5302/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.03.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Folgefragen zur Anfragebeantwortung Einstufung Pflegegeld
Zunehmend erreichen uns Berichte von pflegenden Angehörigen sowie von mobilen Pflegediensten, dass viele Menschen nicht in jener Pflegegeldstufe eingestuft werden, die ihrem tatsächlichen Gesundheits- und Unterstützungsbedarf entspräche. Immer öfter – so die uns vorliegenden Informationen – klafft eine Lücke zwischen dem, was pflegebedürftige Personen im Alltag wirklich benötigen, und dem, was ihnen im Rahmen der Pflegegeldbegutachtung offiziell zugesprochen wird. Die Einstufung erfolgt dabei nicht selten niedriger, als es die Lebensrealität der Betroffenen zeigt. Zusätzlich häufen sich Rückstufungen, die von jenen, die tagtäglich mit den Menschen arbeiten und sie begleiten, als nicht nachvollziehbar und fachlich kaum begründbar erlebt werden.
Aus der Anfragebeantwortung 3684/AB betreffend Einstufung Pflegegeldstufe ergaben sich im Kontext mit den obigen Erfahrungen einige Folgefragen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele Einsprüche gab es in den letzten Jahren bei der Einstufung des Pflegegeldes? Bitte für die Jahre 2019-2025 aufschlüsseln, sowie nach Bundesländern und ob der/die Begutachter:in medizinisches Personal oder eine Pflegekraft war.
2) Wie viele gerichtliche Pflegegeldverfahren gab es in den Jahren 2019-2025
a. Bei wie vielen dieser Verfahren kam es am Ende zu einer höheren Stufung beim Pflegegeld?
b. Wie viele Verfahren wurden abgelehnt?
Auch hier bitte um eine Aufstellung sortiert nach Bundesländern und ob die ausgehenden Begutachtungen von Ärzt:innen oder Pflegepersonal vorgenommen wurden.
3) Aus der Anfragebeantwortung 3684/A geht hervor, dass die Zahl der Rückstufungen im Zuge der Pflegegeldbegutachtungen deutlich zugenommen hat. Weiters geht daraus hervor, dass deutlich mehr Ärzt:innen solche Rückstufungen veranlassen. Was sind die Hauptgründe für die Rückstufungen beim Pflegegeld?
a. Was ist die Erklärung für den signifikanten Anstieg der letzten Jahre?
4) Im Sozialausschuss vom 18.02.2026 meinten Sie, dass die Rückstufungen vor allem medizinisch bedingt seien, also dass in den meisten Fällen nach Genesung ein Pflegebedarf nicht mehr vorhanden sei. Gibt es in Ihrem Ressort dazu entsprechende Unterlagen und belastbare Zahlen? Wie viele Rückstufungen erfolgten 2019 bis 2025 auf Grund von Genesung nach Therapie oder Eingriffen? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Einstufung durch Mediziner:innen und Pflegepersonal.
5) Die Verfahrensdauer zeigt große Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Gibt es bundeseinheitliche Zielvorgaben für eine maximale Verfahrensdauer?
a. Wenn nein, warum nicht?
6) Die aktuellen Zahlen der Pflegegeldbezieher:innen wurden diese Woche veröffentlicht. Können Sie diese Zahlen bitte in Alterscluster sowie nach Geschlecht (w/m/d) einordnen?
7) Der demographische Wandel zeigt, dass es künftig mehr ältere Leute gibt und dementsprechend auch mehr Menschen auf Pflege bzw. Pflegegeld angewiesen sind. Welche Maßnahmen setzen Sie, um dem steigenden Bedarf an Gutachter:innen nachzukommen sowie die Verfahrensdauern nicht zu verlängern?
8) Welche Gründe gibt es, dass die Zahl der absoluten Pflegegeldbezieher:innen steigt, aber jene von Bezieher:innen der Pflegestufe 7 im Verhältnis rückläufig ist?
9) Was sind die Gründe dafür, dass es in absoluten Zahlen zwar verhältnismäßig wenige Pflegegeld-Bezieher:innen in jüngeren und mittleren Altersgruppen (0 bis 14 Jahre, 15 bis 24 Jahre, 25 bis 34 Jahre, 35 bis 44 Jahre sowie 45 bis 54 Jahre) gab, dass diese Altersgruppen aber anteilig in den beiden höchsten Pflegestufen – Stufe 6 und Stufe 7 – überdurchschnittlich stark vertreten waren? (Quelle: Menschen mit Behinderungen in Österreich II, 2022, BMSGPK)