5277/J XXVIII. GP
Eingelangt am 12.03.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Kooperation des Österreichischen Bundesheers mit der Streamingplattform JOYN
Am 23. Februar 2026 wurde seitens der ProSiebenSat.1 PULS 4 Gruppe eine Kooperation zwischen dem Österreichischen Bundesheer bzw. dem Bundes-ministerium für Landesverteidigung (BMLV) und der Streamingplattform JOYN öffentlich bekanntgegeben.
Demnach werden Video-Inhalte des Bundesheeres künftig exklusiv auf JOYN bereitgestellt. In der Aussendung ist ausdrücklich von einem Abschied von internationalen Plattformen die Rede. Zum Start sollen rund 300 Videoinhalte verfügbar sein, das Angebot soll laufend erweitert werden.
Auf Medienanfragen wurde seitens des BMLV betont, dass es sich um eine "unentgeltliche Kooperation" handle, "Geld fließt keines, heißt es“.[1]
Angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Streaming- und Medien-markt erscheint es jedoch erklärungsbedürftig, unter welchen konkreten vertraglichen, finanziellen oder sachlichen Konditionen eine exklusive Content-Bereitstellung auf einer privaten Plattform erfolgt.
Da es sich beim Bundesheer um eine staatliche Institution handelt und die Inhalte aus öffentlichen Mitteln produziert werden, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an vollständiger Transparenz über sämtliche Vertragsbeziehungen, Nebenabreden und geldwerten Vorteile im Zusammenhang mit dieser Kooperation.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Besteht zwischen dem BMLV bzw. dem Österreichischen Bundesheer und der ProSiebenSat.1 PULS 4 GmbH ein schriftlicher Vertrag?
a. Wenn ja, wann wurde dieser abgeschlossen?
b. Wie lang ist die Laufzeit?
c. Wie sind die Kündigungsmodalitäten für beide Seiten ausgestaltet?
d. Was sind die jeweils vereinbarten Leistungen der Vertragsparteien?
2. Wurden im Zusammenhang mit der Kooperation Zahlungen oder sonstige geldwerte Leistungen des BMLV oder des Bundesheeres an die ProSiebenSat.1 PULS 4 GmbH oder verbundene Unternehmen geleistet oder vertraglich vereinbart?
a. Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchem Budgetansatz?
3. Wurden im Zusammenhang mit der Kooperation Zahlungen oder sonstige geldwerte Leistungen seitens der ProSiebenSat.1 PULS 4 GmbH oder verbundener Unternehmen an das BMLV oder diesem zurechenbare Organisationseinheiten geleistet oder vertraglich vereinbart?
4. Wurden Werbe- oder Gegenleistungsgeschäfte vereinbart (z. B. Bewerbung von JOYN auf Kanälen des Bundesheeres, Einbindung von Logos, Cross-Promotion, Sponsoring, Produktionsleistungen)?
a. Wenn ja, welcher monetäre Gegenwert wurde diesen Leistungen beigemessen?
5. Erfolgt eine Monetarisierung der Inhalte (z. B. über Werbeschaltungen vor oder während der Videos)?
a. Wer erzielt daraus Einnahmen?
b. Werden diese Einnahmen ganz oder teilweise an das BMLV abgeführt?
6. Werden technische Leistungen (z.B. Hosting, Content-Management, Datenanalyse, Infrastruktur, Produktionsunterstützung) durch die ProSiebenSat.1 PULS 4 GmbH oder verbundene Unternehmen bereitgestellt?
a. Wenn ja, wie werden diese Leistungen bewertet und abgegolten?
7. Wurden seitens des BMLV Personalressourcen für die Betreuung des JOYN-Channels bereitgestellt?
a. Wie viele Personen sind damit befasst?
b. Welche jährlichen Personalkosten entstehen dadurch?
8. Welche Budgetmittel (aufgeschlüsselt nach Budgetansätzen) werden im Jahr 2026 und in den Folgejahren für die Produktion, Aufbereitung und Bereitstellung der Inhalte auf JOYN aufgewendet?
9. Wurde vor Abschluss der Kooperation eine Markterhebung oder ein Vergabeverfahren durchgeführt?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
10. Besteht eine Exklusivitätsvereinbarung, wonach die Inhalte nicht parallel auf anderen Plattformen (z. B. YouTube) bereitgestellt werden dürfen?
a. Wenn ja, für welche Dauer?
11. Welche datenschutzrechtlichen Vereinbarungen bestehen im Hinblick auf Nutzerdaten, Zugriffszahlen, Targeting oder algorithmische Ausspielung?
12. Wurde eine rechtliche Prüfung hinsichtlich medienrechtlicher, vergaberechtlicher und beihilferechtlicher Aspekte vorgenommen?
a. Wenn ja, durch wen?
b. Mit welchem Ergebnis?
13. Wie bewerten Sie die Gefahr einer einseitigen politischen oder kommerziellen Instrumentalisierung staatlich finanzierter Inhalte durch die exklusive Bindung an eine private Plattform?
a. Bei wem liegt die redaktionelle Hoheit über die Beiträge und wurde vertraglich die Möglichkeit der redaktionellen Bearbeitung durch JOYN vereinbart?
14. Wurde eine Wirtschaftlichkeitsanalyse im Sinne der haushaltsrechtlichen Grundsätze durchgeführt?
a. Wenn ja, wird diese dem Nationalrat übermittelt?
15. Wird die Kooperation regelmäßig evaluiert, z.B. in Hinblick auf einen Image- oder Recruitingeffekt und wenn ja, wie oft wird das passieren und in welcher Form werden die Ergebnisse offengelegt?
[1] https://www.derstandard.at/story/3000000309728/kampf-um-hirne-und-herzen-hunderte-videos-des-bundesheeres-auf-joyn