5416/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Alois Kainz, Dr. Barbara Kolm, Michael Fürtbauer
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend Registrierkasse: Ergebnisse der Kontrolltätigkeit
Seit dem 1. Jänner 2016 besteht in Österreich für Unternehmer, die Bareinnahmen erzielen, eine verpflichtende Registrierkassenpflicht inklusive Belegerteilungspflicht. Betroffen sind alle Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro und Barumsätzen von mehr als 7.500 Euro, was nach Schätzungen mehrere hunderttausend Unternehmen aus Gastronomie, Handel und Dienstleistung betrifft.[1]
Zentrales Element der Regelung ist die Verwendung elektronischer Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zur Manipulationsverhinderung, deren Einsatz seit 1. April 2017 verpflichtend ist. Doch viele der technischen Spezifikationen waren zum Zeitpunkt der verpflichtenden Umsetzung nicht abschließend verfügbar, weshalb Softwarehersteller und Betriebe mehrfach nachrüsten mussten.1 Zudem hieß es erst wieder kürzlich, dass Manipulationsrisiken trotz Sicherheitsvorgaben bestehen bleiben. So hat die Steuerfahndung in einer österreichweiten Schwerpunktaktion einen größeren Betrugsfall mit Registrierkassen aufgedeckt, bei dem manipulierte Software in zahlreichen Gastronomiebetrieben verwendet wurde, mutmaßlich Barumsätze bewusst gelöscht wurden und ein Schaden im einstelligen Millionenbereich entstanden sein soll.[2]
In der Praxis führte die Registrierkassenpflicht zu spürbaren wirtschaftlichen Belastungen: Die Anschaffung einfacher Registrierkassen inklusive Manipulationsschutz kostet nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen üblicherweise zwischen ca. 400 Euro und 1.000 Euro pro Gerät – zusätzliche Folgekosten für Wartung, Softwareupdates und Nachrüstungen nicht eingerechnet. Zwar sieht das Gesetz einen Förderbonus von einmalig 200 Euro pro Gerät vor, bleibt die finanzielle Belastung doch bei den Betrieben.[3]
Trotz erheblicher Investitionskosten besteht nach wie vor keine verpflichtende zertifizierte Produktprüfung durch unabhängige Stellen, was vielen Unternehmern Rechtssicherheitsprobleme bereitet. Darüber hinaus wurden technische Schwachstellen – etwa die Möglichkeit, Kassensoftware über Virtualisierung oder System-Snapshots zu manipulieren – nicht ausreichend berücksichtigt und können mit bestehenden Prüfmechanismen nur schwer entdeckt werden.
Die Regelung ist zudem nicht statisch geblieben: Mit dem sogenannten „Cash Register Package 2026“ wurde aktuell der Umsatzfreibetrag für sehr kleine Anbieter von 30.000 Euro auf 45.000 Euro und spürbare Steuermehrerträge – offen, während die administrative und technische Umsetzungsbelastung für viele Betriebe hoch ist.[4]
In diesem Zusammenhang richten der unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende
Anfrage
1. Welche Gesamtkosten sind den Unternehmern ungefähr seit Einführung der Registrierkassenpflicht im Jahr 2016 in etwa entstanden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Anschaffungskosten, laufenden Kosten, Nachrüstungen und Wartung)
2. Welche zusätzlichen Kosten sind insbesondere durch die nachträgliche Implementierung des Manipulationsschutzes gemäß RKSV ab April 2017 entstanden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
3. Wie viele Betriebe mussten ihre Kassensysteme aufgrund geänderter oder nachgeschärfter technischer Vorgaben nachrüsten oder ersetzen?
4. Aus welchen Gründen wurde bei Einführung der Registrierkassenpflicht auf eine verpflichtende Zertifizierung von Kassensystemen durch unabhängige, akkreditierte Prüfstellen verzichtet?
5. Plant Ihr Ministerium die Einführung einer verpflichtenden Produktzertifizierung für Kassensoftware und Kassensysteme?
a. Wenn ja, in welchem Zeitraum?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Wie bewertet Ihr Ministerium die Manipulationsmöglichkeiten mittels Virtualisierung und System-Snapshots?
7. Welche konkreten technischen oder organisatorischen Maßnahmen wurden seit 2016 gesetzt, um diese Manipulationsmöglichkeiten zu verhindern oder zumindest erheblich zu erschweren?
8. Warum wurden diese bekannten technischen Schwachstellen bei der ursprünglichen Konzeption des Manipulationsschutzes nicht ausreichend berücksichtigt?
9. Wie viele Kontrollen zur Einhaltung der Registrierkassenpflicht wurden seit deren Einführung im Jahr 2016 insgesamt durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)
10. Wie viele dieser Kontrollen erfolgten
a. durch die Finanzpolizei,
b. im Rahmen von Betriebsprüfungen,
c. anlassbezogen aufgrund konkreter Verdachtsmomente?
11. In wie vielen Fällen wurden seit 2016 Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht festgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)
12. Wie verteilen sich diese Verstöße nach Art des Mangels? (Bitte um Aufschlüsselung nach rein formalen Verstöße, technischen Mängeln der Sicherheitseinrichtung oder nachweislichen Manipulationen von Umsätzen)
13. In wie vielen Fällen wurde seit 2016 eine vorsätzliche Manipulation von Barumsätzen tatsächlich nachgewiesen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)
14. Wie viele der festgestellten Verstöße betrafen Klein- und Kleinstbetriebe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)
15. In wie vielen dieser Fälle wurden Strafverfahren eingeleitet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)
a. Wie viele Strafverfahren endeten mit einer Einstellung oder mit rechtskräftigem Urteil?
16. In wie vielen dieser Fälle wurden Geldstrafen verhängt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Umfang und Bundesland)
17. In wie vielen dieser Fälle wurden Verstöße ausschließlich aufgrund von Anzeigen durch Mitbewerber oder Dritte bekannt?
18. Wie viele Beschwerden oder Rechtsmittel wurden seit 2016 gegen Strafen im Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht eingebracht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)
a. Wie viele davon waren erfolgreich?
19. Plant Ihr Ministerium eine Evaluierung der Registrierkassenpflicht im Hinblick auf Kosten-Nutzen-Verhältnis, Vollzugstauglichkeit und tatsächliche Wirksamkeit?
a. Wenn ja, bis wann?
b. Wenn bereits Ergebnisse vorliegen, wie lauten diese?
c. Wenn nein, warum nicht?
[1] https://www.wko.at/oe/steuern/registrierkassenpflicht-broschuere.pdf (aufgerufen am 05.02.2026)
[2] https://orf.at/stories/3418291/ (aufgerufen am 09.02.2026)
[3] https://www.bmf.gv.at/en/topics/taxation/cash-reqister/cash-register-receipt-issuing-obligation.html (aufgerufen am 05.02.2026)
[4] https://www.vatcalc.com/austria/austria-ups-fiscal-cash-register-threshold/ (aufgerufen am 05.02.2026)