5335/J XXVIII. GP
Eingelangt am 17.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Nico Marchetti, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
betreffend den Verdacht eines systematischen Grünen Postenschachers im
ehemaligen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Vertreterinnen und Vertreter der Grünen haben sich über viele Jahre hinweg öffentlich besonders vehement gegen angeblich parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen ausgesprochen. Gerade im Vorfeld der Nationalratswahl 2019 wurde von führenden Grünen-Politikern ein grundlegender Kulturwandel bei Besetzungen in staatlichen Institutionen und staatsnahen Unternehmen gefordert, verbunden mit dem Anspruch, Transparenz, Objektivität und parteipolitische Unabhängigkeit sicherzustellen.
Umso mehr verwundert es, dass zunehmend Fälle von Grünem „Postenschacher“ an die Oberfläche treten. Auch die Bundes-Gleichbehandlungskommission leistet dazu einen Beitrag, indem sie entsprechende Besetzungsverfahren prüft und öffentlich macht. Weniger überraschend ist hingegen die übliche Reaktion der Grünen: Sie werden nicht müde zu betonen, dass - sobald es sich um ihre eigenen Funktionäre, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus ihren Kabinetten oder um ihnen nahestehende Gruppierungen und NGOs handelt-die Lage selbstverständlich eine völlig andere sei. In diesen Fällen, so der wiederkehrende Tenor, seien die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber natürlich ausschließlich aufgrund ihrer – verglichen mit anderen Bewerbern – herausragenden Qualifikation ausgewählt worden.
Leonore Gewessler steht aktuell im Zentrum der Grünen Postenschacheraffäre: So sei etwa an die Bestellung der als Aktivistin bei den Grünen bekannten Katrin Tausz zur Geschäftsführerin der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) erinnert. Ebenso liegen bereits zwei Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission vor, die bei Personalentscheidungen im ehemaligen Zuständigkeitsbereich des Ressorts Gewesslers eine Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung festgestellt haben – konkret bei der Besetzung einer Abteilungsleitung mit einer Kabinettsmitarbeiterin sowie einer weiteren Abteilung mit einer grünen Bezirksfunktionärin. Im August 2024, kurz vor der Nationalratswahl, übernahm zudem Cornelia Breuß – zuvor Kabinettsmitarbeiterin der Bundesministerin – die Leitung der Mobilitätssektion im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Auch der grüne Vizekanzler Werner Kogler blieb in diesem Zusammenhang nicht untätig: So wurde etwa der ehemalige stellvertretende Klubobmann des Grünen Parlamentsklubs trotz fehlender Verwaltungserfahrung zum Abteilungsleiter in einem Bundesressort bestellt. Ebenso ernannte man den früheren Büroleiter des Grünen Parlamentsklubs zum Geschäftsführer der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG). Darüber hinaus wurde ein ehemaliger parlamentarischer Mitarbeiter der Grünen in das Präsidium der Österreichischen Nationalbank berufen und ein Mitarbeiter, der kurzzeitig im Büro von Staatssekretärin Andrea Mayer tätig war, wurde noch zum Abteilungsleiter in einem Bundesministerium bestellt.
Die genannten Fälle stellen lediglich jene Vorgänge dar, die bislang öffentlich bekannt geworden sind. Sie lassen jedenfalls den Verdacht eines systematischen Grünen Postenschachers aufkommen. Eine umfassende und systematische Erhebung dieser Missstände erscheint daher umso notwendiger.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Welche Funktionen wurden im Zeitraum vom 7. Jänner 2020 bis 3. März 2025 im Wirkungsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, das nach der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025 nun teilweise zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zählt, besetzt? (Bitte um vollständige Auflistung je Funktion mit Datum der Bestellung)
2. Welche Funktionen aus dem übernommenen Wirkungsbereich des ehemaligen Bundesministeriums wurden im genannten Zeitraum interimsmäßig besetzt?
3. Wie viele Leitungen von nachgeordneten Dienststellen gemäß §3 AusG wurden im genannten Zeitraum besetzt?
4. Wie viele Weiterbestellungen von Sektionschefinnen und -chefs gemäß §16 AusG hat es im besagten Zeitraum gegeben?
5. Wie oft wurde im genannten Zeitraum bei einer Postenbesetzung von der positiven Diskriminierung gemäß §11 c B-GlBG Gebrauch gemacht?
6. Wie oft wurde im genannten Zeitraum vom Dirimierungsrecht durch die zuständige Bundesministerin Leonore Gewessler, BA bei der Besetzung einer Funktion Gebrauch gemacht?
(Bitte um gesonderte Darstellung je Fall)
a. Wurde dabei von der Empfehlung der Begutachtungskommission abgewichen?
7. Wann wurde die betreffende Funktion ausgeschrieben?
(Bitte die nachfolgenden Fragen lit. a bis j jeweils gesondert für jedes einzelne Besetzungsverfahren im genannten Zeitraum beantworten)
a. Wer war Mitglied der Begutachtungskommission? (Bitte um namentliche Nennung und Funktionsbezeichnung)
b. Handelte es sich um eine ständige Begutachtungskommission nach § 8 AusG oder um eine Begutachtungskommission im Einzelfall?
c. Wie oft ist die Begutachtungskommission in diesem Fall zusammengetreten?
d. Wie viele Bewerbungen sind eingelangt?
e. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden zu einem Hearing eingeladen?
f. Wurden über die Sitzungen der Begutachtungskommission Protokolle oder Niederschriften geführt?
i. Wenn ja: In welcher Form?
ii. Wenn nein: Warum nicht?
g. Erfolgte die Entscheidung bzw. Empfehlung der Begutachtungskommission einstimmig?
i. Wenn nein: Wurde das abweichende Abstimmungsverhalten dokumentiert?
h. Wie stellte sich das konkrete Abstimmungsverhältnis dar?
i. War die Person, die eingestellt wurde, vorher in einem Ministerbüro tätig?
i. Wenn nein: war ein Naheverhältnis zu den Grünen bekannt?
j. Entsprach die ministerielle Bestellung der Empfehlung der Begutachtungs- bzw. Auswahlkommission?
i. Wenn nein: Mit welcher Begründung wurde von der Empfehlung abgewichen?
8. In wie vielen Fällen im genannten Zeitraum wurden Person bestellt, die nicht von der Begutachtungskommission vorgeschlagen bzw. nicht an erster Stelle gereiht wurde? (Bitte um gesonderte Darstellung je Fall)
9. Wurden im Zusammenhang mit dem jeweiligen Bewerbungsverfahren Ansprüche im genannten Zeitraum geltend gemacht (insbesondere aufgrund behaupteter Diskriminierung wegen der Weltanschauung)?
a. Wenn ja: In welcher Höhe wurden diese Ansprüche pro Stelle geltend gemacht?
b. Wenn Ansprüche geltend gemacht wurden: Wurde seitens des Ressorts ein Rechtsmittel erhoben bzw. gegen entsprechende Entscheidungen Einspruch eingelegt?
c. Waren im Zusammenhang mit den jeweiligen Bewerbungsverfahren gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren anhängig?
i. Wenn ja: Wie viele?
d. Sind derzeit gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren anhängig?
e. Fanden außergerichtliche Einigungen statt?
i. Wenn ja: wie oft?
ii. In welcher Höhe wurden Entschädigungen bezahlt?