5420/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Christoph Steiner
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend NGO-Business: Öffentliche Gelder für AIDS-Hilfe (Steiermark) oder für die sprichwörtliche Förderung von gleichgeschlechtlichen Sexualerfahrungen?
Aus dem Impressum des Vereins „AIDS-Hilfe Steiermark“ (ZVR-Zahl 456426977) sowie dem „Förderbericht der Stadt Graz für das Jahr 2024“[1] geht hervor, dass neben der Stadt Graz und zwei Bundesländern auch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dem genannten Verein (Doppel- bzw. Dreifach-) Förderungen zugesprochen hat.
Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts einiger Projekte dieses Vereins kritisch zu hinterfragen. Vor allem entsteht der Eindruck, dass ein in sich widersprüchliches Ziel verfolgt wird sowie viele Projekte in Wahrheit nicht – wie der Name des Vereins implizieren würde – auf eine Hilfe bei einer Infektionskrankheit abzielen, sondern in der Praxis ein sprichwörtlich ungezügeltes Sexualverhalten regelrecht propagiert wird.
Dieses wird auf der Website von „AIDS-Hilfe Steiermark“ deutlich durch Initiativen wie:
„Die neue Jugendmarke und Onlineplattform „Aus gutem Grund – SEXGESUND“ bietet Basiswissen, Beiträge zu aktuellen Themen und die Möglichkeit, mit Ansprechpersonen der AIDS-Hilfe Steiermark direkt in Kontakt zu treten.
Grundlegende Infos stehen auf der Website zur Verfügung, von Körper über sexuelle Orientierung bis zu Gesetz und natürlich STls. Ein Nachschlagewerk aus verlässlicher Quelle für Jugendliche, aber auch Lehrende und andere Multiplikator*innen.“[2]
Die Plattform informiert dort unter anderem über Lust/Unlust oder gibt Aufschluss oder die Funktionsweisen „intergeschlechtlicher* Körper“, männlicher*Körper, weiblicher* Körper“.[3]
Ein anderes Angebot bezieht sich auf: „QUEER-SEXGESUND“[4]. Auf dieser Seite ist als erstes eine „Kontaktplattform“ für homosexuelle Männer im Internet verlinkt:
„Das Portal kann auch in einer grafisch neutral gehaltenen Version aufgerufen werden, was an Computerplätzen mit eingeschränkter Intimsphäre oder potenzieller Datenüberwachung – etwa am Arbeitsplatz, im Hotel oder Internetcafé – sinnvoll sein kann. Darüber hinaus können Fotografien mit pornografischen Inhalten in einen Blind-Modus geschaltet werden, was das Surfen bei Romeo an den oben genannten Orten erleichtert.“[5]
Es stellt sich vor diesem Hintergrund vor allem die Frage, ob die von der „AIDS-Hilfe Steiermark“ beworbenen „Aktivitäten“ zur Eindämmung von AIDS oder auch der Hilfe von betroffenen erkrankten Personen dienlich sind und somit aus öffentlichen Geldern durch das BMASGK für die Allgemeinheit förderwürdig sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „AIDS-Hilfe Steiermark“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 - 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigenleistungen durch den Verein „AIDS-Hilfe Steiermark“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „AIDS-Hilfe Steiermark“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigenleistungen durch den Verein „AIDS-Hilfe Steiermark“ erbracht?
3. Wurde mit dem Verein „AIDS-Hilfe Steiermark“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 - 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „AIDS-Hilfe Steiermark“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde mit dem Verein „AIDS-Hilfe Steiermark“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „AIDS-Hilfe Steiermark“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „AIDS-Hilfe Steiermark“ seit dem 24.10.2024 teil?
6. Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch den Verein „AIDS-Hilfe Steiermark“ eingeworben?
a. Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?
b. Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundesmitteln?
i. Wenn ja, in welcher Höhe?
[1] https://www.offenerhaushalt.at/gemeinde/graz/subventionen (aufgerufen am 10.03.2026)
[2] https://www.aids-hilfe.at/app/ (aufgerufen am 10.03.2026)
[3] https://sexgesund.at/ (aufgerufen am 10.03.2026)
[4] https://www.aids-hilfe.at/queer-sexgesund/ (aufgerufen 10.03.2026)
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Romeo (Soziales Netzwerk) (aufgerufen am 10.03.2026)