5296/J XXVIII. GP

Eingelangt am 13.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Andreas Hanger,

Kolleginnen und Kollegen,

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kosten und Arbeitsaufwand durch den „Pilnacek Untersuchungsausschuss (2/US)“

Die FPÖ wurde am 12. August 2025 vom Verfassungsgerichtshof beim Versuch, einen verfassungswidrigen Untersuchungsausschuss zur „Corona-Politik“ und zum „Fall Pilnacek" einzusetzen, gestoppt. In einem zweiten Anlauf konnte auf FPÖ-Verlangen ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, welcher sich ausschließlich mit den Ermittlungshandlungen rund um das Ableben des Mag. Pilnacek befasst.

Die budgetäre Verantwortung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern erfordert, Transparenz über den Umfang der durch den Untersuchungsausschuss gebundenen Ressourcen sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen herzustellen. Insbesondere welcher konkrete Verwaltungs-, Personal- und Kostenaufwand durch die damit verbundenen Beweismittelanforderungen in den Ministerien und nachgeordneten Dienststellen[1] entsteht.

Im Rahmen des „Pilnacek-Untersuchungsausschusses (2/US)", wurde am 14. Jänner 2026 ein „Lokalaugenschein" in Rossatz abgehalten, wobei davon auszugehen ist, dass die dafür erforderlichen Maßnahmen mit einem erhöhten organisatorischen und personellen Aufwand verbunden waren.

Anknüpfend an die Fragestellungen der Anfrage 18106/J XXVII. GP vom 14. März 2024 stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz daher folgende

Anfrage

1.    War Ihr Ressort von Aktenanforderungen durch den „Pilnacek Untersuchungsausschuss (2/US)" betroffen?

a.   Wenn ja, in welchem Umfang?

2.    Wie viel Arbeitsaufwand fiel für Ihr Ressort aufgrund der Aktenvorlage für den „Pilnacek-Untersuchungsausschuss (2/US)“ bisher an?

3.    Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts waren von der Aktenanforderung durch den „Pilnacek-Untersuchungsausschuss (2/US)" betroffen?

4.    Welche Sektionen, Abteilungen und andere Organisationseinheiten waren von den Aktenanforderungen betroffen?

5.    Welche nachgeordneten Dienststellen waren von der Aktenanforderung betroffen?

6.    Wie viele Arbeitsstunden mussten für die Erfüllung der Aktenanforderung insgesamt bisher aufgebracht werden?

7.    Wie viele Überstunden mussten für die Erfüllung der Aktenanforderung insgesamt bisher aufgebracht werden?

8.    Welche Kosten sind bisher durch die Erfüllung der Aktenanforderung entstanden?

9.    Wurden zur Beantwortung der Fragen, welche Akten und Unterlagen für den „Pilnacek-Untersuchungsausschuss (2/US)" geliefert werden müssen, Gutachten oder dergleichen in Auftrag gegeben?

a.   Wenn ja, wer erstellte diese Gutachten?

b.   Wenn ja, welche Kosten fielen dafür an?

10.  Wurden externe Dienstleister betreffend der Aktenanforderung beauftragt?

11. Wenn ja, welche und zu welchen Kosten?

12. Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind direkt oder indirekt mit Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem „Pilnacek-Untersuchungsausschuss (2/US)“ befasst?

a.   Wie viele Arbeitsstunden mussten von diesen dafür aufgewendet werden?

13. Sind ihnen in Ihrer Funktion als Arbeitgeber und im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht Rückmeldungen von Polizistinnen und Polizisten zu ihren Erfahrungen im Zusammenhang mit dem „Pilnacek-Untersuchungsausschuss (2/US)“ bekannt?

Ergänzend dazu ergeben sich zu dem am 14. Jänner 2026 abgehaltenen „Lokalaugenschein“ in Rossatz des „Pilnacek-Untersuchungsausschuss (2/US)“ folgende Fragen:

14. War Ihr Ressort von der Organisation und Durchführung des „Lokalaugenscheins“ des „Pilnacek-Untersuchungsausschuss (2/US)“ betroffen?

a.   Wenn ja, in welchem Umfang?

15. Wie viele Arbeitsstunden mussten für diesen Arbeitsaufwand insgesamt bisher aufgebracht werden?

a.   Welche Kosten entstanden dadurch?

b.   Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts betraf diese Mehrarbeit?

16. Wie viele Exekutivbedienstete standen beim „Lokalaugenschein“ unmittelbar im Einsatz?

17. Wie viele Arbeitsstunden mussten für die Absicherung und Durchführung des „Lokalaugenscheins“ durch Exekutivbedienstete erbracht werden?



[1] Mitgemeint sind in diesem Zusammenhang neben dem Ministerium und den nachgeordneten Organisationseinheiten auch die Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie die Staatsanwaltschaften.