5217/J XXVIII. GP
Eingelangt am 09.03.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Schnedlitz
an die Präsidentin des Rechnungshofes
betreffend Illegale Parteispende an ÖVP – Was weiß der Rechnungshof?
Am 26. Jänner 2026 veröffentlichte das Medium „Unzensuriert“ einen Bericht zu einer kuriosen Spende des Albanischen Kultur- und Sportvereins „17 Shkurti“ an den EU-Abgeordneten Lukas Mandl. Unzensuriert schreibt:
„Parteispende an EU-Abgeordneten Mandl (ÖVP) wirft Fragen auf
Der albanische Kultur und Sportverein ‚17 Shkurti‘ hat dem ÖVP-EU-Abgeordneten Lukas Mandl eine Parteispende zukommen lassen. Allein das ist schon merkwürdig. Aber nach einem Telefonat mit der Vereins-Obfrau ist die Geschichte noch kurioser.
Entdeckt im Rechenschaftsbericht der ÖVP
Auf die Spende in der Höhe von 2.500 Euro ist unzensuriert nach Durchsicht des ÖVP-Rechenschaftsberichts 2024 an den Rechnungshof gestoßen. Auf Seite 186 unter dem Kapitel ‚Erträge aus Geldspenden‘ taucht der Albanische Kultur und Sportverein auf, der uns zu weiteren Recherchen ermuntert hat.
Geld für Wahlkampfveranstaltung
Unter der Telefonnummer, die auf der Homepage des Vereins angegeben ist, erreichten wir die Obfrau, Kaltrina Durmishi. Auf die Frage, warum der Albanische Kultur und Sportverein ‚17 Shkurti‘ Lukas Mandl 2.500 Euro gespendet hat, antwortete sie:
‚Das war keine Spende. Es war eine Wahlkampfveranstaltung für den EU-Wahlkampf von Lukas Mandl in Baden, für den wir einen Beitrag geleistet haben.‘
Spende widerspricht Vereinszweck
Widerspricht das nicht dem Vereinszweck, fragten wir nach:
‚Ja, das tut es. Aber wir haben es außerhalb des Vereinszwecks gemacht und extra einen Spendentopf aufgestellt.‘
Obfrau Durmishi verneinte zudem, dass der Verein öffentliche Förderung bezieht. ‚17 Shkurti‘ werde allein von Mitgliedern und Sponsoren finanziert.
Verbandelt mit der ÖVP
Interessantes Detail am Rande: Durmishi, die Mandl als ihren persönlichen Freund bezeichnet, arbeitete früher für Raiffeisen, heute ist sie für die Erste Bank tätig. Die Schweizer Zeitung albinfo.ch präsentierte sie 2015 als Integrations-Vorbild – und schrieb: ‚Einst als Flüchtlingskind gekommen, verwaltet Kaltrina Durmishi in Österreich heute Milliarden Euros‘[1].“[2]
Dass ein Sportverein Spenden an eine politische Partei tätigt, erscheint äußert ungewöhnlich. Sollte es sich beim Albanischen Kultur- und Sportverein „17 Shkurti“ (ZVR-Zahl 895772759) um einen gemeinnützigen Verein handeln, wäre die Spenden-annahme gemäß § 6 Abs. 6 Z 4 PartG iVm § 4a Abs. 2 Z 1 EStG rechtswidrig.
Die Darstellung der Obfrau, dass ein Spendentopf aufgestellt worden sei, in dem man exakt € 2.500 gesammelt habe – eine Summe, die um einen Cent zu niedrig ist, um unter Umständen eine unverzügliche Melde- und Veröffentlichungspflicht des § 6 Abs. 3 PartG auszulösen – trägt zur Entkräftung der Bedenken nicht bei. Die Übergabe des Bargelds aus dem Spendentopf an den Abgeordneten verstößt gegen § 6 Abs. 6 Z 7 PartG, wonach Barspenden über € 500 im Einzelfall, unabhängig davon, ob sie von einer natürlichen oder juristischen Person stammen, unzulässig sind.
Nach ihrer Schilderung scheint ebenso der Tatbestand des § 6 Abs.6 Z 8 PartG erfüllt worden zu sein, der anonyme Spenden verbietet, sofern diese im Einzelfall mehr als € 150 betragen.
Ebenso wird von der Obfrau der Anschein geweckt, dass der Verein durch diese Aktion Spenden von nicht genannten Dritten über € 150 weitergeleitet hat. Dies wäre wiederum gemäß § 6 Abs. 6 Z 9 PartG verboten.
In weiterer Folge wäre damit auch die Angabe im Rechenschaftsbericht der ÖVP[3] unrichtig, wonach die Spende in Höhe von € 2.500 vom Albanischen Kultur- und Sportverein „17 Shkurti“ stamme. Eine solche fehlerhafte Angabe widerspricht dem Zweck der öffentlichen Information über Finanzierung politischer Parteien gemäß § 5 Abs. 4a Z 3 PartG und kann gemäß § 12 Abs. 3 mit Geldbußen durch den unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat sanktioniert werden. Dieser wird gemäß § 12 Abs. 1 PartG aufgrund einer Mitteilung des Rechnungshofes tätig.
Gemäß § 6 Abs. 7 PartG sind unzulässige Spenden unverzüglich, jedoch spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr, an den Rechnungshof weiterzuleiten. Dem Rechnungshof sind zugleich das Eingangsdatum der Spende und der Grund der Unzulässigkeit mitzuteilen. Er hat die eingehenden Beträge auf einem gesonderten Konto zu verwahren und überdies in seinem Tätigkeitsbericht (Art. 126d Abs. 1 B-VG) anzuführen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Präsidentin des Rechnungshofes nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihnen die im Rechenschaftsbericht der ÖVP für das Kalenderjahr 2024 auf Seite 186 ausgewiesene Spende des Albanischen Kultur- und Sportvereins „17 Shkurti“ (ZVR 895772759) an den EU-Abgeordneten Lukas Mandl in Höhe von € 2.500,00 bekannt?
2. Wurden vom Rechnungshof Stellungnahmen/Auskünfte gemäß § 10 Abs. 4 von der ÖVP bzw. vom EU-Abgeordneten Lukas Mandl eingeholt?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Beabsichtigt der Rechnungshof, gemäß § 12 Abs. 1 PartG eine begründete Mitteilung an den unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat zu erstatten, damit dieser tätig werden kann?
a. Wenn nein, warum nicht?
4. Planen Sie vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhalts eine Prüfung bezüglich illegaler Parteispenden gemäß § 6 Abs. 6 Z 4 PartG?
a. Wenn ja, in welchem Umfang bzw. Rahmen?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Planen Sie vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhalts eine Prüfung bezüglich illegaler Parteispenden gemäß § 6 Abs. 6 Z 7 PartG?
a. Wenn ja, in welchem Umfang bzw. Rahmen?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Planen Sie vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhalts eine Prüfung bezüglich illegaler Parteispenden gemäß § 6 Abs. 6 Z 8 PartG?
a. Wenn ja, in welchem Umfang bzw. Rahmen?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Planen Sie vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhalts eine Prüfung bezüglich illegaler Parteispenden gemäß § 6 Abs. 6 Z 9 PartG?
a. Wenn ja, in welchem Umfang bzw. Rahmen?
b. Wenn nein, warum nicht?
8. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen gemeinnützige Einrichtungen Spenden an die ÖVP bzw. an der ÖVP zuzurechnende Spendenempfänger (insbesondere Abgeordnete oder Wahlwerber) geleistet haben?
a. Wenn ja: welche?
9. Wurde die Spende des Vereins gemäß § 6 Abs 7 unverzüglich, bzw. spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts an den Rechnungshof weiter-geleitet?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, wurde die Spende idHv € 2.500 mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken weitergeleitet?
10. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen gemeinnützige Vereine Spenden an die ÖVP bzw. deren Abgeordneten tätigen?
a. Wenn ja, welche?
[1] https://www.albinfo.ch/de/einst-als-fluchtlingskind-gekommen-verwaltet-kaltrina-durmishi-in-osterreich-heute-milliarden-euros/ (aufgerufen am 29.01.2026)
[2] https://unzensuriert.at/321370-parteispende-an-eu-abgeordneten-mandl-oevp-wirft-fragen-auf/ (aufgerufen am 29.01.2026)
[3] Österreichische Volkspartei. Bundespartei, Wien. Bericht über die Prüfung des Rechenschaftsberichts für das Kalenderjahr 2024, S. 186ff [196ff des PDF]
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_5/Rechenschaftsbericht_2024_Oesterreichische_Volkspartei.pdf (aufgerufen am 29.01.2026)