5236/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.03.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Lausch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Überfüllte Gefängnisse – Was sind die Gründe?
Am01. Februar 2026 war in der Tageszeitung „oe24“ Folgendes zu lesen:
„Sollen Inhaftierte einen Teil ihrer Strafe erlassen bekommen, um die überfüllten Gefängnisse zu entlasten? Das fordern zumindest einige Experten. So auch Christian Grafl, Professor für Kriminologie an der Universität Graz, der am Sonntagabend zu Gast in der ‚ZiB2‘ war. […] Die überfüllten Gefängnisse, so Grafl, hätten mehrere Ursachen. Darunter die zunehmenden Verschärfungen in der Strafenpraxis und der Gesetzgebung. Dadurch gebe es auch mehr unbedingte Freiheitsstrafen, ‚die auch immer länger werden‘. Daher fordern er - und auch andere Experten – ‚einmalige bedingte Entlassung‘."[1]
In dieselbe Kerbe schlägt auch der als Vorsitzender der Untersuchungskommission zur Analyse struktureller Mängel im Strafvollzug eingesetzte Prof. Dr. Wolfgang Gratz. In der Tageszeitung „Der Standard“ war zu lesen, dass die Gründe für die hohen Haftzahlen laut Gratz „die Einführung immer neuer Delikte, eine niedrige bedingte Entlassungsrate sowie Häufigkeit und Dauer verhängter Freiheitsstrafen“ [2] sind. Er fordere deshalb, „sogenannten kurzstrafigen Insassen, also jenen zu einer Freiheits-strafe von bis zu einem Jahr Verurteilten, die Hälfte ihrer Strafe bedingt auf eine Probezeit von einem Jahr zu erlassen.“2
Diese Erklärungen und Forderungen des Expertenduos Grafl & Gratz scheinen allerdings eher das Resultat ideologischer Überformung als wissenschaftlicher Analyse zu sein. So ist bspw. in einer Untersuchung des ebenfalls linksgestrickten Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) aus dem Jahr 2007 zu lesen:
„An der Entwicklung der Haftzahlen seit Beginn der 1980er Jahre […] fällt zunächst die Zunahme der Fremden in Österreichs Gefängnissen auf. Hatten 1981 nur rund sieben Prozent der Insassen keinen österreichischen Pass, so waren es im Jahr 2005 45 Prozent. Insbesondere seit 2001 nimmt der Anteil der Ausländer stark zu. Die beiden Anstiege der Haftzahlen – zu Beginn der 1990er Jahre und in den letzten fünf Jahren – gehen ausschließlich auf die Zunahme von Insassen ausländischer Herkunft zurück.“ [3]
Die Autoren fassen zusammen:
„Österreichs Gefängnisse sind überfüllt, die Haftzahlen sind hoch wie nie zuvor, vor allem aufgrund der zunehmenden Anzahl der Fremden. Ausländer verbüßen immer mehr kurze Haftstrafen, einen großen Anteil davon in Untersuchungshaft. Es handelt sich bei den Insassen österreichischer Justizanstalten zunehmend um Menschen, die bei uns nicht integriert sind, die keinen legalen rechtlichen Status haben und keine Perspektive im Land. Wir haben es mit neuen Gruppen von Straftäter zu tun und mit neuen gesellschaftlichen Problemen.“3
Aktuell hat der Forensische Psychiater Prof. Dr. Frank Urbaniok festgestellt, „dass Ausländer gegenüber Österreichern im Strafvollzug stark überrepräsentiert sind“ und für das Jahr 2023 auch die entsprechenden Zahlen publiziert:[4]
Alle Delikte........................................ +766%
Vermögensdelikte............................ +931%
Leib und Leben................................ +609%
Sexualstraftaten............................... +483%
Urbaniok nennt auch die Überrepräsentation der besonders auffälligen Nationalitäten, bspw.
|
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Total |
Leib und Leben |
Sexualdelikte |
|
Algerien |
+15.199% |
+12.618% |
+3.201% |
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Tunesien |
+ 2.278% |
+3.508% |
+836% |
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Nigeria |
+ 2.179% |
+1.388% |
+632% |
|
Somalia |
+1.131% |
+2.538% |
+570% |
|
Irak |
+1.118% |
+1.368% |
+3.201% |
Das sind abstrakte Zahlen, hinter denen konkrete Opfer stehen!
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Mit wie vielen hundert oder tausend Prozent waren in den Jahren 2024 und 2025 Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft im Strafvollzug mit allen Delikten, mit Vermögensdelikten, mit Delikten gegen Leib und Leben sowie mit Sexualstraftaten überrepräsentiert?
2. Mit wie vielen hundert oder tausend Prozent waren in den Jahren 2024 und 2025 folgende Nationalitäten im Strafvollzug mit allen Delikten, mit Vermögens-delikten mit Delikten gegen Leib und Leben sowie mit Sexualstraftaten überrepräsentiert: Afghanistan, Algerien, Irak, Iran, Libanon, Marokko, Nigeria, Somalia, Syrien, Tunesien sowie (aufgrund des hohen Bevölkerungsanteils) Türkei?
3. Wie viele Strafhaften mit einer Dauer von bis zu einem Jahr wurden in den Jahren 2000 bis 2025 begonnen und wie hoch war der Anteil der Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
4. Wie viele Haftplätze standen in den Jahren 2000 bis 2025 zur Verfügung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtung und Haftart (Untersuchungshaft, Ersatz-Freiheitsstrafe, strafrechtliche Unterbringung bzw. Maßnahmenvollzug, allenfalls auch Haft für Verwaltungs- und Finanzbehörden) pro Monat mit Stichtag Monatserster)
5. Wie viele Haftplätze standen 2000 - 2025 für den Vollzug gem. § 126 StVG zur Verfügung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtung jeweils zum Monatsersten)
6. Wie viele Haftplätze standen 2000 - 2025 für den Vollzug gem. § 127 StVG zur Verfügung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtung jeweils zum Monatsersten)
7. Wie viele Haftplätze standen 2000 - 2025 für den Vollzug gem. § 128 StVG zur Verfügung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtung jeweils zum Monatsersten)
8. Wie viele Haftplätze standen 2000 - 2025 für den Vollzug gem. § 129 StVG zur Verfügung (Bitte um Aufschlüsselung nach Hafteinrichtung jeweils zum Monatsersten).
9. Wurde durch das Bundesministerium für Justiz seit dem Jahr 2000 erhoben, ob „Verschärfungen der Gesetzgebung“ zum Überbelag im Strafvollzug und zur Überrepräsentation bestimmter Nationalitäten bzw. Ethnien geführt haben?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, in welcher Form?
c. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
d. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden dann ergriffen?
e. Wenn nein, warum nicht?
10. Wurde durch das Bundesministerium für Justiz seit dem Jahr 2000 erhoben, ob „Verschärfungen der Strafenpraxis“ zum Überbelag im Strafvollzug und zur Überrepräsentation bestimmter Nationalitäten bzw. Ethnien geführt haben?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, in welcher Form?
c. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
d. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden dann ergriffen?
e. Wenn nein, warum nicht?
11. Wurde durch das Bundesministerium für Justiz seit dem Jahr 2000 erhoben, ob demographische oder sozio-ökonomische Faktoren zum Überbelag im Strafvollzug und zur Überrepräsentation bestimmter Nationalitäten bzw. Ethnien geführt haben?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, in welcher Form?
c. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
d. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden dann ergriffen und konnte damit auch die deliktpräventive Arbeit optimiert werden? (Bitte um Beschreibung)
e. Wenn nein, warum nicht?
12. Wurde durch das Bundesministerium für Justiz seit dem Jahr 2000 erhoben, ob kulturspezifische Prägungen (bspw. eine hohe Gewaltaffinität) zum Überbelag im Strafvollzug und zur Überrepräsentation bestimmter Nationalitäten bzw. Ethnien geführt haben?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, in welcher Form?
c. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
d. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden dann ergriffen und konnte damit auch die deliktpräventive Arbeit optimiert werden? (Bitte um Beschreibung)
e. Wenn nein, warum nicht?
13. Haben die Nichtantritte „kurzer“ Freiheitsstrafen (unter 3 Jahren) gem. der „Verordnung über besondere Vorkehrungen im Anwendungsbereich des Strafvollzugsgesetzes zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“, BGBl. II Nr. 120/2020, zur absoluten u/o anteilsmäßigen Zunahme der „kurzen“ Freiheitsstrafen in den Jahren 2022 bis 2025 beigetragen?
a. Wenn ja, bitte um Nennung der konkreten Zahlen?
b. Wenn nein, warum nicht?
14. Wurde durch das Bundesministerium für Justiz geprüft, ob alternativ oder zusätzlich zu dem medial lancierten „Neubau von zwei Justizanstalten“ die rasche Schaffung von Haftplätzen in Container- oder Modulbauweise am Gelände bestehender Einrichtungen (bspw. der Justizanstalt Gerasdorf oder dem Forensisch-Therapeutischen Zentrum Asten) möglich und sinnvoll ist?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
15. Wurde durch das Bundesministerium für Justiz seit dem Jahr 2000 die bundesweite Erreichung der Vollzugszwecke gem. § 20 StVG geprüft, insb. ob der Vollzug den „Verurteilten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verhelfen“ konnte?
a. Wenn ja, wie?
b. Wenn ja, mit welchen Kriterien (bspw. Rückfallquoten)?
c. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
d. Wenn nein, warum nicht?
16. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um auszuschließen, dass die Funktion von Prof. Dr. Wolfgang Gratz als Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender des zu 75% durch das Bundesministerium für Justiz finanzierten Vereins Neustart seine Tätigkeit als Vorsitzender der Untersuchungskommission zur Analyse struktureller Mängel im Strafvollzug beeinflusst (bspw. mit dem Ergebnis von Empfehlungen, die nicht der Sicherheit der Gesellschaft, sondern der Ressourcenvermehrung dieses Vereins dienen)?
[1] https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/ueberfuellte-gefaengnisse-kommen-kleinkriminelle-jetzt frei/667892661 (aufgerufen am 23.02.2026)
[2] https://www.derstandard.at/story/3000000306282/causa-hirtenberg-wenn-der-strafvollzug-zur-gefahrenzone-wird (aufgerufen am 23.02.2026)
[3] https://www.uibk.ac.at/media/filer_public/e9/c2/e9c245d3-5674-49d7-acca-c2c01782f756/irks_wp06_hofinger.pdf (aufgerufen am 23.02.2026)
[4] https://voima-verlag.ch/product/migration-zahlen-fakten-loesungen/ , S. 29