5275/J XXVIII. GP

Eingelangt am 12.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Christoph Steiner

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend NGO-Business: Wie viel Steuergeld bekommt der „Verein zur Förderung queer feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst“

Aus dem „Förderbericht der Stadt Wien für das Jahr 2024“[1] geht hervor, dass die Stadt Wien allein die sogenannte „QUEERTACTICS #5 2024“ des Vereins „Verein zur Förderung queer feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst“, registriert unter der ZVR-Zahl 1235407108, mit 40.000,00€ gefördert hat.

Der Verein „Verein zur Förderung queer feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst“ weist auf seiner Webseite[2] als weiteren Fördergeber das Bundes-ministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport aus.

Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts des Ziels dieses Vereins kritisch zu hinterfragen. Eine Sichtung der Webseite des Vereins lässt auf den ersten Blick eine klare ideologische Agende des Vereins erkennen. So heißt es im Programm beispielsweise:

„Mit pointierten und mutigen Songs wie ,Lonely Lesbian' oder ,Horny & Broke' erzählt QUEER AS PUNK von persönlichen wie kollektiven Erfahrungen – von Transition und Selbstermächtigung und der Solidarität innerhalb der Community“[3]


 

Auch weitere Events der NGO gehen deutlich in eine einschlägige Richtung:

         

[4]

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes­minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

Anfrage

1.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des „Vereins zur Förderung queer feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 - 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde die Förderung beantragt?

c.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

i.   Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

d.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

e.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

i.   Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

f.     Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

i.   Wenn ja, mit welchen?

ii. Wenn nein, warum nicht?

g.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

h.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

i.   Wann?

ii. Mit welchem Ergebnis?

iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

i.     Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

j.     In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen­leistungen durch den „Verein zur Förderung queer feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst“ erbracht?

2.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des „Vereins zur Förderung queer feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst“ in dieser Gesetz­gebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde die Förderung beantragt?

c.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

i.   Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

d.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

e.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

i.   Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

f.     Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

i.   Wenn ja, mit welchen?

ii. Wenn nein, warum nicht?

g.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

h.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

i.   Wann?

ii. Mit welchem Ergebnis?

iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

i.     Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

j.     In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen­leistungen durch den „Verein zur Förderung queer feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst“ erbracht?

3.    Wurde mit dem „Verein zur Förderung queer feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 - 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk- bzw. Dienstleistungs­vertrag abgeschlossen?

a.    Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde der Vertrag geschlossen?

c.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

d.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?

e.    Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?

i.   Wenn ja, wann?

ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

f.     Wurde die Vertragserfüllung durch den „Verein zur Förderung queer feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst“ erbracht“ durch Ihr Ressort kontrolliert?

i.   Wenn ja, wann?

ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

iii. Wenn nein, warum nicht?

4.    Wurde mit dem ,,Verein zur Förderung queer feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?

a.    Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde der Vertrag geschlossen?

c.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

d.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?

e.    Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?

i.   Wenn ja, wann?

ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

f.     Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den „Verein zur Förderung queer feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst“ erbracht durch Ihr Ressort kontrolliert?

i.   Wenn ja, wann?

ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

iii. Wenn nein, warum nicht?

5.    An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des „Vereins zur Förderung queer feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst“ seit dem 24.10.2024 teil?

6.    Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen des „Vereins zur Förderung queer feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst“ in offizieller Funktion teil?

a.    Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?

b.    Wenn ja, an welchen Veranstaltungen?

c.    Wenn ja, welche Kosten entstanden für Ihr Ressort durch die Teilnahme?

7.    Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch den „Verein zur Förderung queer feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst“ eingeworben?

a.    Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?

b.    Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundes­mitteln?

i.   Wenn ja, in welcher Höhe?



[1]    https://www.wien.gv.at/spezial/foerderbericht/ (aufgerufen am 08.2.2025)

[2] https://queertactics.at (aufgerufen am 08.2.2025)

[3] https://queertactics.at (aufgerufen am 08.2.2025)

[4]              https://queertactics.at/ (aufgerufen am 11.02.2026)