5212/J XXVIII. GP

Eingelangt am 09.03.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Fürtbauer

an den Bundesminister für Bildung

betreffend Reform Schulaufsicht Neu

 

 

Der Rechnungshof hat im Bericht „Schulaufsicht Neu – Qualitätsmanagement für Schulen“ (Reihe BUND 2025/39)[1] vom 14.11.2025 die Umsetzung der Reform der Schulaufsicht sowie die Einführung des Qualitätsmanagements für Schulen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass für das Qualitätsmanagement für Schulen bislang keine messbaren Ziele und Indikatoren zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung festgelegt wurden. Dadurch seien keine validen Aussagen darüber möglich, ob das Qualitätsmanagement tatsächlich zu Verbesserungen an den Schulen geführt habe.

 

Zentrales Instrument der Qualitätskontrolle sollten laut Reformkonzeption die Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche zwischen Schulqualitätsmanagerinnen und -managern und den Schulleitungen sein. Der Rechnungshof stellte jedoch fest, dass diese Gespräche in den ersten 14 Monaten nur an 39% der Schulen in Nieder-österreich, 28% in Vorarlberg und 57% der vom Bildungsministerium betreuten Schulen durchgeführt wurden. Eine risikoorientierte Planung dieser Gespräche habe gefehlt, ebenso habe es erhebliche Dokumentationsmängel gegeben, wodurch kein ausreichender Überblick über den Umsetzungsstand bestanden habe.

 

Darüber hinaus hielt der Rechnungshof fest, dass eine umfassende Evaluierung der Schulaufsicht Neu sowie des Qualitätsmanagements für Schulen, insbesondere unter Einbeziehung der Schulleitungen, noch ausständig sei. Ein Teilergebnis einer Evaluation habe zudem darauf hingewiesen, dass das Qualitätsmanagement für Schulen „eher weniger gut angekommen“ sei und weiterhin Verbesserungspotenzial hinsichtlich Akzeptanz und Nutzen bestehe.1

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende


Anfrage

 

1.    Aus welchen Gründen wurden bislang keine messbaren Ziele und Indikatoren zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in Schulen festgelegt?

a.    Ist eine Einführung von diesen geplant?

                                          i.    Wenn ja, wann bzw. für welchen Zeitraum?

                                        ii.    Wenn ja, in welcher Form?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Wie soll künftig überprüft werden, ob das Qualitätsmanagement für Schulen zu einer Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität führt?

3.    Aus welchen Gründen wurde eine umfassende Evaluierung der Schulaufsicht Neu bislang nicht durchgeführt bzw. abgeschlossen?

a.    Bis wann wird das Erstellen oder Abschließen dieser Evaluierung dauern?

b.    In welcher Form werden Schulleitungen in diese Evaluierung einbezogen?

4.    Welche strukturellen und organisatorischen Erklärungsfaktoren sieht das Bildungsministerium für die im Rechnungshofbericht festgestellten niedrigen Durchführungsquoten der Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche, und welche konkreten Maßnahmen werden gesetzt, um deren flächendeckende Durchführung sicherzustellen?

5.    Welche Bedeutung kommt den Bilanz- und Zielvereinbarungsgesprächen im Rahmen der Qualitätskontrolle an Schulen zu?

a.    Welche strukturellen und organisatorischen Faktoren führen dazu, dass die Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche in den ersten 14 Monaten nur an einem Teil der Schulen durchgeführt wurden?

b.    Welche konkreten Auswirkungen haben fehlende oder verspätet durchgeführte Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche auf die Steuerungsinstrumente und -prozesse der Qualitätsentwicklung an Schulen?

c.    Welche konkreten Mängel in der Dokumentation der Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche wurden im Bericht des Rechnungshofes festgestellt?

d.    Welche operativen und administrativen Konsequenzen ergeben sich daraus, dass kein vollständiger Überblick über den Umsetzungsstand dieser Gespräche vorliegt?

e.    Welche verbindlichen organisatorischen, technischen und rechtlichen Maßnahmen sind vorgesehen, um eine vollständige, einheitliche und nachvollziehbare Dokumentation der Bilanz- und Zielvereinbarungs-gespräche sicherzustellen?

6.    Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Akzeptanz und Nutzen des Qualitätsmanagements für Schulen zu verbessern?



[1]   https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Meldungen_2025/Schulaufsicht_neu.html (aufgerufen am 26.01.2026)