5412/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Lukas Hammer, Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Werden PFAS-haltige Abwässer einfach in unsere Flüsse geleitet?

BEGRÜNDUNG

PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), auch bekannt als Ewigkeits­chemikalien, finden sich in zahlreichen Produkten.

Diese künstlichen Stoffe bauen sich in der Umwelt kaum von selbst ab. Über den Eintrag in Böden gelangen PFAS auch in Lebensmittel und Pflanzen bzw. ins Grund und Trinkwasser und letztlich in den menschlichen Körper, wo sie sich in verschiedenen Organen anreichern.

Die wissenschaftliche Forschung über die Schädlichkeit von PFAS steht aktuell noch am Beginn. Klar ist aber schon jetzt: Einige Stoffe aus der Gruppe der PFAS sind massiv gesundheitsschädlich. Sie können zu Gesundheitsproblemen wie Leberschäden, Schilddrüsenerkrankungen, Fettleibigkeit, Fruchtbarkeitsstörungen und Krebs führen.

Das alleine wäre Grund genug für ein weitgehendes PFAS-Verbot. Erschwerend kommt aber dazu, dass es sich möglicherweise dabei nur um die Spitze des Eisberges handelt. Denn: es gibt mehr als 10.000 verschiedene PF AS-Stoffe, und von den meisten ist schlicht nicht bekannt, ob sie toxisch sind oder nicht. Doch hier sollte in jedem Fall das Vorsorgeprinzip gelten: statt auf halbe Sicht zu fahren, muss sichergestellt werden, dass die Bevölkerung und die Umwelt nicht dem Risiko einer Kontamination von Stoffen ausgesetzt werden, deren schädliche Folgen möglicherweise erst später vollumfänglich bekannt werden und deren Beseitigung schwierig bis unmöglich ist.

In Österreich gibt es laut Medienberichten mehrere Industrieunternehmen, die jedenfalls PFAS in ihren Fertigungsprozessem verwenden.[1]

Auch die künstliche Chemikalie Trifluoressigsäure (TFA) gehört zu jenen Stoffen aus der Übergruppe der PFAS, für welche es Hinweise auf gesundheitsschädliche Auswirkungen auf den Menschen gibt. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, kurz AGES, hat daher auch vorgeschlagen, bis zum Vorliegen einer EU-weit harmonisierten Einstufung gemäß CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) TFA im Sinne der Pflanzenschutzmittelverordnung vorsorglich als humantoxikologisch relevant zu erachten und bei einer Risiko bewertung von TFA im Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung im besonderen Maße Rechnung zu tragen.[2]

In Deutschland wurde über einen Fall berichtet, in welchem aus einem Chemiewerk der potentiell gesundheitsschädliche Stoff TFA behördlich genehmigt behandelt in den Neckar geleitet wurde.[3]

Es stellt sich daher die Frage, ob ähnliches auch in Österreich geschieht und wie die behördlichen Rahmenbedingungen hierzulande in diesem Zusammenhang ausgestaltet sind.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)   Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Ausleitung von PFAS- haltigen Abwässer in Gewässer?

2)   Gibt es auch in Österreich Industrieunternehmen die behördlich genehmigt TFA (behandelt oder nicht) oder andere PFAS in Gewässer ausleiten?

a.    Wenn ja: um welche Unternehmen handelt es sich dabei (bitte um Auflistung nach Unternehmen mit Standort, Zeitraum der Genehmigung, genehmigte Abflussmenge, genehmigte PFAS und PFAS-Gehalte)?

3)   Ist eine Reinigung/Behandlung dieser PFAS-haltigen Abwässer vorgesehen?

4)   Welche Grenzwerte gibt es für TFA und andere Stoffe aus der PFAS-Gruppe insgesamt und insbesondere in Zusammenhang mit deren Einleitung in Gewässer?

5)   Falls es bisher keine Grenzwerte gibt: gibt es Überlegungen/Vorarbeiten dahingehend, solche Grenzwerte einzuführen (um genaue Auflistung der geplanten Grenzwerte für die einzelnen Stoffe samt angepeilter Umsetzungsdaten wird ersucht)?

6)   Werden in Österreich Industrieabwässer und Böden im Nahebereich der Standorte auf PFAS (inkl.TFA)-Gehalt untersucht?

a.    Wenn ja: durch wen, in wessen Auftrag, in welchem Umfang und mit welchen Probeergebnissen und Folgen?

b.    Wenn nein: warum nicht und planen Sie das zu veranlassen?

7)   Gibt es laufende Beprobung bzw. Monitoring dieser Emissionen an den Betrieben, Kläranlagen, Gewässern, und wenn ja, wer trägt dafür die Kosten?

a.    Wenn ja: durch wen, in wessen Auftrag, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen und Folgen?

b.    Wenn nein: warum nicht und planen Sie das zu veranlassen?



[1] https://www.diepresse.com/17728083/warum-sich-heimische-firmen-vor-dem-pfas-verbot-fuerchten

[2] https://www.ages.at/mensch/ernaehrung-lebensmittel/rueckstaende-kontaminanten-von-a-bis-z/trifluoressigsaeure-bzw-trifluoracetat-tfa

[3] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/gefahr-ewigkeitschemikalie-tfa-wasser-neckar-solvay-bad-wimpfen-bund-verbot-100.html