5371/J XXVIII. GP
Eingelangt am 19.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Nina Tomaselli, Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Handelte das Ministerium ohne Vertretungsbefugnis in der Causa Spanische Hofreitschule?
BEGRÜNDUNG
In Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3505/J (3043/AB vom 02.12.2025[1]) führten Sie aus, dass aufgrund einer „hinreichenden Verdachtslage“ gemäß § 78 StPO eine Strafanzeige gegen den damaligen Geschäftsführer der Spanischen Hofreitschule eingebracht worden sei und Rechtsanwalt Dr. Meinhard Novak im Zusammenhang mit der weiteren Vorgangsweise konsultiert worden sei.
Inzwischen steht mit Alexandra Kaszay nicht nur eine neue Chefin für die krisengebeutelte Institution fest[2], es liegen den Anfragestellerinnen auch weitere Verfahrensunterlagen aus dem staatsanwaltschaftlichen Akt vor, die ein deutlich anderes Bild zeichnen und neue schwerwiegende Fragen aufwerfen.
Die Finanzprokuratur – gesetzliche Vertreterin der Republik Österreich vor ordentlichen Gerichten – teilte der Staatsanwaltschaft mehrfach mit:
• sie sei weder in die Anzeige noch in den Privatbeteiligtenanschluss eingebunden gewesen,
• die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei sei nicht bevollmächtigt gewesen,
• ein konkreter Schaden der Republik sei nicht nachvollziehbar dargelegt worden,
• Vertretungshandlungen seien unzulässig erfolgt.
Auch das Nachrichtenmagazin “profil” hat darüber ausführlich berichtet[3].
Gleichzeitig erklärten Sie in einem Schreiben an den Präsidenten der Finanzprokuratur, Sie hätten persönlich die umfassende Vertretung durch die Meinhard Novak Rechtsanwalts GmbH beauftragt und die Anzeige sei davon gedeckt gewesen.
Damit stehen erstmals drei mögliche Sachverhalte im Raum:
1. Die Republik Österreich wurde in einem Gerichtsverfahren ohne die gesetzlich vorgeschriebene Vertretung durch die Finanzprokuratur tätig,
2. eine Anzeige wurde ohne nachvollziehbaren Schaden eingebracht,
3. das Parlament erhielt eine unvollständige oder unzutreffende Darstellung der Entscheidungsabläufe.
Da es sich bei der Spanischen Hofreitschule um eine Gesellschaft im alleinigen Bundeseigentum handelt und die Republik als Geschädigte auftreten sollte, kommt der Einhaltung der gesetzlichen Vertretungsregeln besondere Bedeutung zu.
Sollte die Republik tatsächlich ohne wirksame Vertretung im Strafverfahren agiert haben, stellt sich nicht nur eine politische, sondern auch eine haftungs- und verwaltungsrechtliche Verantwortungsfrage.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wurde die Finanzprokuratur vor Einbringung der Strafanzeige eingebunden?
2. Wenn nicht: Wer entschied, diese gesetzlich zur rechtlichen Beratung und Vertretung der Republik vorgesehene Einrichtung nicht einzubinden?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage durfte stattdessen eine private Kanzlei handeln?
4. Welche Kosten sind dafür angefallen? Durch welchen Budgetposten erfolgte die Deckung?
5. Haben Sie ein Rechtsgutachten zur Vertretungserteilung eingeholt?
6. Wann genau haben Sie persönlich die Beauftragung der privaten Kanzlei ausgesprochen?
7. Welche Rolle hatte der Generalsekretär Ihres Ministeriums bei der Beauftragung der externen Rechtsvertretung?
8. Existiert dazu eine schriftliche Dokumentation?
9. Wurde ausdrücklich die Vertretung der Republik Österreich beauftragt?
10. Warum wurde die Finanzprokuratur nicht von Anfang an eingebunden?
11. Wie erklären Sie die Widersprüche zu den Stellungnahmen der Finanzprokuratur?
12. Wer stellte fest, dass ein Schaden der Republik vorliegt?
13. Wie hoch war dieser Schaden laut Anzeige konkret?
14. Auf welchen Berechnungen beruhte er?
15. Die Finanzprokuratur erkennt keinen nachvollziehbaren Schaden - wie erklären Sie sich diese unterschiedliche Einschätzung?
16. Wurde nach dieser Stellungnahme der Finanzprokuratur die Anzeige ergänzt, korrigiert oder gar zurückgezogen?
17. Halten Sie Ihre Anfragebeantwortung 3043/AB weiterhin für vollständig und richtig?
18. Wann erfuhren Sie erstmals von den gegenteiligen Angaben der Finanzprokuratur?
19. Welche Personen waren an der Entscheidung zur Anzeige beteiligt?
20. Gab es intern (rechtliche) Einwände und wurden diese dokumentiert?
21. Wird die Strafanzeige weiterhin im Namen der Republik aufrechterhalten?
22. Wer vertritt die Republik aktuell im Verfahren?
23. Haben Sie den gesamten Vorgang intern prüfen lassen bzw. wird es eine Form der Aufarbeitung geben?
24. Aufsichtsratschef Michael Enzinger führte gegenüber Medien aus[4], dass er für die Mehrkosten, die wegen anstehender Sanierungen auf die Hofreitschule zukommen werden, auf eine Beteiligung des Staates hofft. Gibt es dahingehend bereits eine Einigung und wenn ja, wie hoch wird die Finanzspritze ausfallen?
25. Wird die Finanzprokuratur von Ihnen damit beauftragt, den für die Republik Österreich entstandenen Schaden durch die unzulässige Beauftragung einer externen Rechtsvertretung in der Causa Spanische Hofreitschule bei den dafür Verantwortlichen wieder einzubringen?
[1] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/3043/imfname_1727310.pdf
[2] https://www.derstandard.at/story/3000000311791/entschieden-spanische-hofreitschule-bekommt-eine-neue-chefin
[3] https://www.profil.at/wirtschaft/hofreitschule-finanzprokuratur-liest-totschnig-die-leviten/403123832
[4] https://www.derstandard.at/story/3000000311791/entschieden-spanische-hofreitschule-bekommt-eine-neue-chefin