5222/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.03.2026
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möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Skandal um Geldtransporter für Kiew
Aktuellen internationalen Medienberichten sowie ungarischen Behördeninformationen zufolge, wurden am 5. März 2026 zwei gepanzerte Geldtransporter auf einer Autobahnraststätte bei Budapest durch Einheiten der ungarischen Anti-Terror-Spezialeinheit TEK gestoppt.[1] Die Fahrzeuge befanden sich demnach auf dem Weg von Österreich in die Ukraine.
Nach Angaben ukrainischer Stellen sollen sich in den Transportern 40 Millionen US-Dollar, 35 Millionen Euro sowie neun Kilogramm Gold befunden haben. Abnehmer des Geldes hätte die ukrainische Oschadbank sein sollen, die aktuell in einen Korruptionsskandal rund um einen veruntreuten Kredit in der Höhe von 20 Millionen US-Dollar involviert ist.[2]
Begleitet worden sind die Fahrzeuge von sieben ukrainischen Staatsbürgern, darunter laut ungarischen Behörden auch ein ehemaliger hochrangiger General des ukrainischen Geheimdienstes. Es handelt sich dabei um Gennadiy Kuznetsov, ehemaliger Stabschef des Antiterrorzentrums des SBU und in den Jahren 2014-2015. Am 24. Februar 2011 verurteilte ihn das Bezirksgericht Petscherskyj in Kiew wegen fahrlässiger Wehrdienstverweigerung (eines Korruptionsdelikts). Er wurde bereits zweimal wegen Korruptionsvorwürfen aus dem Inlandsgeheimdienst SBU entlassen.[3] Untersuchungen in den Jahren 2019-2020 ergaben, dass Kuznetsov ein enger Vertrauter von Andrij Jermak war.[4] Veröffentlichungen aus dieser Zeit warfen ihnen vor, Gefangenenaustausche zu einem lukrativen Geschäft ausgebaut zu haben, unter anderem durch Lösegeldzahlungen, Schmiergelder und persönliche Bereicherung. Die entscheidende Frage dabei ist: Warum nahm ein zwielichtiger Geheimdienst-mitarbeiter an diesem höchst verdächtigen Transfer riesiger Geldsummen teil?
Die ungarische Steuer- und Zollbehörde (NAV) leitete in diesem Zusammenhang Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche ein. Während ungarische Behörden von einem strafrechtlich relevanten Verdacht ausgehen, sprechen ukrainische Regierungsstellen von einer rechtswidrigen Festsetzung und sogar von einer „Geiselnahme“.
Besonders brisant erscheint dabei der Umstand, dass der Transport laut übereinstimmenden Angaben ukrainischer Stellen im Rahmen einer Übereinkunft mit der Raiffeisen Bank International (RBI) erfolgt sein soll. Nach anfänglichen Berichten soll die Bank eine Beteiligung zunächst bestritten haben, während gleichzeitig Vertreter der ukrainischen Oschadbank, der ukrainischen Nationalbank sowie das ukrainische Außenministerium die RBI ausdrücklich als Vertragspartner des Transportes bezeichneten.[5]
Erst danach wurde eine Beteiligung seitens der RBI eingeräumt. Zur Lieferung selbst will die RBI bisher aufgrund des Bankgeheimnisses nichts sagen, bezeichnenderweise nennt man aber die diesbezüglichen Geldwäschevorwürfe „lächerlich“, was angesichts der bestehenden Unklarheiten verdächtig erscheint.[7]
Diese widersprüchlichen Darstellungen werfen eine Vielzahl von Fragen auf – insbesondere hinsichtlich der Herkunft der transportierten Werte, des wirtschaftlichen oder politischen Zwecks dieser Bargeld- und Goldlieferungen sowie der Rolle österreichischer Finanzinstitute und Behörden.
Hinzu kommt ein weiterer äußerst bemerkenswerter Umstand: Laut Angaben des ungarischen Außenministers Péter Szijjártó sollen seit Jänner 2026 insgesamt rund 900 Millionen US-Dollar, 420 Millionen Euro sowie 146 Kilogramm Gold auf dem Landweg durch Ungarn in Richtung Ukraine transportiert worden sein – jeweils von Österreich kommend.[8] Sollte sich diese Darstellung bestätigen, würde dies bedeuten, dass Österreich in den vergangenen Wochen möglicherweise als zentrale Drehscheibe für Bargeld- und Goldtransporte in Milliardenhöhe fungiert hat.
Gerade im digitalen Zeitalter, in dem internationale Finanztransaktionen innerhalb von Sekunden elektronisch abgewickelt werden können, erscheint es aus finanz-wirtschaftlicher und aufsichtsrechtlicher Sicht äußerst ungewöhnlich, dass derartige Summen physisch über tausende Kilometer auf europäischen Autobahnen transportiert werden, anstatt über nachvollziehbare Banktransaktionen abgewickelt zu werden. Zumindest Lufttransporte wären in einem solchen Fall und bei solchen Mengen die präferierte Vorgehensweise. Das wirft daher zwangsläufig Fragen nach möglichen Gründen für eine bewusste Vermeidung transparenter Bankspuren auf. Und das auch in Hinblick auf die mittlerweile äußersten strengen Regelungen für Bargeldtransfers. Zudem stellt sich die Frage, woher das transportierte Gold kam und warum Millionenbeträge in US-Dollar transportiert wurden.
Bereits in der Vergangenheit hat die FPÖ wiederholt scharf kritisiert, dass die österreichische Bundesregierung umfangreiche finanzielle Unterstützungen an die Ukraine gewährt hat, ohne dem Nationalrat eine vollständige und nachvollziehbare Darstellung der konkreten Zahlungsflüsse, Zahlungsbelege oder Kontobewegungen vorzulegen. In Beantwortungen früherer parlamentarischer Anfragen wurde unter anderem darauf verwiesen, dass erhebliche Teile dieser Zahlungsströme über ausgelagerte Konstruktionen, internationale Organisationen oder zwischengeschaltete Gesellschaften abgewickelt wurde, wodurch eine unmittelbare parlamentarische Kontrolle erheblich erschwert oder faktisch unmöglich gemacht wird.
Vor diesem Hintergrund ist der nun bekannt gewordene Vorfall eines dubiosen Bargeld- und Goldtransports mit Beteiligung des ukrainischen Geheimdienstes aus Österreich in die Ukraine von besonderer politischer Brisanz. Er wirft grundlegende Fragen nach Transparenz, politischer Verantwortung, aufsichtsrechtlicher Kontrolle, möglicher Geldwäsche sowie nach der Rolle österreichischer Institutionen und Unternehmen auf.
Besonders irritierend ist dabei auch, dass mehrere Tage nach Bekanntwerden dieses international viel beachteten Vorfalls weder die österreichische Bundesregierung noch zuständige Behörden wie Finanzministerium, Innenministerium, Finanzmarktaufsicht oder Justiz öffentlich eine umfassende Stellungnahme abgegeben haben. Während ungarische Behörden bereits Ermittlungen eingeleitet und Festnahmen vorgenommen haben, herrscht in Österreich bislang weitgehend eisernes Schweigen dazu.
Dieses Schweigen der politisch Verantwortlichen zu einem möglichen internationalen Finanz- und Geldwäscheskandal mit unmittelbarem Österreich-Bezug ist aus demokratiepolitischer Sicht höchst problematisch. Wenn ein derart schwerwiegender Verdacht im Raum steht und gleichzeitig keinerlei aktive Aufklärung oder transparente Kommunikation erfolgt, entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass politische Verantwortungsträger versuchen könnten, den Sachverhalt herunterzuspielen, Zeit zu gewinnen oder mögliche Verbindungen nicht öffentlich werden zu lassen.
Gerade bei Vorgängen dieser Größenordnung – bei denen es um Bargeld- und Goldtransporte im Wert von Millionen Euro sowie möglicherweise um Milliarden-beträge innerhalb weniger Wochen geht – wäre eine sofortige und transparente Aufklärung durch die zuständigen österreichischen Behörden zu erwarten gewesen.
Das bisherige Ausbleiben einer solchen Reaktion wirkt daher nicht nur befremdlich, sondern kann auch als möglicher Versuch der politischen Vertuschung oder zumindest als stillschweigendes Eingeständnis eines massiven Kontrollversagens interpretiert werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich eine Vielzahl dringender Fragen hinsichtlich:
Angesichts der Schwere der im Raum stehenden Vorwürfe und der internationalen Dimension dieses Vorgangs erscheint eine umfassende parlamentarische und behördliche Aufklärung dringend geboten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Ist dem Bundesministerium für Finanzen der Transfer von zwei Geldtransportern mit Bargeld, Euro-Beträgen und Gold auf dem Weg von Österreich in die Ukraine bekannt gewesen?
a. Wenn ja, seit welchem Zeitpunkt?
b. Welche konkreten Informationen lagen dem Bundesministerium für Finanzen über diesen Transport vor?
c. Welche Stellen innerhalb Ihres Ressorts waren mit diesem Sachverhalt befasst?
2. Von welchem konkreten Ort bzw. welchen Orten auf österreichischem Staats-gebiet aus sollen diese Transporte gestartet sein?
3. Welche österreichischen Unternehmen, Finanzinstitute oder sonstigen Institutionen waren nach Kenntnis Ihres Ressorts an der Organisation, Durchführung oder Finanzierung dieses Geldtransports beteiligt?
4. Wurden andere österreichische staatliche Stellen im Vorfeld über diesen Transport informiert?
a. Wenn ja, welche Behörden oder Institutionen?
b. Zu welchem Zeitpunkt erfolgte diese Information?
5. Handelte es sich bei den transportierten Geldmitteln oder Wertgegenständen ganz oder teilweise um Mittel aus österreichischen öffentlichen Geldern bzw. Steuergeldern?
a. Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Budgetmitteln?
b. Wenn nein, welche konkrete Herkunft hatten die transportierten Geldmittel und Wertgegenstände nach Kenntnis Ihres Ressorts?
6. Wer war der formelle Auftraggeber dieses Geldtransports?
7. Wer war der wirtschaftliche Eigentümer bzw. wirtschaftlich Berechtigte im Sinne der geldwäscherechtlichen Bestimmungen der transportierten Geldmittel?
8. Welchem konkreten Zweck sollten diese Geldmittel in der Ukraine dienen?
9. Wer hat den Transport organisatorisch beauftragt oder durchgeführt (z.B. Werttransportunternehmen, Banken oder sonstige Dienstleister)?
10. Aus welchen Gründen wurde eine derart große Menge an Bargeld und Wertgegenständen physisch über mehrere Staaten transportiert, anstatt eine elektronische Überweisung über das internationale Bankensystem vorzunehmen?
11. Welche Informationen liegen Ihrem Ressort über die Herkunft der transportierten Goldbarren vor?
a. Stammten die beschlagnahmten Goldbarren aus den Beständen der Österreichischen Nationalbank?
b. War die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) in die Abwicklung, Lagerung oder den Transport von Goldbarren involviert oder informiert? Wurden Goldtransporte dieser Art mit der OeNB abgestimmt?
c. Liegen Seriennummern, Inventarlisten, sogenannte „bar lists“ oder sonstige Identifikationsdaten vor?
d. Wurden diese Daten von österreichischen Behörden angefordert?
e. Wurde geprüft, ob die Goldbarren aus nachvollziehbaren banküblichen oder staatlichen Beständen stammen?
f. Wurde geprüft, ob es Hinweise auf eine Verschleierung der Eigentums-kette gibt?
12. Wurde geprüft, ob die transportierten Bargeldbeträge oder Goldbestände aus österreichischen öffentlichen Mitteln, aus Unionsmitteln, aus Mitteln internationaler Organisationen oder aus sonstigen staatlichen Unterstützungs-leistungen stammen oder damit in Zusammenhang stehen?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Welche Prüfschritte wurden gesetzt?
c. Welche Stellen wurden dazu befragt?
13. Welche Informationen liegen Ihrem Ressort über den konkreten Verwendungs-zweck der transportierten Bargeld- und Goldbestände in der Ukraine vor?
14. Welche konkreten Schritte hat Ihr Ressort unternommen, um die ursprüngliche Herkunft der transportierten Vermögenswerte festzustellen?
a. Wurde die Herkunft auf Konto-, Kassen-, Depot- oder Tresorebene nachvollzogen?
b. Wurden dazu Bankunterlagen, Eigentumsnachweise oder Buchungs-unterlagen angefordert?
c. Wurde auch geprüft, ob Vermögenswerte aus Drittstaaten vorgeschaltet wurden?
15. Welche Personen oder Organisationen begleiteten diesen Transport konkret?
16. Welche Rolle spielte dabei die Raiffeisen Bank International oder andere österreichische Kreditinstitute?
a. Waren diese Institute Auftraggeber, Intermediäre oder lediglich logistische Partner des Transports?
17. Wurde gegenüber der Raiffeisen Bank International oder anderen involvierten österreichischen Finanzinstituten behördlich erhoben,
a. welche konkrete Rolle diese beim Transport hatten,
b. auf welcher vertraglichen Grundlage sie tätig wurden,
c. ob sie bloß als Vertragspartner, Verwahrer, Arrangeur, Händler oder in anderer Funktion beteiligt waren,
d. ob interne Compliance-Prüfungen durchgeführt wurden und
e. ob interne oder externe Verdachtsmeldungen abgegeben wurden?
18. Hat Ihr Ressort geprüft, ob es im Zusammenhang mit öffentlichen Aussagen von beteiligten Unternehmen oder Institutionen zunächst widersprüchliche oder nachträglich geänderte Darstellungen gegeben hat?
a. Wenn ja, welche Widersprüche wurden festgestellt?
b. Wurden diese Widersprüche zum Anlass behördlicher Nachfragen oder Prüfungen genommen?
c. Wenn nein, warum nicht?
d. Wie wurde der Verdunkelungsgefahr in dieser Causa begegnet?
19. Wurden für diesen Geldtransport Genehmigungen österreichischer Behörden benötigt?
a. Wenn ja, welche Behörden haben diese Genehmigungen erteilt?
b. Welche rechtlichen Bestimmungen lagen diesen Genehmigungen zugrunde?
20. Welche rechtliche Grundlage lag diesem Geldtransport insgesamt zugrunde?
21. Können Sie ausschließen, dass es sich bei den transportierten Bargeldbeträgen ganz oder teilweise um österreichische Steuermittel handelte?
22. Welche Kontroll-, Melde- und Dokumentationspflichten bestehen nach österreichischem Recht bei derartigen grenzüberschreitenden Transporten von Bargeld, Edelmetallen oder sonstigen Wertgegenständen?
23. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Festsetzung der Geldtransporter durch ungarische Behörden vor?
24. Wurde das Bundesministerium für Finanzen oder eine nachgeordnete Behörde von ungarischen Behörden über diesen Vorfall informiert?
a. Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
25. Wurde seitens österreichischer Behörden geprüft, ob im Zusammenhang mit diesem Transport der Verdacht der Geldwäsche oder der Umgehung von Finanzkontrollbestimmungen vorliegt?
a. Wenn ja, welche Behörden führten diese Prüfung durch?
b. Mit welchem Ergebnis?
26. Wurde die österreichische Geldwäschemeldestelle (A-FIU) in dieser Ange-legenheit tätig oder informiert?
a. Wenn ja, wann erstmals?
b. Welche Prüfhandlungen wurden gesetzt?
c. Wurden Verdachtsmeldungen nach dem Finanzmarkt-Geldwäsche-gesetz oder sonstige Meldungen erstattet?
d. Wurden Informationen an ausländische FIUs übermittelt oder von solchen empfangen?
27. Wurde der Vorfall der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemeldet oder von dieser geprüft?
a. Wenn ja, wann und in welchem Umfang?
b. Hat die FMA ein eigenes Prüfverfahren eingeleitet?
c. Wurde geprüft, ob alle einschlägigen AML-/KYC-/Compliance-Pflichten eingehalten wurden?
d. Wurde geprüft, ob Sanktions- oder Embargoregeln berührt waren?
28. Welche Informationen liegen Ihrem Ressort darüber vor, welcher konkrete Umstand den in Ungarn eingeleiteten Geldwäscheverdacht ausgelöst hat?
a. Liegen Hinweise auf einen Verdacht aufgrund eines FIU-Hinweises vor?
b. Liegen Hinweise auf ein Sanktionsscreening, einen Deklarationsmangel, eine Routenabweichung, einen Insider-Hinweis oder sonstige Auffälligkeiten vor?
c. Haben österreichische Behörden bei den ungarischen Behörden um Mitteilung des konkreten Auslösers ersucht?
i. Wenn nein, warum nicht?
29. Welche Ersuchen, Mitteilungen oder sonstigen Kontakte hat es seit dem 5. März 2026 zwischen Ihrem Ressort und ungarischen Behörden in dieser Angelegenheit gegeben?
a. Zwischen welchen Behörden konkret?
b. An welchen Tagen?
c. Mit welchem Inhalt?
d. Wurde Amtshilfe geleistet oder angefragt?
e. Wurde um Akteneinsicht, Beweismittelübermittlung oder Sachstands-berichte ersucht?
30. Welche Rolle kommt der Finanzmarktaufsicht (FMA) grundsätzlich bei der Kontrolle von Kreditinstituten zu, wenn diese an internationalen Bargeld- oder Werttransporten beteiligt sind?
31. Hat die FMA im Zusammenhang mit diesem konkreten Fall Prüfmaßnahmen gegenüber beteiligten Finanzinstituten gesetzt oder eingeleitet?
a. Wenn ja, welche?
32. Wurden seitens österreichischer Behörden mögliche Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften (insbesondere nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz) geprüft?
33. In welcher Form waren die ukrainische Botschaft in Wien oder andere ukrainische diplomatische Vertretungen in Österreich in diesen Geldtransport eingebunden?
34. Hat die ukrainische Botschaft in Wien bei österreichischen Behörden um Unterstützung, Genehmigungen oder logistische Hilfe für diesen Transport angesucht?
35. Welche Rolle spielte die österreichische Botschaft in Kiew im Zusammenhang mit diesem Transport oder den zugrunde liegenden Vereinbarungen?
36. Wurden österreichische diplomatische Vertretungen über den Transport vorab informiert?
a. Wenn ja, wann und durch wen?
37. Wie viele Bargeld-, Edelmetall- oder sonstige Werttransporte von Österreich in Richtung Ukraine wurden seit 24. Februar 2022 genehmigt, registriert, gemeldet oder den österreichischen Behörden sonst bekannt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Wertart, Volumen und beteiligten Stellen)
38. Welche Gesamtsumme an Bargeld, Edelmetallen oder sonstigen Wertgegen-ständen wurde seit 2022 auf diesem Wege von Österreich in die Ukraine transportiert?
39. Warum erfolgte nach Bekanntwerden des Vorfalls über mehrere Tage hinweg keine oder keine umfassende öffentliche Information durch Ihr Ressort?
40. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Vorfall für zukünftige Bargeld- oder Werttransfers aus Österreich in die Ukraine?
41. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um künftig vollständige Transparenz und parlamentarische Kontrolle über derartige Finanztransfers sicherzustellen?
[1] https://www.reuters.com/business/finance/ukraine-says-ukrainian-bank-employees-detained-with-cash-shipment-hungary-2026-03-05/ (aufgerufen am 10.03.2026)
[2] https://nabu.gov.ua/en/news/novyny-spravu-zavolodinnya-20-mln-dol-ssha-oshchadbanku-skerovano-do-sudu/ (aufgerufen am 10.03.2026)
[3] https://naspravdi.today/2020/03/31/a-decorated-dog-guy/comment-page-1/ (aufgerufen am 10.03.2026)
[4] https://www.fob.at/ex-geheimdienstgeneral-und-geldwaescheverdacht/ (aufgerufen am 10.03.2026)
[5] https://www.oschadbank.ua/en/news/osadbank-zaavlae-pro-vikradenna-svoih-spivrobitnikiv-inkasatorskih-masin-ta-cinnostej-v-ugorsini (aufgerufen am 10.03.2026)
[6] https://www.digitaljournal.com/world/hungary-detains-seven-ukrainians-as-kyiv-budapest-quarrel-over-russian-oil/article (aufgerufen am 10.03.2026)
[7] https://orf.at/stories/3422873/ (aufgerufen am 10.03.2026)
[8] https://x.com/FM_Szijjarto/status/2029878204219928893 (aufgerufen am 10.03.2026)