5231/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.03.2026
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möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundeskanzler
betreffend Dubioser Geldtransport für Kiew, Schweigen der offiziellen Stellen: Staatsaffäre
Aktuellen internationalen Medienberichten sowie ungarischen Behördeninformationen zufolge, wurden am 5. März 2026 zwei gepanzerte Geldtransporter auf einer Autobahnraststätte bei Budapest durch Einheiten der ungarischen Anti-Terror-Spezialeinheit TEK gestoppt.[1] Die Fahrzeuge befanden sich demnach auf dem Weg von Österreich in die Ukraine.
Nach Angaben ukrainischer Stellen sollen sich in den Transportern 40 Millionen US-Dollar, 35 Millionen Euro sowie neun Kilogramm Gold befunden haben. Abnehmer des Geldes hätte die ukrainische Oschadbank sein sollen, die aktuell in einen Korruptionsskandal rund um einen veruntreuten Kredit in der Höhe von 20 Millionen US-Dollar involviert ist.[2]
Begleitet worden sind die Fahrzeuge von sieben ukrainischen Staatsbürgern, darunter laut ungarischen Behörden auch ein ehemaliger hochrangiger General des ukrainischen Geheimdienstes. Es handelt sich dabei um Gennadiy Kuznetsov, ehemaliger Stabschef des Antiterrorzentrums des SBU und in den Jahren 2014-2015. Am 24. Februar 2011 verurteilte ihn das Bezirksgericht Petscherskyj in Kiew wegen fahrlässiger Wehrdienstverweigerung (eines Korruptionsdelikts). Er wurde bereits zweimal wegen Korruptionsvorwürfen aus dem Inlandsgeheimdienst SBU entlassen.[3] Untersuchungen in den Jahren 2019-2020 ergaben, dass Kuznetsov ein enger Vertrauter von Andrij Jermak war.[4] Veröffentlichungen aus dieser Zeit warfen ihnen vor, Gefangenenaustausche zu einem lukrativen Geschäft ausgebaut zu haben, unter anderem durch Lösegeldzahlungen, Schmiergelder und persönliche Bereicherung. Die entscheidende Frage dabei ist: Warum nahm ein zwielichtiger Geheimdienst-mitarbeiter an diesem höchst verdächtigen Transfer riesiger Geldsummen teil?
Die ungarische Steuer- und Zollbehörde (NAV) leitete in diesem Zusammenhang Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche ein. Während ungarische Behörden von einem strafrechtlich relevanten Verdacht ausgehen, sprechen ukrainische Regierungsstellen von einer rechtswidrigen Festsetzung und sogar von einer „Geiselnahme“.
Besonders brisant erscheint dabei der Umstand, dass der Transport laut übereinstimmenden Angaben ukrainischer Stellen im Rahmen einer Übereinkunft mit der Raiffeisen Bank International (RBI) erfolgt sein soll. Nach anfänglichen Berichten soll die Bank eine Beteiligung zunächst bestritten haben, während gleichzeitig Vertreter der ukrainischen Oschadbank, der ukrainischen Nationalbank sowie das ukrainische Außenministerium die RBI ausdrücklich als Vertragspartner des Transportes bezeichneten.[5]
Erst danach wurde eine Beteiligung seitens der RBI eingeräumt. Zur Lieferung selbst will die RBI bisher aufgrund des Bankgeheimnisses nichts sagen, bezeichnenderweise nennt man aber die diesbezüglichen Geldwäschevorwürfe „lächerlich“, was angesichts der bestehenden Unklarheiten verdächtig erscheint.[7]
Diese widersprüchlichen Darstellungen werfen eine Vielzahl von Fragen auf – insbesondere hinsichtlich der Herkunft der transportierten Werte, des wirtschaftlichen oder politischen Zwecks dieser Bargeld- und Goldlieferungen sowie der Rolle österreichischer Finanzinstitute und Behörden.
Hinzu kommt ein weiterer äußerst bemerkenswerter Umstand: Laut Angaben des ungarischen Außenministers Péter Szijjártó sollen seit Jänner 2026 insgesamt rund 900 Millionen US-Dollar, 420 Millionen Euro sowie 146 Kilogramm Gold auf dem Landweg durch Ungarn in Richtung Ukraine transportiert worden sein – jeweils von Österreich kommend.[8] Sollte sich diese Darstellung bestätigen, würde dies bedeuten, dass Österreich in den vergangenen Wochen möglicherweise als zentrale Drehscheibe für Bargeld- und Goldtransporte in Milliardenhöhe fungiert hat.
Gerade im digitalen Zeitalter, in dem internationale Finanztransaktionen innerhalb von Sekunden elektronisch abgewickelt werden können, erscheint es aus finanz-wirtschaftlicher und aufsichtsrechtlicher Sicht äußerst ungewöhnlich, dass derartige Summen physisch über tausende Kilometer auf europäischen Autobahnen transportiert werden, anstatt über nachvollziehbare Banktransaktionen abgewickelt zu werden. Zumindest Lufttransporte wären in einem solchen Fall und bei solchen Mengen die präferierte Vorgehensweise. Das wirft daher zwangsläufig Fragen nach möglichen Gründen für eine bewusste Vermeidung transparenter Bankspuren auf. Und das auch in Hinblick auf die mittlerweile äußersten strengen Regelungen für Bargeldtransfers. Zudem stellt sich die Frage, woher das transportierte Gold kam und warum Millionenbeträge in US-Dollar transportiert wurden.
Bereits in der Vergangenheit hat die FPÖ wiederholt scharf kritisiert, dass die österreichische Bundesregierung umfangreiche finanzielle Unterstützungen an die Ukraine gewährt hat, ohne dem Nationalrat eine vollständige und nachvollziehbare Darstellung der konkreten Zahlungsflüsse, Zahlungsbelege oder Kontobewegungen vorzulegen. In Beantwortungen früherer parlamentarischer Anfragen wurde unter anderem darauf verwiesen, dass erhebliche Teile dieser Zahlungsströme über ausgelagerte Konstruktionen, internationale Organisationen oder zwischengeschaltete Gesellschaften abgewickelt wurde, wodurch eine unmittelbare parlamentarische Kontrolle erheblich erschwert oder faktisch unmöglich gemacht wird.
Vor diesem Hintergrund ist der nun bekannt gewordene Vorfall eines dubiosen Bargeld- und Goldtransports mit Beteiligung des ukrainischen Geheimdienstes aus Österreich in die Ukraine von besonderer politischer Brisanz. Er wirft grundlegende Fragen nach Transparenz, politischer Verantwortung, aufsichtsrechtlicher Kontrolle, möglicher Geldwäsche sowie nach der Rolle österreichischer Institutionen und Unternehmen auf.
Besonders irritierend ist dabei auch, dass mehrere Tage nach Bekanntwerden dieses international viel beachteten Vorfalls weder die österreichische Bundesregierung noch zuständige Behörden wie Finanzministerium, Innenministerium, Finanzmarktaufsicht oder Justiz öffentlich eine umfassende Stellungnahme abgegeben haben. Während ungarische Behörden bereits Ermittlungen eingeleitet und Festnahmen vorgenommen haben, herrscht in Österreich bislang weitgehend eisernes Schweigen dazu.
Dieses Schweigen der politisch Verantwortlichen zu einem möglichen internationalen Finanz- und Geldwäscheskandal mit unmittelbarem Österreich-Bezug ist aus demokratiepolitischer Sicht höchst problematisch. Wenn ein derart schwerwiegender Verdacht im Raum steht und gleichzeitig keinerlei aktive Aufklärung oder transparente Kommunikation erfolgt, entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass politische Verantwortungsträger versuchen könnten, den Sachverhalt herunterzuspielen, Zeit zu gewinnen oder mögliche Verbindungen nicht öffentlich werden zu lassen.
Gerade bei Vorgängen dieser Größenordnung – bei denen es um Bargeld- und Goldtransporte im Wert von Millionen Euro sowie möglicherweise um Milliarden-beträge innerhalb weniger Wochen geht – wäre eine sofortige und transparente Aufklärung durch die zuständigen österreichischen Behörden zu erwarten gewesen.
Das bisherige Ausbleiben einer solchen Reaktion wirkt daher nicht nur befremdlich, sondern kann auch als möglicher Versuch der politischen Vertuschung oder zumindest als stillschweigendes Eingeständnis eines massiven Kontrollversagens interpretiert werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich eine Vielzahl dringender Fragen hinsichtlich:
Angesichts der Schwere der im Raum stehenden Vorwürfe und der internationalen Dimension dieses Vorgangs erscheint eine umfassende parlamentarische und behördliche Aufklärung dringend geboten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihnen der Transfer von zwei Geldtransportern mit Bargeld, Euro-Beträgen und Gold auf dem Weg von Österreich in die Ukraine bekannt gewesen?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wer hat diesen Transport veranlasst und genehmigt?
c. Welche Stellen in Ihrem Ressort waren damit betraut?
2. Sind diese Transporte von österreichischem Staatsgebiet aus gestartet?
3. Welche österreichischen Institutionen oder Unternehmen waren an diesem Transport beteiligt?
4. Wurden andere österreichische staatliche Stellen im Vorfeld über diesen Transport informiert?
a. Wenn ja, welche und wann?
5. Handelte es sich bei den transportierten Geldern oder Wertgegenständen ganz oder teilweise um Mittel aus österreichischen öffentlichen Geldern bzw. Steuergeldern?
a. Wenn ja, in welcher Höhe?
b. Wenn nein, welche konkrete Herkunft hatten die transportierten Geldmittel und Wertgegenstände?
6. Wer war der formelle Auftraggeber des Geldtransports?
7. Wer war der wirtschaftliche Eigentümer der transportierten Geldmittel?
8. Wer war nach dem Kenntnisstand Ihres Ressorts Eigentümer bzw. wirtschaftlich Berechtigter der neun Kilogramm Gold?
a. Handelte es sich um Bankeigentum, Fremdvermögen, Sicherungsgut oder Vermögen Dritter?
9. Welche Informationen liegen Ihrem Ressort über den konkreten Verwendungs-zweck der transportierten Bargeld- und Goldbestände in der Ukraine vor?
a. Wurde der behauptete Zweck plausibilisiert oder überprüft?
10. Welche konkreten Schritte hat Ihr Ressort unternommen, um die ursprüngliche Herkunft der transportierten Vermögenswerte festzustellen?
a. Wurde die Herkunft auf Konto-, Kassen-, Depot- oder Tresorebene nachvollzogen?
b. Wurden dazu Bankunterlagen, Eigentumsnachweise oder Buchungs-unterlagen angefordert?
c. Wurde auch geprüft, ob Vermögenswerte aus Drittstaaten vorgeschaltet wurden?
11. Wer hat den Transport organisatorisch beauftragt oder durchgeführt?
12. Warum war es notwendig, dass eine derart große Menge Bargeld über Ungarn transportiert wird?
13. Welche Personen nahmen an diesem Transport konkret teil?
14. Welche konkreten Informationen liegen Ihrem Ressort zur tatsächlich gefahrenen Route der beiden Geldtransporter auf ungarischem Staatsgebiet vor?
a. Wurde Ihrem Ressort mitgeteilt, ob der Zugriff auf der M5-Autobahn, auf einer M0-Raststätte oder an einem anderen Ort erfolgte?
b. Welche Route war nach den Ihrem Ressort vorliegenden Unterlagen oder Informationen ursprünglich genehmigt oder vorgesehen?
c. Ist Ihrem Ressort bekannt, ob eine Route über M1→M3 beantragt, genehmigt oder dokumentiert war?
d. Ist Ihrem Ressort bekannt, ob eine Fahrt in Richtung M5 von der genehmigten oder üblichen Route abgewichen wäre?
e. Wurden zur Klärung dieses Widerspruchs GPS-Daten, Fahrtenbücher, Mautdaten, Grenzübertrittsdaten oder sonstige Bewegungsdaten angefordert oder ausgewertet?
15. Haben österreichische Behörden im Zusammenhang mit dem Vorfall GPS-Logs, Karten- und Einsatzdaten, Mautdaten, Grenzabfertigungsunterlagen, Funk- oder Kommunikationsdaten oder sonstige transportbezogene Dokumente angefordert, erhalten oder ausgewertet?
a. Wenn ja, welche konkret?
b. Wenn nein, warum nicht?
16. Welche Rolle spielte dabei die Raiffeisen Bank International oder andere österreichische Finanzinstitute?
17. Wurde gegenüber der Raiffeisen Bank International oder anderen involvierten österreichischen Finanzinstituten behördlich erhoben,
a. welche konkrete Rolle diese beim Transport hatten,
b. auf welcher vertraglichen Grundlage sie tätig wurden,
c. ob sie bloß als Vertragspartner, Verwahrer, Arrangeur, Händler oder in anderer Funktion beteiligt waren,
d. ob interne Compliance-Prüfungen durchgeführt wurden und
e. ob interne oder externe Verdachtsmeldungen abgegeben wurden?
18. Wurden Genehmigungen österreichischer Behörden für diesen Transport benötigt?
a. Wenn ja, welche Behörden haben diese Genehmigungen erteilt?
19. Welche rechtliche Grundlage lag diesem Geldtransport zugrunde?
20. War der Transport Teil offizieller Unterstützungsleistungen Österreichs oder der Europäischen Union für die Ukraine?
a. Wenn ja, welchem konkreten Programm oder Förderinstrument war er zuzuordnen?
21. Können Sie ausschließen, dass es sich um Bargeldtransporte aus österreichischen Steuermitteln handelte?
22. Welche Informationen liegen Ihrem Ressort über die Herkunft der transportierten Goldbarren vor?
a. Liegen Seriennummern, Inventarlisten, sogenannte „bar lists“ oder sonstige Identifikationsdaten vor?
b. Wurden diese Daten von österreichischen Behörden angefordert?
c. Wurde geprüft, ob die Goldbarren aus nachvollziehbaren banküblichen oder staatlichen Beständen stammen?
d. Wurde geprüft, ob es Hinweise auf eine Verschleierung der Eigentums-kette gibt?
23. Welche Kontroll- und Dokumentationspflichten bestehen bei derartigen Transfers von Geld und Wertgegenständen in Kriegsgebiete?
24. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Festsetzung der Geldtransporter in Ungarn vor?
25. Wurden österreichische Behörden oder Institutionen durch ungarische Stellen über den Zugriff informiert?
26. Welche Ersuchen, Mitteilungen oder sonstigen Kontakte hat es seit dem 5. März 2026 zwischen österreichischen und ungarischen Behörden in dieser Angelegenheit gegeben?
a. Zwischen welchen Behörden konkret?
b. An welchen Tagen?
c. Mit welchem Inhalt?
d. Wurde Amtshilfe geleistet oder angefragt?
e. Wurde um Akteneinsicht, Beweismittelübermittlung oder Sachstands-berichte ersucht?
27. Wurde der Verdacht der Geldwäsche im Zusammenhang mit den Geld-transportern von Seiten österreichischer Behörden bereits überprüft?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
28. Welche Informationen liegen Ihrem Ressort darüber vor, welcher konkrete Umstand den in Ungarn eingeleiteten Geldwäscheverdacht ausgelöst hat?
a. Liegen Hinweise auf einen Verdacht aufgrund eines FIU-Hinweises vor?
b. Liegen Hinweise auf ein Sanktionsscreening, einen Deklarationsmangel, eine Routenabweichung, einen Insider-Hinweis oder sonstige Auffälligkeiten vor?
c. Haben österreichische Behörden bei den ungarischen Behörden um Mitteilung des konkreten Auslösers ersucht?
i. Wenn nein, warum nicht?
29. Warum wurden die Geldbeträge in Bar in die Ukraine transportiert und nicht etwa digital transferiert?
a. Wurde von Ihrem Ressort geprüft, warum der behauptete wirtschaftliche Zweck nicht durch bankübliche, dokumentierbare und nachvollziehbare elektronische Transaktionen erfüllt werden konnte?
30. Hat die österreichische Bundesregierung eigene Ermittlungen oder Über-prüfungen hinsichtlich des Vorfalls eingeleitet?
31. In welcher Form sind die ukrainische Botschaft in Wien oder andere ukrainische diplomatische Vertretungen in Österreich in diesen Geldtransport eingebunden gewesen?
32. Hat die ukrainische Botschaft in Wien bei österreichischen Stellen für diesen Transport Unterstützung, Genehmigungen oder logistische Hilfe ersucht?
33. Welche Rolle spielte die österreichische Botschaft in Kiew im Zusammenhang mit diesem Transport oder den zugrunde liegenden Vereinbarungen?
34. Wurden österreichische diplomatische Vertretungen über den Transport vorab informiert?
a. Wenn ja, wann und durch wen?
35. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den aktuellen Status der sichergestellten Bargeldbeträge, Goldbestände und Fahrzeuge in Ungarn vor?
a. Wer ist nach Ihrem Kenntnisstand derzeit Verwahrer der Werte?
b. Erfolgt die Verwahrung treuhändig, behördlich oder gerichtlich angeordnet?
c. Gibt es gerichtliche Entscheidungen oder Beschlüsse über Sicher-stellung, Verwahrung oder Rückgabe?
d. Hat Österreich diesbezüglich Informationen angefordert?
36. Wurde geprüft, ob im Zusammenhang mit diesem Transport EU-Sanktionsrecht, Umgehungsgeschäfte oder Ausnahmegenehmigungen relevant waren?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wurden diesbezüglich österreichische oder europäische Stellen befasst?
c. Gab es einen Bezug zu sanktionierten Personen, Unternehmen oder Gütern?
37. Welche konkreten Maßnahmen wurden von österreichischen Behörden zwischen 5. März 2026 und dem Tag der Anfragebeantwortung gesetzt?
38. Warum erfolgte nach Bekanntwerden des Vorfalls über mehrere Tage hinweg keine oder keine umfassende öffentliche Information durch die Bundes-regierung bzw. die zuständigen Ressorts?
39. Wie viele Bargeld-, Edelmetall- oder sonstige Werttransporte in außer-gewöhnlicher Höhe von Österreich in Richtung Ukraine wurden seit 24. Februar 2022 genehmigt, registriert, gemeldet oder den österreichischen Behörden sonst bekannt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Wertart, Volumen und beteiligten Stellen)
40. Welches Ressort war oder ist innerhalb der Bundesregierung federführend für die Aufklärung des gegenständlichen Vorfalls zuständig?
41. Wurde innerhalb der Bundesregierung geprüft, ob physische Bargeld- und Goldtransporte aus Österreich in ein Kriegsgebiet außenpolitische, neutralitäts-rechtliche oder sicherheitspolitische Implikationen haben?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Welche Ressorts waren daran beteiligt?
c. Wenn nein, warum nicht?
42. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Vorfall für zukünftige Geldtransfers aus Österreich in die Ukraine?
43. Welche Schritte wird die Bundesregierung setzen, um parlamentarische Kontrolle und Transparenz in diesem Bereich künftig sicherzustellen?
44. Welche Maßnahmen setzt oder plant die Bundesregierung, um auszuschließen, dass Österreich als Ausgangspunkt, Transitdrehscheibe oder Deckungsraum für intransparente Bargeld-, Gold- oder Werttransporte in Konflikt- und Kriegsgebiete missbraucht wird?
[1] https://www.reuters.com/business/finance/ukraine-says-ukrainian-bank-employees-detained-with-cash-shipment-hungary-2026-03-05/ (aufgerufen am 10.03.2026)
[2] https://nabu.gov.ua/en/news/novyny-spravu-zavolodinnya-20-mln-dol-ssha-oshchadbanku-skerovano-do-sudu/ (aufgerufen am 10.03.2026)
[3] https://naspravdi.today/2020/03/31/a-decorated-dog-guy/comment-page-1/ (aufgerufen am 10.03.2026)
[4] https://www.fob.at/ex-geheimdienstgeneral-und-geldwaescheverdacht/ (aufgerufen am 10.03.2026)
[5] https://www.oschadbank.ua/en/news/osadbank-zaavlae-pro-vikradenna-svoih-spivrobitnikiv-inkasatorskih-masin-ta-cinnostej-v-ugorsini (aufgerufen am 10.03.2026)
[6] https://www.digitaljournal.com/world/hungary-detains-seven-ukrainians-as-kyiv-budapest-quarrel-over-russian-oil/article (aufgerufen am 10.03.2026)
[7] https://orf.at/stories/3422873/ (aufgerufen am 10.03.2026)
[8] https://x.com/FM_Szijjarto/status/2029878204219928893 (aufgerufen am 10.03.2026)