5362/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Christoph Steiner
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend ÖVP schafft (versehentlich?) das biologische Geschlecht ab
Im September 2024 berichtete unter anderem die Tageszeitung „Die Presse“:
„Bei einer Änderung im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz wurde der Geschlechtsbegriff neu definiert. Dem stimmte auch die ÖVP zu. ,Es ist so, dass uns das einfach passiert ist‘, heißt es aus der Partei.“[1]
Es war die letzte Sitzung des Nationalrates vor der Nationalratswahl am 18. September 2024, als es laut ÖVP angeblich zu einer „Panne“ kam.
Im Zuge der Dienstrechtsnovelle wurde auch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert. Dabei wurde die bisherige Formulierung zur Gleichstellung „von Frauen und Männern“ durch eine allgemeinere Bestimmung ersetzt, die eine Gleichstellung und Gleichbehandlung „aufgrund des Geschlechts“ vorsieht.[2]
Die Novelle wurde im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, Grünen und ÖVP beschlossen. Nachträglich distanzierte sich jedoch die ÖVP von dieser Änderung. Eine Sprecherin des ÖVP-Parlamentsklubs erklärte gegenüber der APA, die betreffende Passage sei intern zu spät bemerkt worden. Man lehne die Anpassung inhaltlich ab. Der Abgeordnete Wolfgang Gerstl kündigte an, dass der als Fehler bezeichnete Passus bei der konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2024 korrigiert werden solle.[3]
Nach der Geschäftsordnung des Nationalrats bzw. den Usancen bezüglich der Tagesordnung für diese Sitzung ist eine solche „Korrektur“ jedoch für die konstituierenden Sitzung eines neuen Nationalrats nicht vorgesehen. Auch eine „Korrektur“ bei weiteren Sitzungen des Nationalrats ist bis dato nicht erfolgt.
Es ist außerdem noch anzumerken, dass die genannte Novelle auch bei der Sitzung des Bundesrates am 3. Oktober 2024 auch in der zweiten Kammer nicht beeinsprucht wurde, was Spekulationsspielraum in Bezug auf die Ambivalent zwischen dem ÖVP-Versprechen und der eigentlichen Intention zulässt.
Nachdem die ÖVP auch derzeit wieder in Regierungsverantwortung ist, stellt sich spätestens nach nun knapp 1,5 Jahren für die Bevölkerung die Frage nach Einlösung dieses Versprechen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1. Beabsichtigen Sie, eine Regierungsvorlage zur Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes einzubringen, um die im der Dienstrechtsnovelle 2024 erfolgte Neudefinition des Geschlechtsbegriffs entsprechend den öffentlichen Ankündigungen Ihrer Partei zu korrigieren?
a. Zuge Wenn ja, zu welchem konkreten Zeitpunkt ist die Einbringung dieser Regierungsvorlage geplant, und in welchem Stadium befinden sich allfällige legistische Vorarbeiten innerhalb Ihres Ressorts?
b. Wenn nein, aus welchen Gründen wurde das öffentlich angekündigte Vorhaben, den als „Fehler“ bezeichneten Passus zu reparieren, bislang nicht umgesetzt?
2. Wurde seit der Ankündigung im Oktober 2024 innerhalb der Bundesregierung ein konkreter Entwurf oder ein Begutachtungsverfahren zur diesbezüglichen Änderung vorbereitet?
a. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
3. Wie erklären Sie gegenüber der Öffentlichkeit die Diskrepanz zwischen der damaligen Ankündigung einer raschen Korrektur und dem Umstand, dass bis heute keine entsprechende Regierungsvorlage im Nationalrat eingebracht wurde?
[1] https://www.diepresse.com/18879779/oevp-schafft-versehentlich-das-biologische-geschlecht-ab (aufgerufen am 17.02.2026)
[2] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2711/fname_1654717.pdf (aufgerufen am 17.02.2026)
[3] https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk0962 (abgerufen am 17.02.2026)