Eingelangt am 10.03.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Schutz unbeteiligter Bürger vor
Forderungen durch Identitäts-/ Adressmissbrauch im
Sozialversicherungsbereich: Aufsicht über die SVS, Mahnwesen/Einbringung, Korrekturketten,
Kennzahlen und Reformmaßnahmen
Unrichtige Identitäts- und Adresslagen können
dazu führen, dass unbeteiligte Bürger mit Beitrags- oder
Mahnprozessen konfrontiert werden, obwohl sie keine entsprechende
Pflichtbegründung gesetzt haben. Gerade im Bereich der Sozialversicherung
sind rasche Korrekturketten und ein wirksamer „Stop“-Mechanismus
wesentlich, um Kostenfolgen und Drucksituationen für Unbeteiligte zu
vermeiden.
Die SVS unterliegt der staatlichen Aufsicht; als
unmittelbare und oberste Aufsichtsbehörde wird das Sozialministerium
genannt.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte
Abgeordnete an die Bundes-ministerin
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
Aufsicht, Governance, Steuerung
- Welche Organisationseinheiten im
Sozialministerium üben die Aufsicht über die SVS aus? (Bitte um
Angabe der Abteilung/Referat, Aufgaben, Personal-ressourcen)
- Welche Aufsichtsinstrumente werden
konkret eingesetzt (Berichte, Genehmigungen, Prüfaufträge,
Einsichtsrechte, Einsprüche) und in welchen Frequenzen?
- Welche aufsichtsrechtlichen
Schwerpunktsetzungen gab es seit 2022 in Bezug auf
Datenqualität/Adressführung/Mahnwesen/Einbringung?
- Welche verbindlichen Vorgaben
(Rundschreiben/Empfehlungen/Standards) wurden seit 2022 an die SVS zu
„Identitäts-/Adressmissbrauch, Dritt-betroffenheit,
Korrekturfristen“ übermittelt? (Bitte um Aufschlüsselung
nach Datum und Kerninhalt)
- Welche KPIs werden im Rahmen der
Aufsicht zur Prozessqualität der SVS herangezogen (z. B.
Rückläuferquote, Zeit bis Korrektur, Beschwerdequote,
Mahnkosten-Stornos)?
Umfang: Fehladressierung,
Rückläufer, Drittbetroffenheit
- Wie viele Schreiben/Sendungen der
SVS (Bescheide, Vorschreibungen, Mahnungen) wurden 2022-2025 veranlasst? (Bitte
um Aufschlüsselung nach Jahr)
- Wie viele davon führten zu
Rückläufern (unzustellbar/Adressat unbekannt/ verzogen)? (Bitte
um Aufschlüsselung nach Jahr und Grund soweit kategorisiert)?
- Wie viele Fälle wurden 2022-2025
als „Adress-/Zuordnungsproblem“ bearbeitet, weil sich
unbeteiligte Dritte meldeten, dass ihnen Post/Forderungen für fremde
Personen zuging? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
- Wenn eine derartige Erfassung
nicht erfolgt, warum nicht?
- Wie viele Fälle führten
zu Storno von Mahn-/Nebenkosten aufgrund erkannter Fehlzuordnung? (Bitte
um Aufschlüsselung nach Jahr)
- Welche mediane Bearbeitungsdauer
und welches 90. Perzentil ergeben sich für die Bereinigung solcher
Fehlzuordnungsfälle? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
Datenquellen und Adressführung: ZMR,
Eigenangaben, Schnittstellen
- Aus welchen Primärquellen
bezieht die SVS Adressdaten (ZMR, Eigen-angaben, GISA / WKO-Kontext z. B.
Unternehmens-/Betriebsdaten im Zusammenhang mit Selbständigkeit,
sonstige) und welche Prioritätslogik gilt bei Widersprüchen?
- Wie häufig erfolgt eine
Synchronisierung mit ZMR-Daten und welche Sperren/Ausnahmen bestehen
(Batch/Online, Stichtage)?
- Welche Mechanismen bestehen, um bei
offenkundig unplausiblen Adresslagen (z. B. Massennutzung einer Adresse)
eine zusätzliche Prüfung auszulösen?
- Gibt es einen „Flag“/Sperrvermerk für
adressbezogene Risikofälle (z. B. wiederholt unzustellbar,
Identitätsbestreitung, Verdacht auf Missbrauch)?
a. Wenn ja, seit wann?
- wenn nein, warum nicht?
- Welche end-to-end-Korrekturkette
ist vorgesehen, damit eine Berichtigung in der SVS auch in allen
relevanten Teilprozessen (Vorschreibung, Mahnwesen, Einbringung) wirksam
wird?
Mahnwesen/Einbringung: Stop-the-line und
Kostenfolgen
- Welche konkreten rechtlichen oder
verwaltungsinternen Regelungen gelten in Ihrem Ressort für den Beginn
des Mahn- bzw. Einbringungsverfahrens, wenn eine Zustellung scheitert oder
Adresswidersprüche vorliegen?
- Gibt es einen standardisierten
„Stop“-Mechanismus, wenn Identitäts-/Adress-missbrauch
plausibilisiert wird?
a. Werden Mahn-/Nebenkosten gehemmt bis zur
Klärung?
- Wenn ja, ab wann und wie?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Fälle wurden 2022-2025
im Mahnwesen pausiert/gestoppt wegen ungeklärter
Identitäts-/Adresslage? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
- Wenn keine Erfassung erfolgt,
warum nicht?
- Welche Kostenpositionen können
Betroffenen entstehen (Mahnspesen, Verzugszinsen, Einbringungskosten) und
welche Storno-/Kulanzlogik besteht bei Fehlzuordnung?
- Welche mediane Zeit bis zur
Aufhebung einer unberechtigten Mahn-/ Einbringungsmaßnahme ergibt
sich (2022-2025)?
Opferschutz- und Bürgerprozess
(„ein Kontakt – ein Fall – eine Lösung“)
- Welche Kontaktkanäle und
welche standardisierten Nachweise werden von Drittbetroffenen verlangt, um
eine Fehlzuordnung zu melden und rasch zu bereinigen?
- Gibt es eine einheitliche
Vorgangs-ID/Fallnummer, die über SVS-intern alle Teilprozesse
verbindet und dem Betroffenen kommuniziert wird?
- Welche Fristen gelten für
Erstreaktion, vorläufige Sicherung (Flag/Sperr-vermerk) und
endgültige Bereinigung (Soll/Ist)?
- Welche Informationen kann die SVS-Drittbetroffenen
geben (z. B. warum sie angeschrieben werden, welche Datenbasis), ohne den Datenschutz
zu verletzen?
- Welche
Schulungs-/Qualitätsstandards bestehen für SVS-Mitarbeiter in
solchen Fällen (Leitfäden, Eskalationspfade, Dokumentation)?
Kooperation mit anderen Stellen
(BMI/BMAW/BMF/DSB/Inkasso-Akteure)
- Welche formellen Schnittstellen
bestehen zwischen SVS und BMI (ZMR/Meldewesen) zur schnellen Klärung
strittiger Adresslagen (Governance, Frequenz, Outputs seit 2023)?
- Welche Schnittstellen bestehen
zwischen SVS und BMWET/GISA (Gewerbe-/ Unternehmensbezug) zur Erkennung
von Scheinadress-Konstellationen?
- In wie vielen Fällen wurden
2022-2025 (bis dato) Verdachtslagen an andere Behörden (z. B. Finanz,
Polizei/StA) übermittelt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr
und Empfängerkategorien)
- Welche Regeln gelten, wenn externe
Inkasso-/externe Akteure im Auftrag der SVS involviert sind: Wie wird bei
Identitätsbestreitung der Prozess sofort deeskaliert?
- Welche Rolle spielt die DSB in
SVS-bezogenen Fehlzuordnungsfällen (Beschwerden, Auskunft/Korrektur)
und welche typischen Konfliktpunkte werden berichtet?
Audits, Aufsichtsfeststellungen,
Reformbedarf
- Welche Audits/Revisionen gab es
seit 2022 zu Datenqualität/Adress-führung/Mahnwesen/Einbringung
in der SVS? (Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, Prüfumfang,
zentrale Feststellungen, Umsetzungsstand)
- Welche Verbesserungsmaßnahmen
wurden seit 2022 umgesetzt (IT, Prozess, Schulung) und welche messbaren
Effekte (KPI-Trends) sind nachweisbar?
- Welche kurzfristigen (0-6 Monate),
mittelfristigen (6-18 Monate) und langfristigen (18+ Monate)
Maßnahmen plant das Ressort als Aufsicht, um Drittbetroffenheit
durch Fehlzuordnung zu reduzieren (Zeitplan, Ressourcen)?
- Welche gesetzlichen Änderungen
im Sozialversicherungsrecht hält das Ressort für erforderlich,
um Korrekturfristen verbindlicher zu machen und Kostenfolgen bei
plausibilisiertem Missbrauch zu hemmen?
- Welche Prioritäten setzt das
Ressort für 2026/2027 zur Stärkung der Vollzugssicherheit in
diesem Bereich (inkl. Budget-/Ressourcenbedarf)?
Sollten einzelne Antworten
einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter
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