5125/J XXVIII. GP

Eingelangt am 05.03.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend 3 Jahre HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)

BEGRÜNDUNG

 

Whistleblower:innen sind Personen, die Missstände und Straftaten unter hohem persönlichem Risiko aufdecken. Davon profitiert die Allgemeinheit.

Vor drei Jahren, am 25. Februar 2023, trat das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) (BGBl. I 2023/6) zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft. Hinweisgeber:innen, die bestimmte Unregelmäßigkeiten oder Gesetzesverstöße am Arbeitsplatz wahrnehmen, können sich sicher und vertraulich an sogenannte Meldestellen wenden. Dabei sind sie vor Diskriminierung, dienstrechtlichen Nachteilen und Schadenersatzklagen geschützt, sofern sich die Meldungen auf Rechtsverletzungen in den in § 3 Abs. 3 bis 5 HSchG aufgezählten Rechtsbereichen beziehen.

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz gilt für Unternehmen ab 50 Arbeitnehmer:innen sowie für den öffentlichen Dienst. Hinweise können sowohl bei den sogenannten internen Meldestellen im Unternehmen bzw. im Ressort als auch bei externen Meldestellen außerhalb des Ressorts abgegeben werden.

Für den überwiegenden Teil der Dienststellen der Bundesverwaltung fungiert die Bundesdisziplinarbehörde als interne Meldestelle.

Für das Innenressort, die Justiz und die Landesverteidigung sowie für die Verwaltungsbereiche Präsidentschaftskanzlei, Parlamentsdirektion, Rechnungshof, Volksanwaltschaft und Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sind demgegenüber eigene interne Stellen eingerichtet. Für das Innenressort ist diese beim Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK), für das Verteidigungs-ressort beim BMLV und für die Justiz beim BMJ angesiedelt.

Als externe Meldestelle für den öffentlichen und den privaten Sektor ist das BAK zuständig. Davon abweichend ist die Bundesdisziplinarbehörde externe Stelle für Hinweise, die sich auf das Innenressort beziehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

Interne Meldestelle - allgemein

1)    Welche Organisationseinheit ist im BAK auf Grundlage des HSchG als interne Meldestelle für das Innenressort zuständig?

2)    Welches Hinweisgebersystem steht zur Verfügung?

3)    In welcher Form können Meldungen bei der internen Meldestelle eingebracht werden?

4)    Welche personellen und finanziellen Mittel stehen für die interne Meldestelle in Ihrem Ressort zur Verfügung?

5)    Werden Hinweise, die klassifizierte Informationen beinhalten, entgegengenommen?

6)     Haben die für die Behandlung der Meldungen zuständigen Bediensteten eine Unterweisung im Umgang mit klassifizierten Informationen bzw. eine Sicherheits- oder Verlässlichkeitsprüfung erhalten?

Interne Meldestelle - Anfall

7)    Wie viele Hinweise sind im BAK als interne Meldestelle seit Inkrafttreten des HSchG eingegangen? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr.

8)    Wie viele in Ihrem Ressort eingegangene Hinweise wurden anonym eingebracht?

9)    Wie viele der Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „öffentliches Auftragswesen“?

10) Wie viele der Meldungen bezogen sich auf Verletzung von Vorschriften im Bereich „Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“?

11) Wie viele der Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Produktsicherheit und -konformität“?

12)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Verkehrssicherheit“?

13)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Umweltschutz“?

14)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Strahlenschutz und nukleare Sicherheit“?

15)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz“?

16)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „öffentliche Gesundheit“?

17)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Verbraucherschutz“?

18)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen“?

19)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB)“?

20)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von „Vorschriften zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union“?

21)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Binnenmarktvorschriften, Wettbewerbsvorschriften oder Körperschaftssteuervorschriften?

22)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung sonstiger Vorschriften?

Interne Meldestelle - Folgemaßnahmen, Strafen

23)  Wie viele der eingelangten Hinweise waren stichhaltig?

24)  Wie vielen Hinweisen wurde nicht weiter nachgegangen (§ 17 Abs. 3 HSchG)?

25)  Wie viele Hinweise wurden an andere gesetzlich zuständige Meldestellen weitergeleitet?

26)  In wie vielen Fällen wurde eine Anzeige gelegt?

27)  Wie viele Meldungen hatten ein Ermittlungsverfahren und/oder ein Gerichtsverfahren zur Folge?

a.    Zu welchem Ergebnis haben die Verfahren geführt?

28)  Wie viele Meldungen hatten ein Disziplinarverfahren zur Folge?

a.    Zu welchem Ergebnis haben die Verfahren geführt?

29)  Wie hoch sind die von Ihrem Ressort erhobenen geschätzten finanziellen Schäden durch die gemeldeten Rechtsverletzungen, sowie die „im Anschluss an Untersuchungen, gerichtliche und verwaltungsbehördliche Verfahren, die zu den gemeldeten Rechtsverletzungen geführt wurden, vollstreckten Geldstrafen und finanziellen Leistungen“ (§ 19 HSchG)?

30)  Wurden gemäß § 24 HSchG Strafen gegen Angehörige Ihres Ressorts verhängt?

Externe Meldestelle - allgemein

31)  Welche Organisationseinheit ist im BAK auf Grundlage des HSchG als externe Meldestelle zuständig?

32)  Welches Hinweisgebersystem wird genutzt?

33)  In welcher Form können Meldungen bei der externen Meldestelle im BAK eingebracht werden?

34)  Welche personellen und finanziellen Mittel stehen für die externe Meldestelle im BAK zur Verfügung?

35)  Werden Hinweise, die klassifizierte Informationen beinhalten, entgegengenommen?

36)  Haben die für die Behandlung der Meldungen zuständigen Bediensteten eine Unterweisung im Umgang mit klassifizierten Informationen bzw. eine Sicherheits- oder Verlässlichkeitsprüfung erhalten?

Externe Meldestelle – Anfall

37)  Wie viele Hinweise sind im BAK als externe Meldestelle seit Inkrafttreten des HSchG eingegangen? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Bezugnahme des Hinweises auf Rechtsträger des privaten oder öffentlichen Sektors sowie gegebenenfalls des betroffenen Ressorts im öffentlichen Sektor.

38)  Wie viele der eingegangenen Hinweise wurden anonym eingebracht?

39)  Wie viele der Meldungen bezogen sich auf Verletzung von Vorschriften im Bereich „öffentliches Auftragswesen“?

40)  Wie viele der Meldungen bezogen sich auf Verletzung von Vorschriften im Bereich „Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“?

41)  Wie viele der Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Produktsicherheit und -konformität“?

42)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Verkehrssicherheit“?

43)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Umweltschutz“?

44)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Strahlenschutz und nukleare Sicherheit“?

45)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz“?

46)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „öffentliche Gesundheit“?

47)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Verbraucherschutz“?

48)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen“?

49)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Vorschriften im Bereich „Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB)“?

50)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von „Vorschriften zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union“?

51)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung von Wettbewerbsvorschriften, Beihilfenvorschriften oder Körperschaftssteuervorschriften?

52)  Wie viele Meldungen bezogen sich auf die Verletzung sonstiger Vorschriften?

 

 

Externe Meldestelle - Folgemaßnahmen, Strafen

53)  Wie viele der eingelangten Hinweise beim BAK als externe Meldestelle waren stichhaltig?

54)  Wie vielen Hinweisen wurde nicht weiter nachgegangen (§ 17 Abs. 3 HSchG)?

55)  Wie viele Hinweise wurden an andere gesetzlich zuständige Meldestellen weitergeleitet?

56)  In wie vielen Fällen wurde eine Anzeige gelegt?

57)  Wie viele Meldungen hatten ein Ermittlungsverfahren und/oder ein Gerichtsverfahren zur Folge?

a.    Zu welchem Ergebnis haben die Verfahren geführt?

58)  Wie viele Meldungen hatten ein Disziplinarverfahren zur Folge?

a.    Zu welchem Ergebnis haben die Verfahren geführt?

59)  Wie hoch sind die von Ihrem Ressort erhobenen geschätzten finanziellen Schäden durch die gemeldeten Rechtsverletzungen, sowie die „im Anschluss an Untersuchungen, gerichtliche und verwaltungsbehördliche Verfahren, die zu den gemeldeten Rechtsverletzungen geführt wurden, vollstreckten Geldstrafen und finanziellen Leistungen“ (§ 19 HSchG)?

60)  Wurden gemäß § 24 HSchG Strafen gegen Angehörige Ihres Ressorts verhängt?

61)  Wann wurden die Verfahren zur Behandlung von Hinweisen gem. § 18 HSchG zuletzt überprüft?

a.    Was war das Ergebnis der Überprüfung?