5402/J XXVIII. GP
Eingelangt am 23.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Ing. Harald Thau
an den Bundesminister für Inneres
betreffend NGO-Business: Förderungen an den „Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark“?
Aus öffentlich zugänglichen Quellen geht hervor, dass der „Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark“ (ZVR-Zahl 228938979) ein äußerst breit angelegtes Tätigkeitsfeld abdeckt, das von Männerberatung über Fachstellen für Gewalt- und Burschenarbeit bis hin zu einem vereinseigenen „Institut für Männer- und Geschlechterforschung“ reicht.[1]
Aus eigenen Veröffentlichungen des Vereins ergibt sich zudem, dass der Verein bzw. seine Projekte durch eine Vielzahl öffentlicher Stellen unterstützt werden. Auf der Vereins-Website werden u.a. das Bundeskanzleramt, mehrere Bundesministerien (darunter BMASGPK, BMB, BMI, BMJ), die Europäische Union, das Land Steiermark, das Land Burgenland sowie die Stadt Graz und weitere Gemeinden als Subventionsgeber angeführt. Auch parlamentarische Unterlagen belegen eine substanzielle Förderung aus Bundesmitteln: So wurde etwa das Projekt „Männerinfo – die professionelle Männerberatungs-Helpline in Österreich“ im Zeitraum 01.07.2021 bis 30.11.2023 mit rund EUR 972.073,14 unterstützt, für den Folgezeitraum 01.12.2023 bis 30.06.2025 wurden weitere EUR 891.100,00 bewilligt.[2]
Darüber hinaus wurden im Rahmen integrationspolitischer Förderungen des Bundeskanzleramts für das Projekt „HEROES® – Gegen Unterdrückung im Namen der Ehre“ Förderbeträge von EUR 99.092,00 (2021), EUR 198.184,00 (2022/2023) sowie EUR 230.000,00 (2024/2025) ausgewiesen, womit sich für mehrere Förderperioden insgesamt eine Unterstützung von über EUR 500.000 ergibt.[3]
Wie eine aktuelle FPÖ-Anfrage[4] zum NGO-Business an den Bundesminister für Inneres aufdeckte, flossen unter der schwarz-grünen Bundesregierung in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 - 23.10.2024 vom Ressort finanzielle Mittel in der Höhe von EUR 489.934,68 und seit 24.10.2024 weitere EUR 99.584,80.
Der Verein beschreibt seinen Auftrag ausdrücklich als Beitrag zur Weiterentwicklung der Gesellschaft in Richtung „Vielfalt, Gerechtigkeit, Gleichstellung der Geschlechter und Gesundheit“ und verortet seine Arbeit damit nicht nur im Bereich Beratung und Prävention, sondern auch in einem deutlich gesellschaftspolitischen Gestaltungsanspruch.
Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Verein in den vergangenen Jahren aus Bundesmitteln gefördert wurde, für welche konkreten Projekte diese Mittel bestimmt waren, welche Auswahl- und Förderkriterien angewendet wurden und wie die jeweilige Förderung inhaltlich und budgetär begründet wird.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des „Vereins für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 - 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigenleistungen durch den „Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des „Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigenleistungen durch den „Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark“ erbracht?
3. Wurde mit dem „Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 - 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung durch den „Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde mit dem „Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den „Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des „Vereins für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark“ seit dem 24.10.2024 teil?
6. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen des „Vereins für Männer und Geschlechterthemen Steiermark“ in offizieller Funktion teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, an welchen Veranstaltungen?
c. Wenn ja, welche Kosten entstanden für Ihr Ressort durch die Teilnahme?
7. Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch den „Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark“ eingeworben?
a. Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?
b. Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundes mitteln?
i. Wenn ja, in welcher Höhe?
[1] https://vmg-steiermark.at/de/verein/ueber-uns (aufgerufen am 10.02.2026)
[2] https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/AB-BR/3863/imfname_1629506.pdf (aufgerufen am 10.02.2026)
[3] https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/AB-BR/3865/imfname_1629880.pdf (aufgerufen am 10.02.2026)
[4] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2740
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2282 (aufgerufen am 10.02.2026)