5248/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.03.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verschwundene Jugendliche im Innenministerium
Am 14. April 2025 präsentierte Bundesminister Gerhard Karner die Anzeigenstatistik des Bundesministeriums für Inneres für das Jahr 2024.[1] Einen besonderen Fokus legte er dabei auf die Entwicklung im Bereich der Anzeigen minderjähriger Tatverdächtiger - der Innenminister betonte in der öffentlichen Kommunikation einen Anstieg der Anzeigen bei minderjährigen Tatverdächtigen. In der Präsentation wurde dabei auf den verstärkten Einsatz polizeilicher Kontrollmaßnahmen, insbesondere durch die im Jahr 2024 eingerichtete „Einsatzgruppe Jugendkriminalität“, verwiesen.
Hingewiesen wurde darüber hinaus auch auf die hohe Anzahl an ausländischen, speziell syrischen Tatverdächtigen.
Das vermittelte Bild ist klar: Kinder seien zunehmend krimineller, ein Augenmerk müsse besonders auf ausländische Kinder und Jugendliche und deren Eltern gelegt werden.
Man würde meinen, es wäre daher verständlich, dass auch das subjektive Sicherheitsgefühl jährlich schlechter bewertet wird. In einer Umfrage des Verbands der Sicherheitsunternehmen Österreich (VSÖ) wurde von 55% der Befragten angegeben, dass sich die Sicherheitslage verschlechtert hätte.[2]
Die Botschaft des Innenministeriums schien wohl bei der Bevölkerung angekommen.
Blick auf die gerichtlichen Verurteilungen – Kriminalität ist stark gesunken
Umso erstaunlicher ist der Vergleich mit der Österreichischen Verurteilungsstatistik, denn langfristig sinkt die Zahl der gerichtlichen Verurteilungen. Wurden 2001 noch 38.763 Straftäter bzw. -täterinnen rechtskräftig verurteilt, waren es im Vorjahr 27.717, fast ein Drittel weniger. Dabei wuchs die Bevölkerung seither um circa 1,1 Millionen.
Der Rückgang von Verurteilungen ist nicht nur in der Gesamtbevölkerung erkennbar, sondern auch bei speziellen Gruppen klar. So ist die Zahl der ausländischen Staatsbürger:innen seit 2001 um ca. 1,1 Mio. Personen gestiegen, auch hier ist die Kriminalität allerdings rückläufig – von 14.000 2001 auf 12.700 Personen 2024.
Die Zahl der gerichtlich verurteilten Jugendlichen ist von 2005 bis 2024 um 37 Prozent gesunken, von 2.953 auf 1.881. Diese statistischen Daten über die tatsächlichen gerichtlichen Verurteilungen stehen dem vom BMI gezeichneten Bild einer steigendenden Kriminalität (anhand von Daten über Ermittlungsverfahren) diametral entgegen.
Mehr Verfahren wegen mehr Kontrollen und Anzeigen
Das Ministerium räumt selber ein: „Die Zahl der angezeigten Jugenddelikte ist im Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 […] um insgesamt 8,3% gestiegen. Wenngleich der Anstieg statistisch belegt ist, wird seitens des Bundesministeriums darauf hingewiesen, dass der Anstieg nicht zwangsläufig bedeutet, dass die Jugendkriminalität insgesamt zugenommen hat. Vielmehr sorgen die verstärkten Ermittlungen und gezielten Kontrollmaßnahmen dafür, dass bisher nicht erfasste Straftaten aus dem Dunkelfeld ans Licht gebracht und statistisch erfasst werden.“
Was ist hier also passiert? Bei genauer Betrachtung sprach der Innenminister ja immer nur von den Anzeigen.
Umstellung auf Mehrfachzählung und Intensivtäter:innen
Angesprochen auf diese Differenzen erklärt sich das Innenministerium Wochen nach der Präsentation der Kriminalstatistik: „Die am 14. April 2025 präsentierte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2024 gibt Auskunft über die Anzahl der von der Polizei angezeigten und an das Gericht übermittelten Straftaten. Wie oben ausgeführt, trifft diese Statistik keine Aussage darüber, wie vielen natürlichen Personen, die in der PKS verzeichneten Anzeigen zuzuordnen sind.“[3]
Tatsächlich erklärt das demaInstitut noch einen anderen Grund für den Anstieg der Tatverdächtigen, nämlich ein äußerst komplizierter – wenig mit der Realität in Verbindung stehender – Index, der seit 2018 verwendet wird:
„Die neue Zählweise ist ein Index aus vier verschiedenen Phänomenen: Den ausgeforschten Tätern, den Tathandlungen, den Delikten und den Opfern. Ein Täter kann in einem Jahr zwei oder mehr voneinander unabhängige Tathandlungen begehen. Eine Tathandlung kann gleichzeitig mehrere Paragraphen verletzen, also als mehrere Delikte gezählt werden. Sind bei Serientathandlungen (z.B.: Kellereinbruch, Einbruch in Autos in einer Garage) mehrere Opfer betroffen, geht jedes Opfer in die Zahl der Tathandlungen ein.“[4]
Das führt unter anderem dazu, dass beispielsweise Wien 9500 Tatverdächtige zählt. Allerdings gäbe es in Wien 3 „Systemsprenger“, die für über 3000 Delikte verantwortlich sind und daher in der Statistik auch als über 3000 Tatverdächtige aufscheinen.
Das Institut schlussfolgert: „Bei der Umstellung der Zählweise von 2017 auf 2018 wäre die Zahl der Tatverdächtigen bei einheitlicher Zählweise um 11 Prozent gesunken, publiziert wurde ein Anstieg um 4 Prozent.“
„Datenpanne“ und Datenlöschung durch BMI
Die komplizierte Zählweise erhielt im Jänner 2026 noch eine weitere Komponente. Wie das Magazin „Profil“ in einer Recherche aufdeckte[5], verwendet das Innenministerium nicht nur wenig aussagekräftige Zahlen, sondern auch unterschiedliche Zahlen je nach Kontext. Die Kriminalstatistik, die auf data.gv.at in etlichen Excel-Tabellen für alle Sub-Themen zur Weiterverarbeitung verfügbar war, zeigte von 2008-2013 20.000 Anzeigen gegen jugendliche Tatverdächtige mehr, als vom Innenministerium 2024 den Medien grafisch zur Verfügung gestellt wurde.
Das „Profil“ schreibt: „Die stetig ansteigende Kurve an vermeintlich immer kriminelleren Jugendlichen in der Karner-Statistik zeigt sich in den Zahlen von data.gv.at so nicht. Stattdessen zeigt sich, dass Jugendliche 2008 bereits fast so häufig angezeigt wurden wir 2022 und 2023. Nach 2008 sinkt die Zahl der Anzeigen stetig, erreicht 2015 ihren Tiefpunkt und steigt erst danach wieder an.“ [6]
Die Daten sind seit Anfrage des Magazins beim BMI nicht mehr abrufbar. Dazu erklärt das BMI: „um einem erneuten Missverständnis dieser Art vorzubeugen“. Beide Datensätze wären laut BMI richtig, es hätte Änderungen im polizeilichen Protokollierungssystem gegeben, die Mehrfachzählung von Tatverdächtigen gäbe es allerdings schon seit 2002. Um keine weitere Verwirrung zu stiften, will das Ministerium künftig nur noch Zahlen ab 2014 veröffentlichen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Warum wichen die auf der Plattform data.gv.at veröffentlichten Zahlen zu Anzeigen gegen jugendliche Tatverdächtige (2008–2013) von jenen Zahlen ab, die das BMI im Jahr 2024 medial kommuniziert und grafisch aufbereitet hat?
2) Was sind die „methodischen und technischen Diskontinuitäten“, auf die sich ihr Ressort beruft?
3) Seit wann war dem BMI bekannt, dass zwischen den Datensätzen auf data.gv.at und den medial kommunizierten Zahlen erhebliche Abweichungen bestehen?
4) Welche konkreten Unterschiede bestehen zwischen den beiden Datensätzen (z. B. Zählweise, Protokollierung, Definitionen, technische Systeme)?
5) Trifft es zu, dass beide Datensätze laut BMI „richtig“ sind, obwohl sie zu unterschiedlichen Ergebnissen führen?
a. Wenn ja, in welchem Sinn sind beide Datensätze richtig?
6) Welche Änderungen der Datengrundlage, Zählweise oder statistischen Methodik der PKS wurden seit 2002 vorgenommen (bitte chronologisch darstellen)?
a. Welche Änderungen wurden speziell 2018 vorgenommen?
b. Wie wird die Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet?
c. Was waren die jeweiligen Gründe für die vorgenommenen Änderungen?
d. Wurde auf diese Änderungen jeweils in vergleichenden Statistiken hingewiesen?
7) Inwiefern haben Zählweisen unmittelbare Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der PKS-Daten über die Jahre?
a. Kann man die Anzahl der Tatverdächtigen zwischen 2017 und 2018 vergleichen? Unterscheidet sich die Differenz der Tatverdächtigen je nach Zählweise? Falls ja, bitte um Aufschlüsselung.
8) Wurden im Zuge der Datenmigration oder Systemumstellungen interne Prüfungen auf Datenkonsistenz und Vergleichbarkeit durchgeführt?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
9) Kann das BMI ausschließen, dass es bei der Migration oder Zusammenführung historischer Daten zu systematischen Fehlern oder Verzerrungen gekommen ist?
10) Was ist aus Sicht des BMI konkret „schiefgelaufen“, dass Datensätze mit gleicher Thematik zu gegenläufigen Interpretationen führen konnten?
11) Inwiefern haben gesetzliche Änderungen (z. B. Strafrecht, Jugendstrafrecht, Fremdenrecht, polizeiliche Befugnisse) jeweils unmittelbare Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der PKS-Daten über die Jahre?
12) Warum wird bei der Kommunikation der PKS nicht systematisch darauf hingewiesen, dass ein einzelner Tatverdächtiger aufgrund der Index-Zählweise mehrfach als Tatverdächtiger aufscheinen kann?
13) Wie viele der im Jahr 2024 ausgewiesenen Tatverdächtigen minderjährigen Alters sind Mehrfachzählungen derselben Person?
a. Falls nicht aus der PKS ablesbar, hat das BMI eine andere Möglichkeit, um die Mehrfachzählung zu bereinigen und festzustellen wie viele angezeigte Einzelpersonen es in einem Jahr gibt?
14) Auf welcher fachlichen, statistischen oder politischen Grundlage wurde entschieden, künftig nur noch Daten ab 2014 zu veröffentlichen?
a. Bedeutet diese Entscheidung, dass die Daten vor 2014 aus Sicht des BMI nicht mehr belastbar oder vergleichbar sind?
15) Sind die PKS-Daten vor 2014 weiterhin brauchbar:
a. für wissenschaftliche Analysen?
b. für Langzeitvergleiche?
c. für politische Entscheidungsgrundlagen?
16) Falls ja: In welcher Form werden diese Daten intern weiterhin verwendet oder ausgewertet?
17) Wie lauten die korrekten PKS-Daten für die Jahre 2002 bis 2014?
18) Wie stellt das BMI sicher, dass öffentliche Kommunikation, politische Schlussfolgerungen und sicherheitspolitische Maßnahmen nicht auf statistischen Effekten (z. B. verstärkten Kontrollen oder Mehrfachzählungen) beruhen?
19) Hält es das BMI für ausreichend transparent, in der öffentlichen Darstellung stark steigende Anzeigenzahlen zu kommunizieren, ohne gleichzeitig gleichwertig darauf hinzuweisen,
a. dass Verurteilungen langfristig sinken,
b. dass verstärkte Kontrollen das Hellfeld vergrößern und
c. dass ein Anstieg der Anzeigen nicht automatisch einen Anstieg realer Kriminalität bedeutet?
20) Welche Verantwortung trägt das BMI für die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung?
[1] https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=7962637151765A6A5A496B3D
[2] https://www.bmi.gv.at/magazin/2025_09_10/15_VSOE-Sicherheitsstudie.aspx
[3] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/1069/imfname_1693253.pdf
[4] https://www.dema-institut.at/wp-content/uploads/2025/11/demaInstitut_PA_Kriminalitaet_20251127-.pdf
[5] https://www.profil.at/oesterreich/20000-anzeigen-gegen-jugendliche-verschwunden-datenpanne-im-innenministerium-kriminalitaet/403123514
[6] https://www.profil.at/oesterreich/20000-anzeigen-gegen-jugendliche-verschwunden-datenpanne-im-innenministerium-kriminalitaet/403123514