5195/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.03.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christoph Steiner
an den Bundeskanzler
betreffend NGO-Business: ÖVP-Kanzler fördert Sozialistische „Schüler_Innen“ links der SPÖ
Aus dem „Förderbericht der Stadt Wien für das Jahr 2024“[1] geht hervor, dass alleine die Stadt Wien die „Aktion kritischer Schüler_innen“, registriert unter der ZVR-Zahl 270200209, mit 13.600,00 € gefördert hat.
Da auf der Website der „Aktion kritischer Schüler_innen“ auch das Logo des Bundeskanzleramts prangt, liegt die Vermutung nahe, dass dieses ein weiterer Fördergeber ist.[2]
Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts des Ziels dieses Vereins kritisch zu hinterfragen, denn bei der Sichtung der Webseite entsteht der Eindruck, dass es zwar am Rande um Schulpolitik geht, der Fokus aber augenscheinlich auf tief ideologische Veranstaltungen gerichtet ist.
„-Feminismus, -Sexualität und Identität, -Für Vielfalt, gegen Rassismus, -Wirtschaft und Gesellschaft, -Antifaschismus, -System Change, not Climate Change!“[3]
Gleichzeitig ist die „AKS Österreich“ in ihrer Gesamtorganisation strukturell historisch mit der Sozialdemokratischen Partei Österreichs verbunden, da sie in parteinahe Strukturen eingebettet ist.
Die FPÖ hat bereits darauf hingewiesen, dass Förderungen an Organisationen, die zwar keine offiziellen politischen Vorfeld- und Teilorganisationen sind, aber klar als solche agieren, im Ergebnis einer zusätzlichen, indirekten Parteienfinanzierung gleichkommen können und deshalb kritisch zu evaluieren sind.
Vor diesem Hintergrund erscheint es geboten, den Gesamtumfang aller Fördermittel, die an die „Aktion kritischer Schüler_innen“ geflossen sind oder fließen, offenzulegen, die Förderkriterien transparent zu machen und darzulegen, wie staatliche Stellen sicherstellen, dass diese Mittel dem Grundsatz der Gemeinwohlorientierung und der gesetzlichen Förderzielsetzungen entsprechen und nicht primär der parteipolitischen Agendabildung dienen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Aktion kritischer Schüler_innen“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Aktion kritischer Schüler_innen“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Aktion kritischer Schüler_innen“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Aktion kritischer Schüler_innen“ erbracht?
3. Wurde mit dem Verein „Aktion kritischer Schüler_innen“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „Aktion kritischer Schüler_innen“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde mit dem Verein „Aktion kritischer Schüler_innen“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „Aktion kritischer Schüler_innen“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „Aktion kritischer Schüler_innen“ seit dem 24.10.2024 teil?
6. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen des Vereins „Aktion kritischer Schüler_innen“ in offizieller Funktion teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, an welchen Veranstaltungen?
c. Wenn ja, welche Kosten entstanden für Ihr Ressort durch die Teilnahme?
7. Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch den Verein „Aktion kritischer Schüler_innen“ eingeworben?
a. Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?
b. Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundes-mitteln?
i. Wenn ja, in welcher Höhe?