5276/J XXVIII. GP

Eingelangt am 12.03.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Welchen Einfluss haben Raiffeisen & Co auf die Positionen des österreichischen Ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten?

BEGRÜNDUNG

 

Sie halten in der Anfragebeantwortung 3846/AB fest, dass Ihr Ressort „selbstverständlich" mit betroffenen Unternehmen bzw. Interessensvertretungen in Kontakt steht, um Anliegen im Zuge von EU-Sanktionsverhandlungen zu erörtern. Gleichzeitig führen Sie aus, dass diese Kontakte „nicht statistisch erfasst" werden, und dass von Unternehmen erhaltene Informationen in Dokumenten berücksichtigt werden können, die an EU-Institutionen und/oder andere EU-Mitgliedstaaten übermittelt werden (3846/AB, S. 5).

Diese Kombination aus (i) fehlender quantitativer Erfassung und (ii) potentieller Übernahme externer Inputs in österreichische EU-Positionierungen erzeugt eine demokratiepolitisch und verwaltungsrechtlich relevante Intransparenz in Bezug auf die Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns. Für eine wirksame parlamentarische Kontrolle gemäß Art. 52 B-VG ist daher zu klären, welche internen Regeln, Verfahren und Dokumentationsspuren (Aktenvermerke, E-Mail-Ablagen, Versionierung, Vorlagen, Freigabe- und Compliance-Prozesse) im BMEIA bestehen, um externe Inputs nachvollziehbar zu machen.

Gegenstand dieser Anfrage ist ausdrücklich die Prozess- und Dokumentationsseite (Aktenmäßigkeit, Nachweisführung, interne Transparenz gegenüber der politischen Leitung) und nicht die Offenlegung schutzwürdiger Verhandlungspositionen oder Geschäftsgeheimnisse.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche internen Vorgaben (z.B. Geschäftsordnung/Aktenordnung, Rundschreiben, Weisungen, Compliance- oder Lobbying-Richtlinien) regeln im BMEIA die Dokumentation und Veraktung von Kontakten mit Unternehmen bzw. Interessensvertretungen zu EU-Dossiers?

a)      Bitte um Auflistung dieser Vorgaben (Titel, Datum, GZ/Referenz, herausgebender Organisationsbereich).

b)      Welche dieser Vorgaben enthalten Mindestanforderungen an Aktenvermerke bzw. Gesprächsdokumentation (Datum, Teilnehmer:innen, Anlass, übermittelte Unterlagen, Kernaussagen, Folgeschritte)?

 

2.    Was ist im Sinne der Anfragebeantwortung 3846/AB konkret darunter zu verstehen, dass Kontakte „nicht statistisch erfasst" werden?

a)      Gibt es dennoch eine systematische Erfassung auf Ebene von elektronischer Aktenführung, Kalendern, E-Mail-Postfächern, Ticket-/Vorgangssystemen oder Kontaktlisten?

b)      Falls ja: Welche Systeme werden verwendet und in welchem Ausmaß wäre eine aggregierte Auswertung (z.B. Anzahl Kontakte pro Dossier und Zeitraum) technisch möglich?

c)      Falls nein: Aus welchen Gründen wird auf jede Form einer aggregierten, inhaltsneutralen Erfassung verzichtet?

 

3.    Welche Dokumentations- und Nachweispflichten bestehen im BMEIA, wenn externe (schriftliche oder mündliche) Inputs in Dokumente einfließen, die im Rahmen von EU-Verhandlungen an EU-Institutionen und/oder andere EU-Mitgliedstaaten übermittelt werden?

a)      Wird die Herkunft externer Inputs in internen Arbeitsdokumenten kenntlich gemacht (z.B. Quellenvermerk, Beilage, Aktenvermerk, Versionsverlauf)? Wenn ja: in welcher Form?

b)      Falls nein: wie wird intern sichergestellt, dass nachträglich nachvollzogen werden kann, welche Textbausteine/Argumentationslinien auf externen Inputs beruhen?

c)      Welche Rolle spielen dabei elektronische Akten (GZ-Führung), Dokumentenmanagement und Versionierung?

 

4.    Welche Freigabe- und Kontrollschritte sind vorgesehen, bevor externe Inputs (oder daraus abgeleitete Textbausteine/Argumente) in eine österreichische EU-Positionierung übernommen werden?

a)      Welche fachlichen Prüfungen (Plausibilität, Rechtskonformität, Vereinbarkeit mit EU-Linie, Reputations-/Außenwirkung) sind vorgesehen und wer ist dafür verantwortlich (Funktion/Organisationseinheit)?

b)      Welche internen Compliance-Regelungen werden angewendet, wenn ein Unternehmen potentiell unmittelbarer Begünstigter einer vorgeschlagenen Ausnahme/Änderung wäre (z.B. Sanktionsausnahmen, Übergangsregeln, Ausschluss-/Listungsfragen)?

 

5.    Welche Informations- und Transparenzmechanismen bestehen gegenüber der politischen Leitung (Bundesministerin/Kabinett), wenn externe Inputs in positionsrelevante Unterlagen einfließen?

a)      Werden in Entscheidungsvorlagen/Briefings die externen Inputgeber (Unternehmen/IV) und der Einfluss auf die Ressortposition ausgewiesen?

b)      Falls ja: in welcher standardisierten Form (Vorlage, Pflichtfelder, Beilagen, Aktenvermerk) und durch wen?

c)      Falls nein: warum nicht, obwohl die Übernahme externer Informationen in übermittelte Dokumente laut 3846/AB möglich ist (3846/AB, S. 5)?

 

6.    Zum Dossier „19. EU-Sanktionspaket" und dem österreichischen Ausnahmevorschlag betreffend RBI (Zeitraum 01.09.2025 bis 23.10.2025): Welche dokumentierten Kontakte (schriftlich oder persönlich) gab es zwischen dem BMEIA und der Raiffeisen Bank International AG bzw. deren Vertretungen im Zusammenhang mit dem Ausnahmevorschlag?

a)      Bitte um Angabe, welche Arten von Dokumentationsspuren im Ressort vorhanden sind (ELAK/GZ, Aktenvermerke, E-Mail-Korrespondenz, Gesprächsnotizen, Kalender-Einträge) und ob diese einem Dossier zugeordnet sind.

b)      Falls eine quantitative Beantwortung mangels statistischer Erfassung nicht möglich sein soll: Bitte um Darstellung, welche konkreten organisatorischen oder technischen Gründe einer Rekonstruktion aus Akten/Kalendern/E-Mails entgegenstehen.

c)      Wurden Entwürfe oder Textbausteine des österreichischen Ausnahmevorschlags (oder dazugehörige „Erläuterungen") vor Zirkulation an EU-Partner an externe Stakeholder (RBI/IV) übermittelt? Wenn ja: in welcher Form und auf welcher Rechtsgrundlage (z.B. Vertraulichkeitsvereinbarung, Aktenvermerk)?

 

7.    Welche weiteren Fälle (außer EU-Sanktionspaketen) gab es im Zeitraum 01.01.2023 bis 18.02.2026, in denen das BMEIA im Rahmen von EU-Verhandlungen Positionen/Non-Paper/Erläuterungen oder vergleichbare Dokumente erstellt hat, in die externe Inputs österreichischer Unternehmen/Interessensvertretungen erkennbar eingeflossen sind und die an EU-Institutionen und/oder andere Mitgliedstaaten übermittelt wurden?

a)      Bitte um Auflistung in aggregierter Form nach Politikfeld/Dossier (z.B. Außenwirtschaft/Handel, Exportkontrolle, Energie-Außenpolitik, Visapolitik, EU-Institutionelles), jeweils mit Dokumenttyp, Datum/Zeitraum und Angabe, ob ein Aktenvermerk/Beilage zur externen Zuarbeit existiert (ja/nein).

b)      Sofern eine Auflistung einzelner Dossiers nicht möglich sein soll: Bitte um Angabe der Anzahl derartiger Vorgänge pro Kalenderjahr und Begründung, warum eine zumindest kursorische Kategorisierung nicht erstellt werden kann.

 

8.    Welche Maßnahmen plant das BMEIA, um die Nachvollziehbarkeit externer Unternehmens-Inputs in EU-Positionierungen zu verbessern (insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kontakte nicht statistisch erfasst werden)?

a)      Ist die Einführung einer inhaltsneutralen, aggregierten Erfassung (z.B. Anzahl Kontakte pro Dossier/Quartal) vorgesehen?

b)      Sind verbindliche Standards zur Aktenmäßigkeit (z.B. Pflicht-Aktenvermerk ab bestimmter Relevanzschwelle) vorgesehen? Wenn ja: Zeitplan und Mindeststandard.

c)      Falls keine Maßnahmen geplant sind: Bitte um Begründung, warum der Status quo im Lichte des parlamentarischen Kontrollrechts als ausreichend erachtet wird.