5259/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.03.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christoph Steiner
an den Bundeskanzler
betreffend NGO-Business: Steuermillionen an ideologische Vereine mit dem Druckmittel des schlechten Gewissens. „Beratungs- und Unterstützungs-angebote“ = „antirassistische, feministische und diskriminierungskritische Perspektiven“?
Aus dem Impressum des Vereins „Frauen aus allen Ländern“[1], ZVR-Zahl 930564233, sowie dem Portal „Offener Haushalt“[2] geht hervor, dass neben der EU, der Stadt Innsbruck und anderen Fördergebern auch das Bundeskanzleramt dem genannten Verein (Doppel- bzw. Dreifach-) Förderungen zugesprochen hat.
Aus der Selbstdarstellung des Vereins „Frauen aus allen Ländern“ auf dessen Website[3] geht hervor, dass sich die Organisation als „Verein zur Förderung von Frauen und Mädchen mit Migrationsgeschichte“ versteht. Weiters wird ausgeführt, man biete „Beratung, Bildung und psychosoziale Unterstützung“ sowie „Empowerment-Programme“ an.
Auf der Website heißt es weiter, Ziel sei es, „Frauen in ihrer Selbstbestimmung zu stärken“ sowie „Räume für Begegnung, Austausch und politische Bildung“ zu schaffen. Zudem werden „Workshops, Seminare und Veranstaltungen zu gesellschafts-politischen Themen“ angeboten. Der Verein betont dabei einen „intersektionalen“ Zugang und verweist auf „antirassistische, feministische und diskriminierungskritische Perspektiven“.
Darüber hinaus wird ausgeführt, man verstehe sich als „Plattform für Vernetzung, Sichtbarkeit und Interessenvertretung“. Es wird von „Bewusstseinsarbeit“, „Empower-ment“, „Partizipation“ und „gesellschaftlicher Mitgestaltung“ gesprochen.
Vor dem Hintergrund, dass der Verein für seine Tätigkeit öffentliche Fördermittel erhält, stellt sich die Frage, inwieweit diese ausdrücklich gesellschaftspolitisch ausgerichteten Programme und Bildungsangebote dem unmittelbaren staatlichen Integrationsauftrag dienen oder darüberhinausgehende ideologische Schwerpunktsetzungen verfolgen. Insbesondere wenn Projekte unter Begriffen wie „politische Bildung“, „Inter-sektionalität“ oder „antirassistische Perspektiven“ geführt werden, ist eine sorgfältige Prüfung der Förderwürdigkeit sowie der konkreten inhaltlichen Ausrichtung geboten.
Gerade in Zeiten angespannter öffentlicher Budgets ist es erforderlich, Transparenz über Zielsetzung, Ausrichtung und tatsächliche Wirkung öffentlich finanzierter Projekte sicherzustellen, insbesondere wenn diese laut Eigendarstellung über reine Beratungs- und Unterstützungsangebote hinausgehen und gesellschaftspolitische Gestaltungs-ansprüche formulieren.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Frauen aus allen Ländern“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Frauen aus allen Ländern“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Frauen aus allen Ländern“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Frauen aus allen Ländern“ erbracht?
3. Wurde mit dem Verein „Frauen aus allen Ländern“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „Frauen aus allen Ländern“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde mit dem Verein „Frauen aus allen Ländern“ in der laufenden Gesetz-gebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „Frauen aus allen Ländern“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „Frauen aus allen Ländern“ seit dem 24.10.2024 teil?
6. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen des Vereins „Frauen aus allen Ländern“ in offizieller Funktion teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, an welchen Veranstaltungen?
c. Wenn ja, welche Kosten entstanden für Ihr Ressort durch die Teilnahme?
7. Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch den Verein „Frauen aus allen Ländern“ eingeworben?
a. Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?
b. Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundes-mitteln?
i. Wenn ja, in welcher Höhe?