5369/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Zurverfügungstellung von Registerdaten an das Austrian Micro Data Center (AMDC)

BEGRÜNDUNG

Das Austrian Micro Data Center (AMDC) bei der Statistik Austria hat den gesetzlichen Auftrag, der Wissenschaft einen sicheren Zugang zu hochwertigen, anonymisierten Mikrodaten zu ermöglichen. Eine zentrale Grundlage für diese Aufgabe ist die systematische Bereitstellung und Verknüpfung von Verwaltungs- und Registerdaten, die in unterschiedlichen Bereichen der österreichischen Verwaltung geführt werden. Im Regierungsprogramm 2025-2029 ist festgehalten, dass „alle bundesgesetzlich eingerichteten Registerdaten … vollständig bis zum 1.7.2026 an das Austrian Micro Data Center angebunden“ sein werden. In rezenten Ministerratsvorträgen wurde diese Absicht nochmals bekräftigt.

Im Ministerratsvortrag MRV 30/13 vom 12. November 2025 („Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Souveränität der österreichischen Verwaltung im Zuge der Umsetzung des Digital Austria Act 2.0“) wird im Punkt 4 „Vertrauenswürdige KI“ ebenfalls festgehalten, dass zur Verbesserung der Datengrundlage „alle Register­daten bis zum 1. Juli 2026 vollständig an das AMDC angeschlossen“ werden sollen.

Auch im Ministerratsvortrag MRV 33/13 vom 3. Dezember 2025 („Bürokratie abbauen, Wirtschaft ankurbeln“) wird der verstärkte Einsatz von Verwaltungsdaten bei der Statistik Austria hervorgehoben. Unter Punkt 5 wird festgehalten, dass – sofern keine sicherheitspolitischen oder datenschutzrechtlichen Gründe entgegen­stehen – bundesgesetzlich eingerichtete Register- und Verwaltungsdaten dem AMDC zur Verfügung gestellt werden sollen, um Datenaustausch und Datenqualität zu stärken, ohne zusätzliche budgetäre Belastungen zu verursachen.

Darüber hinaus sieht Punkt 9 desselben Ministerratsvortrags einen Ausbau des automatisierten Datenaustauschs zwischen Statistik Austria bzw. AMDC und anderen Datenregistern vor. Ziel ist es, bereits vorhandene Datensätze verstärkt zu nutzen, um Unternehmen und Institutionen durch die Umsetzung des Once-Only-Prinzips von Mehrfachmeldungen zu entlasten.

Vor diesem Hintergrund kommt der zeitgerechten und vollständigen Bereitstellung von Registerdaten für das AMDC eine wesentliche Bedeutung zu – sowohl für evidenzbasierte Politikgestaltung, für die qualitativ bestmögliche Forschung als auch für Maßnahmen zum Bürokratieabbau.

Um mit 1.7.2026 lt. Regierungsprogramm die entsprechenden Registerdaten der Wissenschaft bereit stellen zu können, sind umfangreiche legistische und operative Vorarbeiten zu leisten, zu deren derzeitigem Stand keine Informationen vorliegen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.   Welche konkreten Schritte wurden seit Beschluss des Ministerratsvortrags MRV 30/13 gesetzt, um das Ziel eines vollständigen Anschlusses aller Registerdaten bis zum 1. Juli 2026 zu erreichen?

2.   Wie lauten der Stand der legistischen Vorarbeiten und der beabsichtigte Zeitplan für die Beschlussfassung?

3.   Sehen Sie den im genannten Ministerratsvortrag festgelegten Zeitplan weiterhin als realistisch an?

a.   Falls nein: Mit welcher Verzögerung ist zu rechnen und welche Gründe liegen dafür vor?

b.   Welche Maßnahmen planen Sie, um eine rasche und vollständige Bereitstellung der relevanten Registerdaten an das AMDC sicherzustellen?

4.   Welche operativen und organisatorischen Maßnahmen werden getroffen, damit ein operativer Betrieb ab 1. 7.2026 möglich sein wird?

5.   Welche bundesgesetzlich eingerichteten Register- und Verwaltungsdatensätze werden mit 1.7.2026 zusätzlich zu den bereits vorhandenen Registern im Austrian Micro Data Center verfügbar sein?

6.   Welche Register werden davon ausgenommen sein?

7.   Welche Ressorts bzw. nachgeordneten Dienststellen sind derzeit für die Bereitstellung der jeweiligen Registerdaten an das AMDC verantwortlich?

a.   Mit welchen Ressorts gibt es seitens Ihres Ministeriums schon Gespräche?

b.   Welche organisatorischen und technischen Maßnahmen hat das jeweilige Ressort getroffen, um die künftige Übermittlung seiner Registerdaten an das AMDC sicherzustellen?

8.   Welche konkreten Maßnahmen wurden im Sinne des Ministerratsvortrags MRV 33/13 gesetzt, um den automatisierten Datenaustausch zwischen Statistik Austria bzw. dem AMDC und anderen Verwaltungsregistern auszubauen?

9.   Welche Schritte sind noch geplant, um das Once-Only-Prinzip im Bereich der statistischen Datenerhebung durch verstärkte Nutzung von Verwaltungsdaten umzusetzen?

10. Ist eine Einbindung von Stakeholdern, insbesondere aus dem Kreis der künftigen Nutzer:innen, im Prozess vorgesehen und wenn ja, in welcher Form?