5242/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.03.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Ukrainische Todesdrohungen gegen EU-Regierungschefs, Nord-Stream-Schaden für Österreich und weitere Zahlungen an Kiew – und der Finanzminister schweigt
Österreich hat in den vergangenen Jahren erhebliche Finanzmittel direkt und über europäische Instrumente an die Ukraine überwiesen. Gleichzeitig häufen sich Vorfälle, die die Frage aufwerfen, ob diese Mittelflüsse mit den Interessen Österreichs und der Europäischen Union vereinbar sind.
So hat der ukrainische Präsident Selenskyj jüngst öffentlich gedroht, ukrainischen Soldaten die Adresse des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán zu geben – eine Todesdrohung gegen den Regierungschef eines EU-Mitgliedstaates, die alle diplomatischen roten Linien überschreitet und die Orbáns Pressesprecher als weit über jedes „akzeptable Limit“ gehend bezeichnete.[1]
Für die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines, die europäischer Infrastruktur mit Milliardenschaden verursacht hat und an der auch Österreich beteiligt war (OMV war Anteilseignerin), hat der Bundesgerichtshof in Deutschland im Dezember 2025 festgestellt, dass dringende Gründe dafür sprechen, dass der ukrainische Staat diese Tat initiiert und gesteuert hat.[2]
Wer Milliardenhilfen aus Europa beansprucht und gleichzeitig EU-Regierungschefs bedroht sowie europäische Infrastruktur sabotiert, hat jede Grundlage für weitere finanzielle Unterstützung verwirkt. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, ob und in welcher Höhe Österreich Schadensersatzansprüche geltend macht und welche Konsequenzen der Bundesminister für Finanzen aus diesen Entwicklungen für die laufenden und künftigen Zahlungen an die Ukraine zieht.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch sind die gesamten direkten und indirekten finanziellen Leistungen Österreichs an die Ukraine seit 2022 (aufgeschlüsselt nach Jahren und Instrumenten)?
2. Welche dieser Zahlungen sind bereits getätigt, welche noch ausstehend oder geplant?
3. Hat der Bundesminister angesichts der Todesdrohung des ukrainischen Präsidenten Selenskyj gegen den Ministerpräsidenten eines EU-Mitglied-staates eine sofortige Überprüfung und Aussetzung laufender Zahlungen an die Ukraine veranlasst?
a. Wenn nein, mit welcher Begründung werden österreichische Steuermittel weiterhin an ein Land überwiesen, dessen Präsident offen Todes-drohungen gegen Regierungschefs von EU-Mitgliedstaaten ausspricht?
4. Wurden im Zusammenhang mit der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines, bei der der BGH dringende Gründe für eine staatliche ukrainische Täterschaft sieht, konkrete Schadensersatzforderungen gegenüber der Ukraine gestellt oder rechtlich geprüft?
a. Wenn ja, in welcher Höhe wurden Forderungen geltend gemacht und wie ist der aktuelle Stand?
b. Wenn nein, warum wurden bisher keine Schritte zur Geltendmachung des Schadens unternommen, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung der österreichischen OMV an den Nord-Stream-Pipelines?
5. Wie bewertet der Bundesminister den Umstand, dass Österreich Milliarden-mittel an die Ukraine überweist, während gleichzeitig Schäden durch mutmaßlich staatlich ukrainische Sabotageakte entstanden sind?
6. Werden die künftigen Zahlungen Österreichs an die Ukraine an die Bedingung geknüpft, dass ukrainische Regierungsvertreter keine Drohungen gegen EU-Mitgliedstaaten und deren Regierungschefs aussprechen?
a. Wenn nein, welche Bedingungen knüpft Österreich überhaupt an seine Finanztransfers an die Ukraine?
7. Wie stellt das Bundesministerium für Finanzen sicher, dass österreichische Mittel an die Ukraine nicht in korrupten Strukturen versickern, angesichts der bekannten Korruptionsproblematik in der Ukraine?
8. Welche unabhängigen Prüfmechanismen bestehen, um den zweckgebundenen Einsatz österreichischer Steuermittel in der Ukraine zu kontrollieren?
[1] https://www.tagesspiegel.de/internationales/andernfalls-geben-wir-die-adresse-unseren-jungs-weiter-selenskyj-droht-orban-mit-ukrainischen-soldaten-15323060.html (aufgerufen am 10.03.2026)
[2] https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-stb6025-nord-stream-anschlag-2022-haftbeschwerde-immunitaet-ukraine-russland (aufgerufen am 10.03.2026)