54/J XXVIII. GP
Eingelangt am 28.10.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Jan Krainer, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Skandalpartei FPÖ – Teil Spesenaffäre
Seit Mitte 2019 wird gegen verschiedene Verantwortliche der FPÖ, darunter der ehemalige Parteiobmann Strache, den Wiener Landesobmann Nepp, EU-Delegationsleiter Vilimsky und diverse andere Personen wegen Untreue in Zusammenhang mit der Verwendung von Parteigeldern ermittelt. Ausgangspunkt waren entsprechende Schilderungen des früheren Fahrers von Heinz-Christian Strache sowie von dessen Sekretärin.
Der lockere Umgang der FPÖ mit den eigenen Parteikassen sorgte bereits für einiges mediales Aufsehen, bezahlte die Partei neben Champagner und Handyspielen wie Clash of Clans doch auch Investitionen in Eigenheime von FPÖ-Abgeordneten. Die FPÖ Wien bezahlte jahrelang ein fürstliches Zusatzeinkommen von rund 10.000 Euro im Monat an den nunmehrigen Parteiobmann Kickl und an den damaligen Generalsekretär Vilimsky. Der FPÖ-Rathausklub schredderte vor einiger Zeit zur Sicherheit seine Buchhaltung, bevor weitere dubiose Zahlungen entdeckt werden hätten können.
Trotz der bereits überwältigenden Faktenlage dauern die Ermittlungen weiter an. Die Einbringung eines Strafantrages bzw. einer Anklageschrift (je nach vorgeworfener Tat und deren Qualifikation) ist noch nicht in Aussicht. Eine entsprechend parlamentarische Anfrage (19345/J, 27.GP) ergab zwar kontinuierlichen, aber sehr langsamen Fortschritt. Gleichzeitig wurde mit rechtlich fragwürdigen Begründungen die Beantwortung einer Reihe von Frage abgelehnt (vgl 4252/J-BR/2024).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Werden weiterhin 15 natürliche Personen und keine Verbände im FPÖ-Spesenverfahren (soweit bekannt 713 St 16/19i der Staatsanwaltschaft Wien) wegen des Verdachts der Nötigung, der Veruntreuung, des Betruges, der Untreue, des Förderungsmissbrauchs, der falschen Beweisaussage, der Verleumdung und des Missbrauchs der Amtsgewalt, dies teilweise qualifiziert und in unterschiedlichen Begehungsformen, als Beschuldigte geführt?
2. Welcher konkrete Sachverhalt liegt dem Tatverdacht jeweils zu Grunde?
3. Zu welchen Änderungen im Status kam es bei den Beschuldigten seit Mitte Juli 2024? Gibt es neue Beschuldigte oder Verdächtige und sofern es sich dabei um Personen von öffentlichem Interesse handelt, wer sind diese und wegen welcher Tatvorwürfe wird gegen sie ermittelt?
4. Welche aktiven oder ehemaligen Politiker:innen sowie welche Gliederungen der FPÖ werden als Beschuldigte geführt?
5. Wird Heinz-Christian Strache als Beschuldigter geführt?
6. Wird Dominik Nepp als Beschuldigter geführt?
7. Wird Harald Vilimsky als Beschuldigter geführt?
8. Wird Johann Weixelbaum als Beschuldigter geführt?
9. Wird Joachim Stampfer als Beschuldigter geführt?
10. Wird die FPÖ Bundespartei als beschuldigter Verband oder als Opfer geführt?
11. Wird die FPÖ Wien als beschuldigter Verband oder als Opfer geführt?
12. Wird der FPÖ Parlamentsklub als beschuldigter Verband oder als Opfer geführt?
13. Wird der FPÖ Wien Rathausklub als beschuldigter Verband oder als Opfer geführt?
14. Welche Personen/Verbände, die Personen von öffentlichem Interesse sind, werden ansonsten als Opfer geführt?
15. Wie viele Ordnungsnummern hat der Akt aktuell?
16. Wird das Verfahren weiterhin von einem/einer Staatsanwält:in allein geführt und wann kam es jeweils zu Wechseln bei den fallführenden Staatsanwält:innen?
17. Ist dem Verfahren weiter lediglich ein:e Wirtschaftsexpert:in zugeteilt?
18. Wurden seit Mitte Juli 2024 weitere Sachverständige beauftragt?
19. Was ist der Auftrag an die jeweiligen Sachverständigen?
20. Wie viele Erlässe und Berichte gab es im genannten Verfahrenskomplex seit 10. Juli 2024, um welche Art von Erlässen (zB zur Sachbehandlung) bzw Berichte (Informations- oder Vorhabensberichte) handelte es sich? Wie stellte sich der einzelne Verfahrensgang von der zuständigen Staatsanwaltschaft bis ins Bundesministerium für Justiz, zum Weisungsrat und/oder wieder retour im Hinblick auf diese Erlässe/Berichte dar (insb wann diese vorgelegt wurden, wann sie einlangten und wie lange diese bearbeitet wurden)?
21. Was war der Inhalt der Weisungen zur Sachbehandlung vom 19.3.2021, 7.5.2021, 26.8.2021 und 24.9.2021 und allfälliger weiterer, rezenter Weisungen zur Sachbehandlung?
22. Wurden diese Weisungen zur Sachbehandlung dem Weisungsrat zur Behandlung übermittelt und wenn ja, wie äußerte sich dieser im Detail dazu (insbesondere zur Weisung vom 26.8.2021)?
23. Wurde an die Oberstaatsanwaltschaft bereits ein Vorhabensbericht mit dem Entwurf eines Strafantrages bzw. einer Anklageschrift im Hinblick auf einzelne oder alle Teile des unter 1 genannten Verfahrenskomplexes erstattet und wenn ja, wann im Hinblick auf welche Tatvorwürfe?
24. Wurde an das Bundesministerium für Justiz bereits ein Vorhabensbericht mit dem Entwurf eines Strafantrages bzw. einer Anklageschrift im Sinne der Frage 21 erstattet und wenn ja, wann?
25. Wann ist mit der Beendigung des Ermittlungsverfahrens im Hinblick auf den Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit der Verwendung von Geldern der FPÖ Wien bzw des FPÖ Parlamentsklubs nach derzeitiger Einschätzung zu rechnen?
26. Wann ist mit der Beendigung des Ermittlungsverfahrens im Hinblick auf anderweitige Vorwürfe nach derzeitiger Einschätzung zu rechnen?
27. Für welche Verfahrensteile wurde das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen und auf welche Art (gemäß welcher StPO-Bestimmung)?
28. Liegen Ihnen Informationen vor, wonach beabsichtigt wird, beim ehemaligen Fahrer von Strache bzw. dessen Sekretärin gemäß § 209a StPO vorzugehen und wenn ja, welche Informationen, wann wurde dies beantragt und wie ist der Stand der Bearbeitung dieses Antrags im BMJ?
29. Wie viele Einstellungsanträge wurden Ihres Wissens nach von Beschuldigten bzw. amtswegig gestellt und jeweils mit welchem Ergebnis?
30. Wie hoch ist der durch Untreuehandlungen nach derzeitigem Stand der Ermittlungen verursachte Schaden und wie gliedert sich dieser auf (etwa Kategorien von Ausgaben)?
31. Welche Organisationseinheiten der Kriminalpolizei haben Ermittlungsanordnungen erhalten?
32. Wie viele Anlassberichte, Teilberichte und Schlussberichte wurden von der Kriminalpolizei bislang gelegt?
33. Wie wirkte sich die Vernichtung (von Teilen) der Buchhaltung der FPÖ Wien bzw. des Rathausklubs der FPÖ Wien auf die Ermittlungen aus?
34. Wurde die Buchhaltung der FPÖ Bundespartei bzw. des FPÖ Parlamentsklubs sichergestellt?
35. Bei welchen Personen stellen sich Fragen der Immunität und aus welchem Grund?
36. Welche 16 Fakten werden ermittelt und wie sind diese umschrieben?
37. Erging die Anordnung der Festnahme gegen eine Person des öffentlichen Interesses, wann erging diese und wurde diese vollzogen? Wie lang war die genannte Person in Haft?
38. Wie oft wurden der frühere Leibwächter von Strache und dessen frühere Sekretärin bislang jeweils einvernommen?
39. Wurde geprüft, ob neben den Bundes- und Landesgeschäftsführern der FPÖ auch deren Generalsekretäre mit finanziellen Angelegenheiten befasst waren und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
40. Wann ist mit dem Ende des Ermittlungsverfahrens für den Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit Geldern der FPÖ Bundespartei, des FPÖ Parlamentsklubs des FPÖ Wien Rathausklubs sowie der FPÖ Wien zu rechnen?