5274/J XXVIII. GP

Eingelangt am 12.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Manuel Pfeifer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Dolmetsch- und Übersetzungskosten im Bezirk Graz für den Zeitraum 2020-2025

Die sprachliche Verständigung ist ein wesentlicher Bestandteil behördlicher und polizeilicher Verfahren. Dies gilt insbesondere in Verfahren mit Personen, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen oder keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

Wie bereits in einer parlamentarischen Anfrage an das Ressort betreffend „Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen in Ihrem Ressort im vierten Quartal 2025“ (4558/J) im Jänner festgehalten wurde,

„bleibt im Migrations- und Integrationskontext die Rolle qualifizierter Dolmetscher und Übersetzer weiterhin zentral – insbesondere in Gerichts­verfahren, bei Polizeiaufgaben, Asylverfahren, im Fremdenrecht sowie in administrativen Abläufen.“[1]

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend „Kriminalität im Bezirk Graz 2020-2024“ (3865/J)[2] wurden für die Jahre 2020 bis 2024 umfangreiche Daten zu Tatverdächtigen ausgewiesen, darunter auch differenzierte Angaben zu nicht-österreichischen Staatsangehörigen nach Nationalitäten und Aufenthaltstiteln. Allein im Jahr 2024 wurden im Bezirk Graz 15.418 Tatverdächtige registriert, im Zeitraum 2020 bis 2024 insgesamt über 64.000 Tatverdächtige, wobei ein wesentlicher Teil dieser Verfahren Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft betraf.

Vor dem Hintergrund dieses Verfahrensumfangs kommt der Frage, in welchem Ausmaß dabei Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen erforderlich waren und welche Kosten dadurch entstanden sind, besondere Bedeutung zu.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes­minister für Inneres nachstehende

Anfrage

1. Wie hoch waren die gesamten Dolmetsch- und Übersetzungskosten im Bezirk Gaz in den Jahren 2020 bis 2025, die im Bezirk Graz in den Jahren 2020 bis 2025 im Rahmen von polizeilichen sowie sonstigen behördlichen Verfahren im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres angefallen sind? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

2. In welcher Höhe sind diese Dolmetschkosten im Zeitraum 2020-2025 im Zusammenhang mit Verfahren gegen nicht-österreichische Staatsangehörige angefallen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

3. In welcher Höhe entfielen diese Kosten auf Verfahren mit Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit?

a. Nach welchen Kriterien werden Dolmetschleistungen in polizeilichen und behördlichen Verfahren dokumentiert?

4. Auf welche Staatsangehörigkeit bzw. Herkunftsregionen entfielen als Dolmetschleistungen im Bezirk Graz in den Jahren 2020 bis 2025? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

5. Für welche Sprachen wurden im Bezirk Graz in den Jahren 2020 bis 2025 Dolmetschleistungen im Rahmen polizeilicher Einvernahmen, Amtshandlungen und sonstiger behördlicher Verfahren in Anspruch genommen?

a. Wie hoch waren die Kosten je Sprache, jeweils nach Jahren gegliedert?

6. Wie verteilen sich die Dolmetschkosten im Bezirk Graz auf folgende Verfahrensarten

a. polizeiliche Einvernahmen und Amtshandlungen,

b. fremdenrechtliche Verfahren,

c.   asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren,

d. sonstige behördliche Verfahren im Wirkungsbereich des BMI?

(Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

7. Welche Dolmetscher, Dolmetschinstitute oder Übersetzungsbüros wurden im genannten Zeitraum im Bezirk Graz durch Dienststellen des BMI beauftragt?

a. Erfolge die Beauftragung über Rahmenverträge, im Wege öffentlicher Vergabeverfahren oder durch Einzelbeauftragungen?

8. Wie viele Dolmetsch-Einsätze wurden im Bezirk Graz in den Jahren 2020 bis 2025 im Rahmen polizeilicher und behördlicher Verfahren durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

a. Wie hoch war die durchschnittliche Dauer eines Dolmetscheinsatzes (in Stunden)?

9. In wie vielen Fällen kam es zu mehrfachen Dolmetscheinsätzen bei derselben Person im Rahmen polizeilicher oder behördlicher Verfahren? (Bitte um aggregierte Darstellung)

10. Welche Dienststellen trugen die Kosten für die Dolmetschleistungen im Bezirk Graz?

a. Wurden die Kosten in einzelnen Fällen ganz oder teilweise weiter­verrechnet oder rückerstattet?

i.    Wenn ja, in welcher Höhe?

ii.    Wenn nein, warum nicht?

11. Wurde im Ressort eine Auswertung oder Analyse durchgeführt, die den Bedarf an Dolmetschleistungen im Bezirk Graz mit der Entwicklung der Kriminalitäts­zahlen in Beziehung setzt?

a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b. Wenn nein, aus welchem Grund nicht?

12. Wie hoch war der Anteil jener polizeilichen Verfahren, in denen Dolmetsch­leistungen in Anspruch genommen wurden, bezogen auf

a. die Gesamtzahl der Verfahren in Graz,

b. die Verfahren mit nicht-österreichischen Tatverdächtigen?

13. In welchen Deliktsgruppen (gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik) kam es im Bezirk Graz am häufigsten zum Einsatz von Dolmetschern? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

14. Gab es im genannten Zeitraum signifikante Abweichungen zwischen der Entwicklung der Kriminalitätszahlen und der Entwicklung der Dolmetsch kosten?

a. Wenn ja, wodurch wurden diese Abweichungen begründet?



[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/4558 (aufgerufen am 18.02.2026)

[2]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/3865

     Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/3362 (aufgerufen am 18.02.2026)