5419/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bewaffnete Begleitpersonen beim Geld- und Goldtransport von Österreich in Richtung Ukraine

Im Zusammenhang mit internationalen Medienberichten sowie Angaben ungarischer Behörden über den Stopp zweier gepanzerter Geldtransporter am 5. März 2026 auf ungarischem Staatsgebiet [1] , die laut übereinstimmenden Berichten aus Österreich kommend Bargeld und Gold in die Ukraine transportierten, ergeben sich insbesondere sicherheits- und staatsrechtlich relevante Fragen hinsichtlich der Begleitpersonen dieses Transportes.

Nach Angaben ungarischer Behörden sollen sich unter den Begleitpersonen mehrere ukrainische Staatsbürger befunden haben, darunter auch ein ehemaliger hochrangiger Offizier des ukrainischen Inlandsgeheimdienstes SBU. Vor diesem Hintergrund stellt sich insbesondere die Frage, ob im Rahmen dieses Transportes bewaffnete Personen auf österreichischem Staatsgebiet tätig waren und auf welcher rechtlichen Grundlage dies gegebenenfalls erfolgte.

Das Mitführen von Schusswaffen durch ausländische Staatsbürger im Zusammenhang mit einem Werttransport von außergewöhnlicher Höhe wirft erhebliche Fragen hinsichtlich der Genehmigungslage, der sicherheitsbehördlichen Zuständigkeiten sowie des Schutzes der öffentlichen Sicherheit auf.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob österreichische Sicherheitsbehörden – insbesondere die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) – im Vorfeld über die Beteiligung von Personen mit möglichem Bezug zu ukrainischen Sicherheits- oder Nachrichtendiensten informiert waren oder in irgendeiner Form in die sicherheits­behördliche Bewertung dieses Vorgangs eingebunden waren.

Von besonderem öffentlichem Interesse ist ferner, ob weitere Angehörige ukrainischer militärischer oder nachrichtendienstlicher Strukturen an diesem Transport beteiligt waren und ob diplomatische Stellen der Ukraine in Österreich – insbesondere die ukrainische Botschaft in Wien – in organisatorischer oder koordinierender Weise involviert waren.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes­minister für Inneres nachstehende

Anfrage

1.   Waren nach Kenntnisstand Ihres Ressorts beim gegenständlichen Geld- und Goldtransport bewaffnete Begleitpersonen an Bord der beiden Geldtransporter beteiligt?

a.   Wenn ja, wie viele bewaffnete Personen begleiteten diesen Transport?

b.   Welche Staatsangehörigkeit hatten diese Personen?

2.   Waren unter den bewaffneten Begleitpersonen Angehörige ukrainischer Sicherheits- oder Nachrichtendienste?

3.   Befand sich unter den Begleitpersonen der ehemalige ukrainische Geheimdienstoffizier Gennadiy Kuznetsov?

a.   Wenn ja, war dieser nach Kenntnis Ihres Ressorts bewaffnet?

b.   In welcher Funktion nahm er an diesem Transport teil?

4.   Wurde das Mitführen von Schusswaffen durch die Begleitpersonen auf österreichischem Staatsgebiet behördlich genehmigt?

a.   Wenn ja, wann und von welcher Behörde und auf welcher gesetzlichen Grundlage?

5.   Wurden im Zusammenhang mit diesem Transport Ausnahmegenehmigungen oder Sonderregelungen für ausländische bewaffnete Begleitpersonen erteilt?

a.   Wenn ja, wann wurden diese Genehmigungen erteilt und auf wessen Antrag erfolgte dies?

6.   Wurde überprüft, ob die betreffenden Personen zum Führen von Schusswaffen auf österreichischem Staatsgebiet berechtigt waren?

7.   Welche Art von Waffen wurden nach Kenntnisstand Ihres Ressorts bei diesem Transport mitgeführt?

8.   Wurden diese Waffen vor oder während des Transports von österreichischen Behörden kontrolliert oder registriert?

9.   Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um sicherzustellen, dass durch die Begleitung des Transports durch bewaffnete Personen keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auf österreichischem Staatsgebiet entsteht?

10. Wurde der Transport aus sicherheitsbehördlicher Sicht als potenzielles Risiko für die öffentliche Sicherheit bewertet?

11. War die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Vorfeld oder nach Bekanntwerden des Transportes mit diesem Vorgang befasst?

a.   Wenn ja, in welcher Form war die DSN involviert?

b.   Welche sicherheitsbehördliche Bewertung wurde vorgenommen?

c.   Wurde geprüft, ob es sich bei den beteiligten Personen um Angehörige ukrainischer militärischer, nachrichtendienstlicher oder sicherheitsbehördlicher Strukturen handelt?

12. Wurden Informationen über mögliche Verbindungen der Begleitpersonen zu ukrainischen Nachrichtendiensten erhoben?

13. Waren nach Kenntnisstand Ihres Ressorts neben dem genannten ehemaligen Geheimdienstoffizier weitere Personen mit militärischem oder geheimdienstlichem Hintergrund an diesem Transport beteiligt?

a.   Wenn ja, wie viele Personen betraf dies?

b.   Welchen Organisationen gehörten diese Personen an?

14. Wurde Ihr Ressort im Vorfeld von der ukrainischen Botschaft in Wien über diesen Transport informiert?

15. Hat die ukrainische Botschaft in Wien bei österreichischen Behörden um Genehmigungen, Unterstützung oder sicherheitsbehördliche Abstimmung im Zusammenhang mit diesem Transport ersucht?

a.   Wenn ja, wann erfolgte dieses Ersuchen und an welche österreichischen Stellen wurde es gerichtet?

16. Hat es im Zusammenhang mit diesem Transport Kontakte oder Abstimmungen zwischen Ihrem Ressort und der ukrainischen Botschaft in Wien gegeben?

17. Wurden österreichische Sicherheitsbehörden darüber informiert, dass sich unter den Begleitpersonen ehemalige oder aktive Angehörige ukrainischer Sicherheits- oder Nachrichtendienste befinden?

a.   Wenn ja, wann erfolgte diese Information und durch wen?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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[1]     https://www.reuters.com/business/finance/ukraine-says-ukrainian-bank-employees-detained-with-cash-shipment-hungary-2026-03-05/ (aufgerufen am 10.03.2026)