung der Zahlen für 2024 und 2025 sowie der Geschlechterverteilung.

5)    Wie viele junge Menschen mit Behinderungen wurden vom AMS ans Jugendcoaching vermittelt? Bitte um separate Auflistung der Zahlen für 2024 und 2025 sowie der Geschlechterverteilung.

6)    Für wie viele der jungen Menschen mit Behinderungen wurde ein Perspektivenplan durch das Jugendcoaching erstellt? Bitte um separate Auflistung der Zahlen für 2024 und 2025 sowie der Geschlechterverteilung

7)    Für wie viele junge Menschen mit Behinderungen ergab der Perspektivenplan die Möglichkeit einer Teilnahme an Maßnahmen zur Heranführung an eine Ausbildung oder eine Berufsqualifizierung von AMS oder SMS und welche Maßnahmen waren dies?

8)    Für wie viele junge Menschen mit Behinderungen ergab der Perspektivenplan die Möglichkeit einer Teilnahme an Maßnahmen zur Berufsqualifizierung der Länder? Bitte um separate Auflistung der Zahlen für 2024 und 2025 sowie der Geschlechterverteilung.

9)    Für wie viele junge Menschen mit Behinderung ergab der Perspektivenplan (vorerst) die Möglichkeit des Besuchs einer Werkstatt oder anderen Tagesstruktur (ohne explizite Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt). Bitte um separate Auflistung der Zahlen für 2024 und 2025 sowie der Geschlechterverteilung

10) Wie viele junge Menschen mit Behinderungen erhielten während des Besuchs einer Maßnahme eine „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts“ vom AMS? Bitte um separate Auflistung der Zahlen für 2024 und 2025 sowie der Geschlechterverteilung.