5243/J XXVIII. GP

Eingelangt am 10.03.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ukrainische Söldnerwerbung in Wien, Todeslisten gegen österreichische Staatsbürger und Killerkommando-Drohungen – und der Innenminister schweigt

 

 

Mehrere öffentlich bekannt gewordene Vorfälle belegen eine ernste Gefährdung der inneren Sicherheit Österreichs durch Aktivitäten ukrainischer Akteure auf österreichischem Territorium. So hat die ukrainische Botschaft in Wien im Jahr 2022 aktiv um Söldner für den Krieg in der Ukraine geworben – eine Tätigkeit, die gemäß § 320 StGB in Österreich die Bildung eines Freiwilligenkorps sowie den Betrieb einer Werbestelle untersagt. Eine Website des ukrainischen Außenministeriums verwies im Rahmen der Rekrutierungskampagne „Fight for Ukraine“ expressis verbis auf die ukrainische Botschaft Wien.[1]

 

Darüber hinaus wurden ukrainische Todeslisten bekannt, auf denen auch österreichische Politiker und Journalisten geführt werden. Diese Listen stellen eine unmittelbare Bedrohung für die Sicherheit österreichischer Staatsbürger dar und hätten eine sofortige Reaktion der österreichischen Sicherheitsbehörden erfordert.

 

Der ukrainische Präsident Selenskyj drohte jüngst öffentlich damit, ukrainischen Soldaten die Adresse des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán zu übermitteln, damit diese „in ihrer eigenen Sprache“ mit ihm sprechen könnten. Zuvor hatte bereits der von Selenskyj dekorierte ukrainische Major Jewhen Karas, Anführer der radikalen C14-Gruppe, mit einem militärischen Einmarsch in Ungarn gedroht.[2],[3]

 

Zusätzlich hat der Bundesgerichtshof in Deutschland im Dezember 2025 festgestellt, dass dringende Gründe dafür sprechen, dass der ukrainische Staat die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines initiiert und gesteuert habe. Derartige Sabotageakte gegen europäische Infrastruktur durch staatliche oder staatlich gelenkte Akteure müssen auch von österreichischen Sicherheitsbehörden im Blick behalten werden.[4]

 

Vor diesem Hintergrund stellt sich die dringende Frage, welche Maßnahmen das Bundesministerium für Inneres ergriffen hat, um die innere Sicherheit Österreichs gegen diese Bedrohungen zu schützen und entsprechende rechtliche Konsequenzen zu ziehen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Waren dem Bundesministerium für Inneres die Aktivitäten der ukrainischen Botschaft Wien im Jahr 2022 bekannt, bei denen in Verletzung des § 320 StGB aktiv Söldner für den Krieg in der Ukraine geworben wurden?

a.    Wenn ja, welche rechtlichen und diplomatischen Schritte wurden deswegen eingeleitet?

b.    Wenn nein, warum wurden diese Vorfälle nicht durch österreichische Sicherheitsbehörden aufgedeckt?

2.    Wurden strafrechtliche Ermittlungen gemäß § 320 StGB gegen Verantwortliche der ukrainischen Botschaft Wien im Zusammenhang mit der Söldnerwerbung eingeleitet?

a.    Wenn nein, aus welchen Gründen wurde auf strafrechtliche Schritte verzichtet?

3.    Sind dem Bundesminister die ukrainischen Todeslisten bekannt, auf denen auch österreichische Politiker und Journalisten angeführt sind?

a.    Wenn ja, welche konkreten Schutzmaßnahmen wurden für die betroffenen Personen veranlasst?

b.    Wenn nein, warum wurden die zuständigen Behörden bisher nicht informiert bzw. aktiv?

4.    Wurden die auf den ukrainischen Todeslisten geführten österreichischen Staatsbürger persönlich informiert und über mögliche Schutzmaßnahmen beraten?

5.    Wurden die auf ukrainischen Todeslisten genannten österreichischen Personen dem Verfassungsschutz (DSN) gemeldet?

6.    Welche Konsequenzen zieht das Innenministerium aus den jüngsten Killerkommando-Drohungen des ukrainischen Präsidenten Selenskyj gegen den Ministerpräsidenten eines EU-Mitgliedstaates sowie aus den Drohungen des ukrainischen Majors Jewhen Karas gegen Ungarn für die Sicherheitslage in Österreich?

7.    Wurden oder werden ukrainische Geheimdienstaktivitäten auf österreichischem Staatsgebiet durch österreichische Behörden überwacht und dokumentiert?

a.    Wenn ja, zu welchen Ergebnissen hat diese Überwachung bislang geführt?

8.    Wurden im Zuge der Ermittlungen zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines, bei denen der BGH dringende Gründe für eine staatliche ukrainische Täterschaft sieht, militärische oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse österreichischer Behörden gewonnen und wurden diese an deutsche Ermittler weitergegeben?

9.    Wurde seitens des Innenministeriums die Aberkennung der Akkreditierung ukrainischer Botschaftsangehöriger geprüft, die an der Söldnerwerbung beteiligt waren?

a.    Wenn nein, warum nicht?



[1]    https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/10193/fnameorig_1430241.html (aufgerufen am 10.03.2026)

[2]    https://www.tagesspiegel.de/internationales/andernfalls-geben-wir-die-adresse-unseren-jungs-weiter-selenskyj-droht-orban-mit-ukrainischen-soldaten-15323060.html (aufgerufen am 10.03.2026)

[3]    https://dailynewshungary.com/de/radikaler-ukrainischer-offizier-zielt-auf-ungarn-wir-konnten-in-2-minuten-dort-sein/ (aufgerufen am 10.03.2026)

[4]    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-stb6025-nord-stream-anschlag-2022-haftbeschwerde-immunitaet-ukraine-russland (aufgerufen am 10.03.2026)