5300/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.03.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Folgeanfrage: Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung sicherstellen, einmalige Chancen nutzen!
Mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme[1] (bekannt auch als „Renaturierungsverordnung“ oder „Wiederherstellungsverordnung“) sollen, ergänzend zum Naturschutz, belastete Ökosysteme wieder in einen guten Zustand gebracht werden.
Die Renaturierungsverordnung ist zentraler Bestandteil des Green-Deals der EU, mit dem basierend auf einer ökologischen Transformation die Wirtschaft Europas angekurbelt wird.
Die Verordnung fand im Rat der Umweltminister:innen am 17. Juni 2024 die entsprechende qualifizierte Mehrheit. Die Stimme Österreichs war ausschlaggebend für dieses positive Ergebnis und somit trat das Regelwerk im August 2024 in Kraft.
Zentrales Ziel ist es, die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten. Geschädigte Ökosysteme sind wiederherzustellen und in einen guten Zustand zu versetzen. Dafür legt die Verordnung klar fest, welche Umsetzungsziele jeweils wann erreicht werden müssen.
So sollen EU-weit beispielsweise bis 2030 auf mindestens 20 % der Land- und 20 % der Meeresflächen und bis 2050 in allen Ökosystemen, die der Wiederherstellung bedürfen, Maßnahmen zur Renaturierung gesetzt werden.
Die Verordnung ist direkt in den Mitgliedstaaten anwendbar. Welche Maßnahmen die einzelnen Mitgliedsstaaten aber setzen, um die Ziele/Vorgaben zu erreichen, ist deren Angelegenheit. In Österreich ist jedenfalls auf Grund der föderalen Struktur davon auszugehen, dass eine erfolgreiche Umsetzung nur unter enger Einbindung der Bundesländer denkbar ist.
Bis zum 1. September 2026 haben die Mitgliedstaaten die Entwürfe ihrer nationalen Wiederherstellungspläne an die EU-Kommission zu übermitteln, die in weiterer Folge von dieser überprüft werden.
Die Renaturierungsverordnung bietet die historische Chance, den Verlust der Biodiversität zu stoppen. Damit wird nicht nur unsere Lebensgrundlage erhalten, sondern auch sichergestellt, dass unsere Natur auch weiterhin wertvolle Ökosystemleistungen erbringen kann, wie etwa die Bereitstellung von sauberem, heimischem Trinkwasser oder landwirtschaftlichen Produkten. Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels und der damit einhergehenden, immer häufiger werdenden Unwetterkatastrophen ist der Stopp von Biodiversitätsverlust und Bodenversiegelung bzw. die Wiederherstellung von naturnahen Flussökosystemen alternativlos.
In Summe sicherte Österreich mit seinem damaligen „Ja“ zur Renaturierung Europa die einmalige Chance, die Zerstörung von Umwelt und Natur nicht nur zu stoppen, sondern sogar teilweise rückgängig zu machen – im Interesse von Gesundheit, Klimaschutz, Naturschutz, Bodenschutz etc., aber auch mit großen damit einhergehenden wirtschaftlichen Chancen und Potentialen.
Auf Grund der zeitlichen Vorgaben müssen aber jetzt zielgerichtete Aktivitäten unter Einbindung aller Stakeholder gesetzt werden, um die Zielerreichung sicherzustellen.
Mit Anfrage vom 13.
Juni 2025 (2528/J) wurden prinzipielle Fragen zum Prozess der Erarbeitung des
österreichischen Wiederherstellungsplane gestellt – und mit
Anfragebeantwortung vom 13. August 2025 (2082/AB) auch teilweise beantwortet.
Auf Grund der nur mehr wenigen verbleibenden Monate bis zum Fristende und auf
Grund offen gebliebener Fragen stellen die unterfertigenden Abgeordneten daher
folgende
1) Zum Prozess der Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans: Wie ist der Zeitplan der Behörden, was sind Meilensteine und wann bzw. wie wird die breite Öffentlichkeit (z.B. Grundeigentümer:innen) über die Ergebnisse beziehungsweise Vorschläge der Arbeitsgruppen informiert und dazu effektiv eingebunden?
a. Inwieweit bestehen derzeit (Stand zum Zeitpunkt der Anfragebeant-wortung) Abweichungen vom Zeitplan und ist mit einer fristgerechten Beteiligung der Öffentlichkeit, Fertigstellung und Einreichung des nationalen Wiederherstellungsplans zu rechnen?
i. Wenn nein: woran liegt die Verzögerung?
2) Wie ist die Zusammensetzung der Arbeitskreise geregelt?
a. Sind unter den Mitgliedern bzw. Leitungen der Arbeitskreise auch Personen enthalten, die relevante Interessensgruppen vertreten (z.B. NGOs, Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer) oder zu einem wesentlichen Anteil ihrer Beschäftigungsverhältnisse für diese arbeiten? Wenn ja, wie wird eine Ausgewogenheit der Besetzung dieser Arbeits-kreise zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen gewährleistet?
b. Wer entscheidet über Zusammensetzung und Leitung der AKs?
3) Wie erfolgt die Willensbildung in den Arbeitsgruppen? (Bitte um detaillierte Ausführungen – diese bereits gestellte Frage blieb mit der Anfragebeantwortung vom 13. August 2025 (2082/AB) im Wesentlichen unbeantwortet!)
4) Wie wird in den Arbeitsgruppen und den Arbeitskreisen ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen den verschiedenen Interessensvertretungen
sichergestellt (Bitte um detaillierte Ausführungen – diese bereits
gestellte Frage blieb mit der Anfragebeantwortung vom 13.
August 2025 (2082/AB) im Wesentlichen unbeantwortet!)
5) In der Anfragebeantwortung vom 13. August 2025 (2082/AB) wird auf Seite 2 ausgeführt: „Die von den Arbeitsgruppen vorbereiteten Textvorschläge für den nationalen Wiederherstellungsplan werden an die Steuerungsgruppe übermittelt, die sich um größtmöglichen Konsens bemüht.“
a. Wie wird in der Steuerungsgruppe mit unterschiedlichen Interessen umgegangen und wer hat das ‚letzte Wort‘?
b. Wie wird der Interessensausgleich unter Einhaltung der fachlichen Vorgaben durch die EU-Verordnung sichergestellt?
c. Werden abweichende Meinungen und Positionen protokolliert?
6) In der Anfragebeantwortung vom 13. August 2025 (2082/AB) wird auf Seite 2 ausgeführt, dass bei den Arbeitsgruppen im „Verantwortungsbereich des Bundes […] die Wissenschaft durch unterschiedliche Organisationen, Nichtregierungs-organisationen, Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft sowie das Umweltbundesamt eingebunden“ sind. Welche VertreterInnen welcher wissen-schaftlicher Institutionen sind jeweils in welchen Arbeitsgruppen eingebunden (um namentliche Anführung der Personen/Institutionen und Namhaftmachung der Einbindung in die konkrete Arbeitsgruppe wird ersucht)?
7) Auf Seite 3 der Anfragebeantwortung wird ausgeführt: „Die Leitung der Projekt-koordination obliegt dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. Weitere Mitglieder sind die Leitung der Geschäftsstelle, die Arbeitsgruppenleitungen sowie bei Bedarf weitere Mitglieder der Arbeitskreise.“
a. Sind im Rahmen der Projektkoordination Personen beteiligt, die auch relevante Interessensgruppen vertreten (z.B. NGOs, Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer) oder zu einem wesentlichen Anteil ihrer Beschäftigungsverhältnisse für diese arbeiten?
b. Was ist die konkrete Aufgabe der Projektkoordination und wer leitet diese (bitte um namentliche Anführung)?
c. Was ist der Unterschied zur Geschäftsstelle?
d. Wie werden die Ergebnisse bzw. Entwicklungen auf der Koordinations-ebene wieder zurück in die Arbeitsgruppen gespielt und wie werden die Stakeholder darüber informiert? Werden konkrete Ergebnisprotokolle weitergeleitet?
8) In Bezug auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 auf Seite 3:
a. Werden angesichts der Dringlichkeit der Umsetzung der Wiederherstel-lungsverordnung seitens des BMLUK gesonderte Personalressourcen für die Umsetzung der WVO bereitgestellt, oder werden diese Aufgaben "on top" zu den bereits bestehenden Aufgaben erledigt?
b. Wie wird sichergestellt, dass ein Vielfaches an bisherigen Aufgaben mit den gleichen (stark limitierten) Ressourcen bewältigt werden können?
9) Inwieweit wird sichergestellt, dass es nicht durch aktuelle Gesetzesvorhaben, insbesondere die Entwürfe zum EABG, zu Konflikten mit den Zielen des nationalen Wiederherstellungsplans bzw. der Renaturierungsverordnung kommt?
10) Wie werden Synergien zwischen angrenzenden Themenbereichen, wie Klima-schutz, Klimawandelanpassung, Katastrophenschutz – finanziell und personell – gewährleistet und genutzt?
11) Wie viele Budgetmittel wurden seitens des Ressorts für Wiederherstel-lungsmaßnahmen und Wiederherstellungsprojekte pro Jahr investiert; Gesamt-summe sowie tabellarisch aufgeschlüsselt nach Jahren, jeweiligen Finanzierungs-Programmen (genaue Bezeichnung, zB LIFE, LE, etc.) sowie nationalem und EU-Anteil, in den Jahren 2024, 2025 sowie analog dazu deren geplante Budgetierung im Jahr 2026.
12) Welche konkreten Initiativen, Aktionen, Appelle, Briefe hat der Bundesminister auf politischer Ebene der europäischen Union, bei der Europäischen Kommission und gemeinsam mit seinen EU-Amtskolleg:innen gesetzt, mit dem Ziel zusätzliche Finanzmittel für die Umsetzung der Renaturierungsverordnung aufzustellen?
13) Was sind die Ergebnisse und Erkenntnisse der ersten allgemeinen öffentlichen Beteiligung Ende 2025 – Anfang 2026 und wie fließen diese in die weitere Bearbeitung ein?