5142/J XXVIII. GP

Eingelangt am 05.03.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Tina Angela Berger

an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

betreffend Kosten und messbare Ergebnisse der Aktion „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ im November 2025

 

 

Die jährlich im November durchgeführte Aktion „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ wird vom Bund sowie von nachgeordneten Stellen und Kooperationspartnern mitgetragen und finanziert. Ziel der Aktion ist laut öffentlicher Darstellung die Bewusstseinsbildung, Prävention sowie die Reduktion von Gewalt an Frauen. Im Hinblick auf die Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern und die Notwendigkeit einer faktenbasierten Politik stellt sich die Frage, welche Kosten tatsächlich entstanden sind und welche klar messbaren Ergebnisse diese Maßnahmen gebracht haben.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Gesamtkosten sind dem Ressort im Zusammenhang mit der Aktion „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ im November 2025 entstanden?

a.    Wie gliedern sich diese Kosten im Detail? (Bitte um Aufschlüsselung nach Werbekosten, Veranstaltungen, Kampagnenmaterialien, Medien-kooperationen, externen Dienstleistungen, Personalkosten etc.)

2.    Welche externen Organisationen, Vereine oder Agenturen wurden im Rahmen der Aktion finanziell unterstützt oder beauftragt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Organisation und Höhe sowie Grund der Finanzierung)

3.    Welche konkreten Ziele wurden für die Aktion „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ definiert?

4.    Welche messbaren Indikatoren wurden herangezogen, um den Erfolg der Aktion zu evaluieren (z. B. Reichweite, Teilnehmerzahlen, Umfragen, statistische Veränderungen)?

5.    Welche konkreten messbaren Ergebnisse konnten im Zusammenhang mit der Aktion festgestellt werden?

6.    Welche messbaren Veränderungen und positiven Effekte gab es im Zusammenhang mit der Aktion?

7.    Welche Schlussfolgerungen zieht das Ressort aus den bisherigen Ergebnissen für zukünftige Aktionen dieser Art?

8.    Inwiefern rechtfertigen die vorliegenden Ergebnisse die Höhe der eingesetzten finanziellen Mittel?

9.    In welchem Umfang wurden im Rahmen der Aktion „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ Mittel für rein symbolische Maßnahmen (z. B. Beleuchtungen, Fahnen, Plakataktionen ohne direkte Beratungs- oder Schutzwirkung) aufgewendet und wie begründet das Ressort diese Ausgaben gegenüber den Steuerzahlern?

10. Wie viele Veranstaltungen, Workshops, Konferenzen und Aktionen wurden im Zuge der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland, Art der Veranstaltung, Zielgruppe und Teilnehmerzahl)

11. Wie wurde sichergestellt, dass die im Rahmen der Aktion eingesetzten Materialien und Kampagneninhalte alle Formen von Gewalt – insbesondere auch Gewalt durch Migration, Gewalt im familiären Umfeld, sexuelle Gewalt, digitale Gewalt – sachlich und ausgewogen thematisiert wurden?

12. Gab es im Rahmen der Aktion Vorgaben oder Leitlinien, welche gesellschaftlichen Gruppen, Täterprofile oder Problembereiche besonders betont bzw. ausdrücklich nicht thematisiert werden sollten?

a.    Wenn ja, von wem wurden diese Vorgaben beschlossen?

b.    Wie werden diese Einschränkungen begründet?

13. Welche Kriterien wurden bei der Auswahl von Kooperationspartnern, NGOs, Vereinen und Agenturen herangezogen (z. B. politische Nähe, thematische Expertise, bisherige Förderungen, regionale Verteilung)?

14. Wie stellt das Ressort sicher, dass bei der Vergabe von Aufträgen und Fördermitteln im Rahmen der Aktion keine einseitige Bevorzugung ideologisch nahestehender Organisationen erfolgt?

15. In welchem Umfang wurden durch die Aktion zusätzliche Beratungs- oder Schutzangebote geschaffen bzw. bestehende Angebote konkret ausgebaut (z.B. zusätzliche Plätze in Frauenhäusern, zusätzliche Beratungsstunden, mehr Personal in Hotlines)?

16. Wie viele zusätzliche Hilfesuchende konnten im Zeitraum der Aktion nachweislich erreicht und betreut werden? (Bitte – soweit möglich – um Aufschlüsselung nach Angebot, Bundesland und Art der Unterstützung)

17. Gab es im Vorfeld der Aktion eine Zusammenführung oder Koordination mit bereits bestehenden Kampagnen, Programmen oder EU-Projekten, um Doppelstrukturen und Mehrfachkosten zu vermeiden?

a.    Wenn ja, wie genau erfolgte diese Abstimmung?

b.    Wenn nein, warum nicht?

18. Wie bewertet das Ressort das Verhältnis von Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Kampagnen, Medienauftritte, Werbemittel) im Vergleich zu Ausgaben für direkte Hilfeleistungen (Beratung, Schutz, Unterbringung) im Rahmen der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“?

19. Welche internen Evaluierungsberichte, Protokolle oder Auswertungen zur Aktion „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ liegen dem Ressort vor?

a.    Werden diese der Öffentlichkeit bzw. dem Parlament zugänglich gemacht?

20. Wie wurde bei der Auswahl der Maßnahmen sichergestellt, dass diese insbesondere auch Frauen in ländlichen Regionen und in sozial benachteiligten Lebenslagen tatsächlich erreichen, und nicht überwiegend ein bereits ohnehin sensibilisiertes, urbanes Publikum?

21. Inwiefern wurden Männer und Burschen als Zielgruppe in die Konzeption der Aktion einbezogen, etwa im Sinne von Präventionsarbeit und Bewusstseins-bildung, und welche messbaren Ergebnisse liegen dazu vor?

22. Welche besonderen Maßnahmen wurden gesetzt, um Migrantinnen und Frauen mit Sprachbarrieren im Rahmen der Aktion zu erreichen?

a.    Wie hoch waren die hierfür eingesetzten Mittel?

23. Welche Konsequenzen zieht das Ressort aus allfälligen negativen oder ernüchternden Evaluationsergebnissen (z. B. geringe Reichweite, geringe Beteiligung, kaum messbare Effekte) für die zukünftige Ausgestaltung der Aktion?