5279/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Christian Lausch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Rekord: 208 Häftlinge in Herkunftsstaat gebracht
Am 16. Februar 2026 konnte man in der Tageszeitung „Kurier“ folgendes lesen:
„Haft in der Heimat: Österreich überstellte so viele Strafgefangene wie noch nie Die vermehrte Überstellung von Häftlingen in den Herkunftsstaat ist laut SPÖ-Justizressort "‘ein wichtiges Anliegen, um die heimischen Gefängnisse zu entlasten.‘
Im Jahr 2025 wurden 208 Personen zur Strafvollstreckung aus Österreich in ihren Herkunftsstaat gebracht. Das ist ein Höchstwert seit Beginn der Aufzeichnungen 2013. Ein Jahr zuvor waren es 167 Personen, zehn Jahre vorher 144. Das geht aus Zahlen des Justizministeriums hervor. Dazu kamen 2025 insgesamt 394 Personen mit Einreise- oder Aufenthaltsverboten, die aus dem Strafvollzug in ihre Heimatländer gebracht wurden. Die Justiz will die ,Haft in der Heimat‘ weiter ausbauen.
Die vermehrte Überstellung von Strafgefangenen in den Herkunftsstaat sei ,ein wichtiges Anliegen, um die heimischen Gefängnisse zu entlasten und eine bessere Resozialisierung von Strafgefangenen in der Heimat zu ermöglichen‘, hieß es aus dem SPÖ-geführten Justizressort zur APA. Es handle sich um eine laufende Maßnahme, die noch verstärkt werden solle. Auch im Regierungsprogramm der schwarz-rot-pinken Koalition ist dieses Mittel vorgesehen. Über die neuesten Zahlen hatten zuerst die ,Vorarlberger Nachrichten‘ berichtet. […]“[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Überstellungen zur Strafvollstreckung in den Herkunftsstaat gab es in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils pro Jahr?
a. Wie viele davon erfolgten innerhalb der EU? (Bitte um Aufschlüsselung nach Ländern und Jahren)
b. Wie viele davon erfolgten in Drittstaaten außerhalb Europas? (Bitte um Aufschlüsselung nach Ländern und Jahren)
2. Nach welchen Deliktskategorien waren die 208 überstellten Personen verurteilt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Delikt und Strafhöhe)
a. Wie hoch war die jeweils noch offene Reststrafdauer zum Zeitpunkt der Überstellung?
3. Wie viele Überstellungsersuchen wurden in den Jahren 2021 bis 2025 gestellt, wie viele davon bewilligt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
4. Wie viele Überstellungsersuchen wurden in den Jahren 2021 bis 2025 gestellt, wie viele davon abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
a. Aus welchen Gründen wurden Ersuchen abgelehnt?
5. Warum sind nicht mehr Überstellungen möglich?
6. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Überstellung?
7. Wie überprüft das Ressort die tatsächlichen Haftbedingungen im Zielstaat?
8. Wird überprüft, ob die verhängte Strafe im Herkunftsstaat tatsächlich vollzogen wird?
9. Wie wird verhindert, dass abgeschobene Personen erneut illegal einreisen?
10. Welche konkreten Maßnahmen plant das Ressort, um die „Haft in der Heimat" weiter auszubauen?
11. Ist eine gesetzliche Anpassung geplant, um Überstellungen zu erleichtern?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
[1] https://kurier.at/politik/inland/oesterreich-haft-strafvollzug-ueberstellungen-spoe-justiz/403131723 (aufgerufen am 16.02.2026)