5148/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.03.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Folgeanfrage Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie
Einschüchterungsklagen, sogenannte „SLAPP-Klagen“ („Strategic Lawsuits Against Public Participation“), sind ein Mittel, mit dem Unternehmen und Behörden die kritische Öffentlichkeit mit rechtlichen Mitteln zum Schweigen bringen wollen. Das ist brandgefährlich, denn unsere Demokratie braucht kritische Medien, engagierte Aktivist:innen sowie Whistleblower:innen, die Missstände aufzeigen.
Aus diesem Grund hat der Europäische Gesetzgeber letztes Jahr die Richtlinie (EU) 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) verabschiedet.[1] Die Richtlinie ist bis zum 7. Mai 2026 umzusetzen.
Bislang liegen weder ein konkreter Entwurf noch genauere Informationen zum Inhalt der Umsetzung vor. In der Antwort der Bundesministerin vom 17. September 2025 zur vorangehenden Anfrage 3068/J wurde lediglich darauf verwiesen, der Entwurf befinde sich „in der politischen Koordinierung“ und werde „selbstverständlich einem breiten Begutachtungsverfahren unterzogen“. Nun sind sechs Monate vergangen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Bis wann werden Sie einen Ministerialentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1069 (im Folgenden „Anti-SLAPP-Richtlinie“ genannt) in Begutachtung schicken?
2) Wie lange soll die Begutachtung dauern?
3) Wann werden Sie dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ unterbreiten?
4) Wann sind nach jetzigem Stand die parlamentarische Beschlussfassung und das Inkrafttreten geplant?
5) Haben Sie der Europäischen Kommission mittlerweile einen zeitlichen Fahrplan zur Umsetzung der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ eingemeldet?
a. Wenn ja, bitte um Anführung der geplanten Umsetzungsschritte samt Datum.
6) Befindet sich der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ in der politischen Koordinierung?
7) Welche Änderungen im Bereich des Verfahrensrechts sind bei der nationalen Umsetzung der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ für die beschleunigte Behandlung von Anträgen gem. Artikel 7 der Richtlinie vorgesehen?
8) Wie ist geplant, die Unterstützungsmaßnahmen gem. Art. 9 der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ im Verfahrensrecht umzusetzen?
9) Wie ist geplant, das Institut der Sicherheit gem. Art. 10 der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ im Verfahrensrecht umzusetzen?
10) Welche gesetzlichen Änderungen sind zur Umsetzung von Art. 11 der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ („frühzeitige Abweisung“) geplant?
11) Welche gesetzlichen Änderungen sind zur Umsetzung von Art. 12 der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ (Beweislast, Substantiierung von Klagen) geplant?
12) Welche Abhilfemaßnahmen gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren sind gemäß Kapitel IV der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ geplant?
13) Welche „abschreckenden Sanktionen“ gegen die das missbräuchliche Verfahren anstrengende Partei (Art. 15) sind geplant?
14) Welche Maßnahmen sind zum Schutz vor Urteilen aus Drittländern gemäß Kapitel V der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ geplant?
15) Wird es bei SLAPP-Klagen ohne grenzüberschreitenden Bezug dasselbe Schutzniveau wie für grenzüberschreitende Fälle geben?
a. Falls nein: Warum nicht?
16) Ist im Zuge der Umsetzung der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ auch ein Schutz vor missbräuchlichen Privatanklagen im Strafverfahren vorgesehen?
17) Sind im Zuge der Umsetzung der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ Änderungen im Strafprozessrecht geplant? Wenn ja, welche?
18) Sind Maßnahmen gegen missbräuchliche Abmahnschreiben geplant?
19) Welche Änderungen sind in Umsetzung der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ im Bereich der Verfahrenshilfe und Prozessbegleitung geplant?
20) Wird es vollen Kostenersatz für von SLAPP-Klagen betroffene beklagte Parteien geben?
a. Werden Betroffenen über einen Kostenersatz nach RATG hinausgehende Schäden ersetzt?
i. Wenn ja: auf welchem Weg?
21) Wird es eine Beistandsmöglichkeit im Verfahren für NGOs oder Interessenvertretungen zur unterstützenden Mitwirkung im Verfahren geben?
22) Wurde die Zivilgesellschaft bei der Vorbereitung der nationalen Umsetzung der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ in den letzten sechs Monaten eingebunden?
23) Welche Behörden, Organisationen und Verbände sind oder waren bei der Ausarbeitung der nationalen Umsetzung der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ in den letzten sechs Monaten eingebunden?
24) Welche sonstigen Vorbereitungshandlungen werden in Ihrem Ressortbereich in Vorbereitung auf das Inkrafttreten der „Anti-SLAPP-Richtlinie“ gesetzt?
25) Da Sie über kein einschlägiges Zahlenmaterial, wie viele offensichtlich unbegründete Klagen oder missbräuchliche Verfahren (SLAPP-Klagen) entsprechend der Richtlinien-Definition es in Österreich in den letzten Jahren gegeben hat, verfügen: Wie schätzen Sie im Ressort die Zahl der jährlichen Verfahren, die unter den Anwendungsbereich des gesetzlichen Vorhabens fallen werden? Wie viele Verfahren sind es?